17. August 2009
Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Träger eines Gymnasiums bei der Besetzung einer Betreuerstelle für ein Mädcheninternat die Bewerberauswahl lediglich auf Frauen beschränkte. Hierbei hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass eine solche Beschränkung auf weibliche Bewerber dann zu lässig ist, wenn sich die Tätigkeit auch auf Nachtdienste im Internat erstreckt. (Bundesarbeitsgericht 8 AZR 536/08).
30. Mai 2009
Das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 26. 5. 2009; Az.: 1 AZR 198/08) hat entschieden, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters in Sozialplänen nicht zwingend gegen § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstoße. Nach Ansicht des BAG entspricht es dem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, das Sozialpläne unterscheiden, welche wirtschaftlichen Nachteile dem Arbeitnehmer drohen. Mit steigendem Lebensalter hätten rentennahe Jahrgänge durch den Verlust des Arbeitsplatzes regelmäßig geringere Nachteile als jüngere Arbeitnehmer.
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