17. Mai 2011
Wenn ein Vermieter auf die Renovierung durch den Mieter besteht, obwohl die im Mietvertrag befindliche Renovierungsklausel ungültig ist, so muss der Vermieter die Anwaltskosten bezahlen, wenn sich der Mieter zur Abwehr der unberechtigten Ansprüche des Vermieters einen Anwalt nimmt. Dies hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden und verurteilte den Vermieter zur Übernahme der Anwaltskosten des Mieters, der gegen ihn vorgegangen war.
LG Berlin AZ. 67 S 460/09
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