7. Dezember 2010
Die Bundesregierung plant eine Eignungsprüfung für Anlageberater, damit solche Auswüchse, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, nicht mehr passieren. Es wurden sogar alten Leuten geschlossenen Fonds verkauft, die fünfzehn und mehr Jahre liefen und im Grunde völlig ungeeignet für den Kunden waren. Nur, um die teilweise üppigen Abschlussprovisionen zu vereinnahmen, wurden solche Anlagen an jeden verkauft, der sich nicht vehement wehrte, sagen geprellte Kunden. Diesen Zustand will die Bundesregierung durch ein neues Anlegerschutzgesetz jetzt ändern. Sogar Strafen sollen verhängt werden, wenn die geplanten Auflagen nicht eingehalten werden. Es bleibt gespannt, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird.
24. September 2009
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes gibt es neue Hoffnung für geprellte Anleger, die bei einer Bank Dienstleistungen in Anspruch genommen haben und ihnen verschwiegen wurde, dass die Bank dafür so genannte „ kick-back" Provisionen vom Anbieter des verkauften Produktes erhalten hat ( Az.: XI ZR 586/07). Deshalb greife die dreijährige Verjährungsfrist nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht, sondern es gelte die regelmäßige 30-jährige Verjährungsfrist. Anleger sollten sich an einen erfahren Fachanwalt für Bank- und Kapitalrecht wenden.
13. August 2009
Seit dem 5. August gibt es einen verbesserten Anlegerschutz, wenn Kunden falsch beraten wurden. Damit wird das alte Gesetz aus dem Jahre 1899 endlich abgelöst. Eine Neuregelung war durch die Globalisierung und zunehmende Internationalisierung dringend nötig geworden. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen verbessert sich damit für Ansprüche, die nach dem Inkrafttreten entstehen merklich.
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