Satzung der AOK Plus unwirksam – Nachforderung von Kleinbetrieben

Feb 10
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Sozialrecht und Arbeitsrecht
Arbeitgeber, die in Betrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern Abgaben nach dem Aufwandsausgleichsgesetz AAG leisten müssen, erhalten bei krankheitsbedingter Lohnfortzahlung eine anteilige Erstattung durch die Krankenkasse. Nach § 39 der Satzung der AOK Plus wird bei der Berechnung dieser Erstattung der Arbeitgeberbeitrag nicht berücksichtigt, sondern gilt als abgegolten. Diese Regelung dürfte nach [...]
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