2. Mai 2011
Die Adoption eines Kindes kann auf Antrag eines Elternteils aufgehoben werden, wenn die Ehe der Adoptiveltern geschieden wird. Hinzukommen müssen allerdings weitere Gründe, die dies rechtfertigen. Die Scheidung alleine ist kein ausreichender Grund. Wenn aber z. B. zwischen dem adoptierten Kind und einem Adoptivelternteil eine Entfremdung erfolgt ist, ist dies ein Grund, die Adoption auf dessen Antrag aufzuheben. Folge ist, dass nach der Aufhebung Unterhaltsansprüche gegen den leiblichen Elternteil wieder aufleben.
29. März 2010
Eine Aufwendung für eine Adoption eines Kindes, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das FG Rhein-Pfalz folgte der Argumentation eines betroffenen Ehepaares, welches vorgab "Kinderlosigkeit werde in der heutigen Gesellschaft als egoistisch angesehen", nicht! Die 18.000 Euro Adoptionskosten, die das Ehepaar geltend machen wollte, wirkten sich somit nicht steuermindernd aus. FG Rhein-Pfalz 3 K 1841/06
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