Strafrecht

Neonazi entgeht härterer Strafe nach U-Bahn-Angriff

12. Januar 2012

Bahnverkehr

Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 21.12.2011, dass ein Neonazi, der im April 2010 in der Nürnberger U-Bahn einen Mann fast totgetreten hat und deshalb zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden ist, keine höhere Strafe hinnehmen muss und verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft, die ein Urteil wegen versuchten Totschlags forderte. mehr

Follow up bezüglich des Tragens einer elektronischen Fußfessel

8. Juni 2011

Gefängnis Straftat

Schon knapp 4 Wochen nach Einreichung der Verfassungsbeschwerde (VB) - siehe die nachfolgende Seite 2 - hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Ende Mai 2011 entschieden, diese vom Strafverteidiger Roubicek für seinen Mandanten eingereichte VB anzunehmen. mehr

Anordnung über das Tragen einer elektronischen Fußfessel

3. Mai 2011

Deutsches Gesetz Buch

Die vom Landgericht Rostock im Rahmen der Ausgestaltung der Führungsaufsicht Anfang des Jahres 2011 – nachträglich – angeordnete elektronische Überwachung eines nach vollständiger Verbüßung einer Strafhaft von rund 20 Jahren Entlassenen ist derzeit Gegenstand einer beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe von Rechtsanwalt Helfried Roubicek für seinen Mandanten eingereichten Verfassungsbeschwerde. Sie richtet sich gegen die - seit dem 01.01.2011 in das Strafgesetzbuch neu eingeführte - Norm des § 68 b I 1 Nr. 12 StGB, wonach das Gericht die verurteilte Person für die Dauer der Führungsaufsicht oder für eine kürzere Zeit anweisen kann, „die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen“. mehr

Der verurteilte Geschäftsführer!

16. April 2011

Sekretärin

Der Geschäftsführer einer GmbH "verliert" automatisch sein Amt als Geschäftsführer, wenn er rechtskräftig nach § 262 StGB (Betrug) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird.

Das ergibt sich unzweideutig aus § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 e GmbHG. Danach kann Geschäftsführer nicht sein, wer nach den §§ 263 bis 264 a StGB oder nach den §§ 265 b bis 266 a StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. mehr

„Errichtung eines Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit“

16. März 2011

Sorgen

Dies wäre in Deutschland ein Novum: es gibt kein vergleichbares Modell in irgendeinem anderen Bundesland. Ziel ist eine effizientere Gestaltung der staatlichen ambulanten Straffälligenarbeit. Dabei sollen die Aufgaben der Führungsaufsicht in einer zukünftigen zentralen Führungsaufsichtsstelle konzentriert werden und diese zusammen mit den Sozialen Diensten der Justiz aus den 4 Landgerichtsbezirken in M-V sowie der Forensischen Ambulanz in M-V zu einer leistungsstarken Organisationseinheit der ambulanten Straffälligenarbeit und zwar in einem in Rostock anzusiedelnden Landesamt – mit den in diesen vorgenannten 3 Bereichen insgesamt tätigen gut 100 Mitarbeiter – organisatorisch unter einer einheitlichen Führung zusammengeführt werden. Diese 3 bisher im Prinzip noch getrennt operierenden und landesweit verstreuten Bereiche sollen ihre Kooperation intensivieren sowie untereinander abstimmen, und im Interesse des Schutzes und der Sicherheit der Gesellschaft sowie einer adäquaten Hilfestellung für die Probanden (i. d. R. die Entlassenen aus der Haft) soll damit in dem neuen Landesamt eine personelle größtmögliche Koordination und eine Optimierung der fachlichen Kompetenz erreicht werden. mehr

Urteil rechtskräftig: Das Angebot von www.opendownload.de ist versuchter Betrug !

10. Mai 2010

Mausefalle

Die von den Betreibern unter www.opendownload.de ins Internet gestellte Abofalle ist zerstört. Dies ist einem Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 08.02.2010 (Az. 91 C 981/09) zu verdanken, das zwischenzeitlich rechtskräftig geworden ist. Mit vorstehender Entscheidung hat das Amtsgericht Marburg festgestellt, dass die Aufmachung des Internetportals www.opendownload.de den Straftatbestand des versuchten Betruges gemäß §§ 263 Abs. 1 und 2, 22, 23 des Strafgesetzbuches (StGB) verwirklicht. mehr

Verlust der Fahrerlaubnis: Alkoholauffälligkeit ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr reicht aus!

12. April 2010

Polizei,

Dass bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss ernsthafte und teure Konsequenzen drohen, ist allgemein bekannt. Weniger publik - aber genauso gefährlich - für die Fahrerlaubnis ist die Tatsache, dass allein übermäßiger Alkoholgenuss zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann, auch wenn der Konsum legaler oder illegaler Drogen in keinerlei Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. mehr

Tierhalter haften nicht, wenn der Hund angeleint ist!

30. März 2010

Vater Kind, Familienrecht, Unterhalt

Eltern aufgepasst, denn wenn Ihr Kind einen fremden angeleinten Hund streichelt müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind gebissen wird. Der Hundehalter kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Im Vorliegenden Fall, hatte ein 10 jähriges Kind einen Hund streicheln wollen der angeleint war. Das Tier hatte das Kind daraufhin in die Hand gebissen. mehr

Gute Nachrichten für Geprellte: SMS-Flirtlines sind Betrug

8. Februar 2010

Die Versuchung mit einem netten, sprachgewandten und einsamen angeblichen Single Kontakt aufzunehmen, kann verführerisch sein. Grade die über das Handy schnell versandten SMS-Kurznachrichten stellen dabei eine beliebte Form der Kontaktaufnahme und der Kommunikation dar. mehr

Strafbarkeit des Leiters der Innenrevision eines Unternehmens durch Unterlassen

2. Februar 2010

Verzweiflung,

Der Bundesgerichtshof hat in einer jüngeren Entscheidung klargestellt, dass der Leiter der Innenrevision eines Unternehmens – abhängig von der Reichweite seines Pflichtenkreises – der Strafbarkeit wegen Unterlassens unterliegt. Voraussetzung einer solchen Unterlassensstrafbarkeit ist grds. eine Garantenstellung gemäß § 13 StGB. Zur Feststellung einer solchen Garantenpflicht zieht der BGH den tatsächlichen Pflichten- und Aufgabenkreis des Betroffenen heran. Ist dieser nur dafür zuständig, dass keine Straftaten gegen das Unternehmen verübt werden, so schließt der BGH eine Garantenstellung für die Verletzung Dritter aus. Unterfällt jedoch auch die Verhütung von Straftaten aus dem Unternehmen heraus gegen Dritte, zur Abwehr von Haftungsansprüchen oder Bußgeldern gegen das Unternehmen, dem Aufgaben- und Pflichtenkreis des Betroffenen, wie es bei sog. ‚Compliance Officers‘ häufig der Fall ist, so geht der BGH davon aus, dass den Betroffenen eine Pflicht zur Verhinderung solcher Handlungen trifft. Verletzt er diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig, so macht er sich wegen Unterlassens strafbar. mehr

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