1. September 2009
Wer eine Abwrackprämie bekommen hat und Arbeitslosengeld II Bezieher ist, dem wird sie hier wieder abgezogen. Der Bereich Auto gehöre nicht, wie die Eigenheimzulage zum besonders geschützten Bereich eines Menschen. Eigenheimzulagen werden deshalb nicht in Abzug gebracht. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az: LB 20 B 59/09 AS ER)
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