28. Oktober 2010
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anwalt nicht gut arbeitet, seine Schriftsätze eher von Ihnen als „mau“ empfunden werden und er nur schleppend arbeitet, sollten Sie den Anwalt wechseln. Dies können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen tun. Probleme kann es hingegen geben, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten ihres Rechtsstreites tragen soll. Ihr Versicherer wird die zusätzlichen Kosten nur tragen, wenn ein Wechsel „objektiv“ notwendig war. Bloße Unzufriedenheit mit der Arbeit des beauftragten Anwaltes dürfte nicht ausreichen. Nur schwere Erkrankung, Schließung der Kanzlei oder Entzug der Anwaltszulassung dürften hinreichende Gründe sein. So werden zusätzliche Kosten erstmal durch Sie zu bezahlen sein. Im Notfall müssen Sie Schadenersatz vom Anwalt fordern, um ihr Geld wieder zurück zu bekommen.
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