Tag: automaengel

Haftung bei Schrottauto

22. Dezember 2009

Wenn Sie ihr Auto als „fahrbereit mit TÜV“ zum Verkauf anpreisen, haften Sie für die Verkehrssicherheit des Autos. Das gilt auch, wenn Sie eine Gewährleistung ausgeschlossen haben. So erging es einem Autoverkäufer, der sein Auto als verkehrssicher angeboten und verkauft hatte. Der Wagen wies aber schwerste Karosseriemängel auf. Der Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss nützte dem Verkäufer auch nichts. Das Oberlandesgericht Hamm entschied dies eindeutig.

Az. 28U 42/09

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