19. Oktober 2009
Eigentümer von Wohnungen in den oberen Etagen müssen in Zukunft höhere Anteile an den Aufzugskosten zahlen, als diejenigen, die unten wohnen. Das entschied jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth. Dies sei auch opportun, da im Gegensatz zu Kabelkosten für TV eine höhere Nutzung in den oberen Etagen vorliege. ( Az: 14 S 7627/98)
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