Tag: autokauf

Autokäufer können auf die richtige Farbe des Neuwagens bestehen.

30. April 2010

Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen

Wenn Sie einen dunkelblauen Wagen bestellt haben, dann müssen Sie sich nicht mit einem schwarzen begnügen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Verkäufer, der eine Corvette in „Blue Metallic“ Bestellung angenommen hatte. Der Verkäufer wollte dann aber eine schwarze Corvette ausliefern. Daraufhin erklärte der Käufer den Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer bestand jedoch auf Abnahme des Fahrzeuges und vollständige Bezahlung. Das Gericht befand, dass die Lieferung in einer falschen Farbe eine „erhebliche Pflichtverletzung“ darstelle und entschied zugunsten des Käufers. Außerdem bestimme die Lackfarbe das Erscheinungsbild des Fahrzeuges und sei damit ein erheblicher Teil der Kaufentscheidung. In der Vorinstanz war dies noch anders gewesen.

BGH AZ. VIII TR 70/07

Haftung bei Schrottauto

22. Dezember 2009

Wenn Sie ihr Auto als „fahrbereit mit TÜV“ zum Verkauf anpreisen, haften Sie für die Verkehrssicherheit des Autos. Das gilt auch, wenn Sie eine Gewährleistung ausgeschlossen haben. So erging es einem Autoverkäufer, der sein Auto als verkehrssicher angeboten und verkauft hatte. Der Wagen wies aber schwerste Karosseriemängel auf. Der Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss nützte dem Verkäufer auch nichts. Das Oberlandesgericht Hamm entschied dies eindeutig.

Az. 28U 42/09

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