1. Juni 2009
Durch eine Reform des Vorsorgungsausgleichs soll dieser vereinfacht und gerechter gestaltet werden. Die verschiedenen Regelungen sollen in einem Versorgungsausgleichsgesetz zusammengefasst werden. Neu soll die sog. systeminterne Teilung der Anwartschaften sei. Hierdurch werden die entstandenen Versorgungsansprüche in demjenigen System geteilt, in welchem sie entstanden sind (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche oder private Altersvorsorge), so dass künftig eigene Rentenanrechte erworben werden können.
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