11. August 2009
Absprachen innerhalb eines gerichtlichen Strafverfahrens sind in Zukunft klar gesetzlich geregelt. So darf es Absprachen zukünftig nur noch in der gerichtlichen Hauptverhandlung geben. Zudem bestehen ausführliche Dokumentations- und Mitteilungspflichten. Insbesondere müssen Absprachen trotzdem der Schuld des Täters gerecht werden.
weitere Informationen
http://bundesjustizministerium.info/files/-/3825/gesetz_verstaendigung_strafverfahren_bundesgesetzblatt.pdf
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