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Etappensieg für Lehrer und das häusliche Arbeitszimmer.

22. Januar 2010

Kostenrechner

Seit 2007 werden die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer von den Finanzämtern regelmäßig nicht mehr anerkannt, selbst wenn am Arbeitsplatz kein Arbeitszimmer vorhanden ist. Ein Lehrer aus Niedersachsen hatte mithilfe des Lohn- und Einkommessteuervereines dagegen geklagt und jetzt vor dem Bundesfinanzhof gewonnen. Az. VI B 69/09. Der Lehrer brauchte ein häusliches Arbeitszimmer um sich auf den Unterricht vorbereiten zu können und auch Klassenarbeiten korrigieren zu können. In der Schule sei das nicht möglich. Bis zum Jahr 2007 konnten bis zu 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Infolge der Finanznot des Bundes und der Länder wurde diese Möglichkeit schlichtweg gestrichen. Zur Empörung aller Arbeitnehmer, besonders die Lehrer, die bis dahin häusliche Arbeitszimmer nutzten und deren Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht hatten. Ab sofort können sie sich sogar wieder einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das endgültige Ergebnis ist jedoch noch offen. Das Bundesverfassungsgericht muss noch einmal prüfen, ob das bisherige Abzugsverbot verfassungsgemäß war. Betroffene sollten die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers unbedingt wieder in der Steuererklärung ansetzten. Selbst wenn die Finanzbehörden sie „noch“ nicht anerkennen, so bleibt der entsprechende Bescheid bis zu endgültigen Klärung offen.

BFH Az VI R 13/09 und Bundesverfassungsgericht Az. 2 BvL 13/09

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