Tag: abschlusskosten

Abschlusskosten für betriebliche Altersvorsorge

13. Januar 2010

Arbeitnehmer dürfen nicht mit den Abschlusskosten für Betriebsrentenverträge, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter geschlossen hat belastet werden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass ein Teil seines Lohnes in eine Direktversicherung fließen sollte. Nachdem der Arbeitnehmer nach über drei Jahren bei seiner Firma kündigte, waren von über 7.000 Euro angesparter Beträge nur 4.700 Euro als Deckungskapital vorhanden. Die Differenz war als Vertriebs- und Abschlusskosten abgezogen worden. Der Mitarbeiter klagte auf Erstattung durch den Arbeitgeber. Das BAG gab ihm jetzt zum Teil recht. Die Firma schulde dem Arbeitnehmer zwar kein Bargeld, sehr wohl aber die volle Rente, die sich ergeben hätte, wenn die Abschlusskosten nicht in Abzug gebracht worden wären.

Az. 3 AZR 17/09

Deutschen Versicherungen drohen Milliardenforderungen !

21. Dezember 2009

Über 10 Milliarden Euro könnte das Urteil des Landgerichts Hamburg die Versicherungen kosten. Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen dürfen bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht, wie jahrelange Praxis, die gesamten Abschlusskosten dem Vertrag belasten. Der BGH hatte schon früher einmal geurteilt, dass bei Verträgen, die vor dem Jahr 2001 geschlossen wurden, mindestens 50% der eingezahlten Beträge wieder an den Kunden zurückfließen müssen. Seit dem Jahr 2008 müssen es sogar 85% sein. Das Hamburger Urteil bezieht sich auf Verträge, die zwischen 2001 und 2007 geschlossen wurden. Experten gehen davon aus, dass das Urteil aus Hamburg auch vor dem BGH Bestand haben dürfte. Ehemalige Versicherungskunden sollten jedoch ihre Forderungen noch vor dem Ende 2009 anmelden, damit ihre Forderungen nicht eventuell verjähren. Die Verbraucherzentralen halten hierfür Vorlagen bereit.

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