15. Januar 2010
Den gleitenden Übergang in die Rente mit der Altersteilzeit förderte die Bundesagentur für Arbeit nur noch bis zum 31.12.2009. Nur Arbeitnehmer, die bis zu diesem Datum ihre Altersteilzeit eingereicht haben, erhalten 20% Zuschuss zu ihrem früheren Gehalt, sodass sie bei Umstellung auf eine 50% Stelle insgesamt 70% Bezüge zur Verfügung hatten. Diese Förderung gab es aber nur, wenn der Arbeitgeber die freigewordene Teilzeitstelle mit einem Arbeitslosen oder einem Ausgelernten Azubi besetzte. Manche Tarifverträge sahen zusätzlich Zuschüsse der Arbeitgeber je nach Branche vor. Zudem waren die Aufstockungsbeträge von Sozialabgaben und Steuern befreit. Mit diesem Wegfall wird die Altersteilzeit ab 2010 erheblich teurer, denn die Differenz muss der Arbeitnehmer jetzt selbst finanzieren.
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