10. Mai 2009
Die Kosten für den Kabelanschluss können im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nur übernommen werden, wenn sich die Zahlungsverpflichtung aus dem Mietvertrag ergibt (Bundessozialgericht, Entscheidung vom 19.02.2009, Az.: B 4 AS 48/08 R). Die Kosten für den Kabelanschluss zählen insoweit zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II). Beantragt der Arbeitslosengeld II – Bezieher selbst einen Kabelanschluss und übernimmt er die damit zusammenhängenden Kosten somt freiwillig, können diese nicht von der ARGE getragen werden.
9. Mai 2009
Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 19.02.2009 (Az.: B 4 AS 10/08 R) entschieden, dass die ARGEn auch ohne konkrete Verdachtsmomente auf missbräuchlichen Leistungsbezug berechtigt sind, im Rahmen eines Antrags auf Arbeitslosengeld II sämtliche Kontoauszüge der vergangenen drei Monate beim Antragsteller anzufordern.
8. Mai 2009
Die ARGEn können gemäß § 21 Abs. 5 SGB II einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bewilligen. Bei der Entscheidung, ob eine Erkrankung vorliegt, bei welcher die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung besteht, richten sich die ARGEn nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV). Der DV untersucht bei erkrankten Erwachsenen den Ernährungsbedarf. Bei Erkrankungen, bei welchen keine spezielle Diät, sondern eine Vollkost (gesunde Mischkost) empfohlen wird, ist in der Regel auch die Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nicht gegeben.
Zum 01. Oktober 2008 hat der DV neue Empfehlungen herausgegeben. Diese sind abrufbar unter www.deutscher-verein.de.
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