Tag: aufzugskosten

Oben wohnen kann jetzt teurer werden.

19. Oktober 2009

Eigentümer von Wohnungen in den oberen Etagen müssen in Zukunft höhere Anteile an den Aufzugskosten zahlen, als diejenigen, die unten wohnen. Das entschied jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth. Dies sei auch opportun, da im Gegensatz zu Kabelkosten für TV eine höhere Nutzung in den oberen Etagen vorliege. ( Az: 14 S 7627/98)

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