Tag: autokaufvertrag

Autokäufer können auf die richtige Farbe des Neuwagens bestehen.

30. April 2010

Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen

Wenn Sie einen dunkelblauen Wagen bestellt haben, dann müssen Sie sich nicht mit einem schwarzen begnügen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Verkäufer, der eine Corvette in „Blue Metallic“ Bestellung angenommen hatte. Der Verkäufer wollte dann aber eine schwarze Corvette ausliefern. Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer bestand jedoch auf Abnahme des Fahrzeuges und vollständige Bezahlung. Das Gericht befand, dass die Lieferung in einer falschen Farbe eine „erhebliche Pflichtverletzung“ darstelle und entschied zugunsten des Käufers. Außerdem bestimme die Lackfarbe das Erscheinungsbild des Fahrzeuges und sei damit ein erheblicher Teil der Kaufentscheidung. In der Vorinstanz war dies noch anders gewesen.

BGH AZ. VIII TR 70/07

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