Tag: ausgebrochene-kuehe

Haftung für die eigenen Tiere auf der Weide ?

16. November 2010

weggabelung, entscheidung

Wenn ein Rind aus der Umzäunung ausbricht und auf der Straße mit einem Auto zusammenstößt, haftet der Halter des Tieres für den entstandenen Schaden. Der Bundesgerichtshof hat eine Klage eines Landwirtes an das OLG Schleswig zurückverwiesen. Das Gericht muss nun erneut prüfen, ob der Bauer seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Wenn er nicht alles getan hat, um seine Kühe zu sichern, dann muss die Tierhalterhaftpflicht des Landwirtes für den Schaden aufkommen. Die Richter sind der Ansicht, dass der Zaun zur Straße intakt sein muss und dass die Weide groß genug sein muss, sodass die Tiere auch einmal galoppieren können, wenn sie in Panik geraten sollten. Sollte der Bauer alles richtig gemacht haben, könnte der geschädigte Autofahrer sogar leer ausgehen, denn auch seine Teilkasko trägt im Normalfall nur Haarwildschäden, zu denen Kühe nicht zählen.

OLG Schleswig VI ZR 266/08

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