9. Mai 2011
Vermögensberater und Anlagevermittler haften, wenn sie eine individuelle Modellrechnung eines Fondinitiators nicht auf Plausibilität prüfen, bevor sie sie einem Kunden weitergeben. Ein Ehepaar hatte durch den Kauf von Immobilienfondsanteilen Geld verloren und dies jetzt über eine Klage gegen den Vermittler zurückerhalten. Der Anlageberater hätte die Modellrechnung des Fonds prüfen müssen und verurteilte ihn zum Ersatz des dadurch entstandenen Verlustes.
BGH Az III ZR 144/10
30. November 2010
Prüfen Sie, was sie nach einer Beratung für Vermögensanlagen unterschreiben. Haben Sie eine Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll geleistet in dem Ihre Anlagementalität als „ertragsorientiert“ bezeichnet ist, können Sie sich später, nach erleideten Verlusten, nicht auf eine Faschberatung berufen und behaupten, dass sie nur äußerst sichere Anlagen gewollt haben. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg.
Az. 11 O 690/09
9. Oktober 2009
Ein neues Internetportal soll Anleger in Zukunft besser vor Falschberatung und Anlagenfehler bewahren. Die Seite www.verbraucherfinanzwissen.de der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird vom Verbraucherschutzministerium finanziert und soll helfen, eklatante Fehler bei der Geldanlage zu vermeiden.
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