23. September 2010
Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte steigt und steigt. Wenn ein frisch zugelassener Anwalt noch vor Jahren mit der Erringung seines zugegebenermaßen schweren Studienabschlusses seine Ernennungsurkunde in der Hand hielt, so war ihm auch ein beruflicher und finanzieller Erfolg sicher. Er brauchte in der Regel nur ein Rechtsanwaltsschild an der Tür des angemieteten Büros, konnte sich in den meisten Fällen vor Arbeit und auch Einkommen kaum retten. Dies hat sich seit den 90iger Jahren massiv geändert. Immer mehr Juristen strömten auf den Markt, boten ihre Dienste an und machten es der Anwaltschaft zunehmend schwerer, sich zu behaupten. Waren in den 60iger Jahren gerade mal knapp 20.000 Anwälte zugelassen, so werden es Ende 2010 wohl mehr als achtmal zu viel sein. Wahrscheinlich wird die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte am Jahresende auf über 160.000 steigen.
Glücklicherweise ist das Werbeverbot für Anwälte schon vor Jahren gelockert worden, so dass es jetzt Anwälten durchaus gestattet ist, auf sich aufmerksam zu machen und besondere Qualifikationen, wie zum Beispiel Fachanwaltschaften zu kommunizieren. Dies ist auch dringend nötig, da immer mehr „Spezialwissen“ gefordert ist. Der Anwalt um die Ecke, der zu jedem Thema helfen kann, ist längst passee. Besonders im Zuge der Internetentwicklung haben die Juristen nun die Möglichkeit sich in diesem immer größer werdenden Markt entsprechend zu positionieren. Internetsuchplattformen und internetblogs bieten mittlerweile wertvolle erste Orientierung für den Ratsuchenden.
22. September 2010
Nach § 233a Abgabenordnung ergibt sich die Pflicht den Unterschiedsbetrag zwischen den geleisteten Vorauszahlungen und der festgesetzten Steuerlast zu verzinsen. Diese Zinspflicht beginnt mit einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Zinspflicht entstanden ist. Je nach Sachlage kann es entweder zu Erstattungszinsen oder Nachzahlungszinsen kommen, die der Steuerpflichtige bekommt oder an das Finanzamt zu zahlen hat. Jetzt hat sich der BFH erneut mit der Steuerpflicht dieser Zinsen befasst. Bis 1999 konnten zu zahlende Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben angesetzt werden. Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes ist diese Regelung gekippt worden und man durfte diese Zinsen steuerlich nicht mehr geltend machen, während Erstattungszinsen nach wie vor zu versteuern waren. Nach der neuen Entscheidung des BFH sind künftig Erstattungszinsen nicht mehr als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu deklarieren.
BFH Az. VIII R33/07 vom 15.06.2010
20. September 2010
Wenn beide geschiedenen Elternteile das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind geteilt haben, so müssen sie sich auch hinsichtlich des Umganges mit dem Kind einigen. Verhindert ein Elternteil dem anderen den Kontakt zum Kind, obwohl kein Grund dazu besteht, so kann diesem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. So wurde vom Amtsgericht München einer störrischen Mutter das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn entzogen, der bislang bei ihr gelebt hatte. Ständig hatte sie den Kontakt zum Kindesvater verhindert und blockiert, obwohl dieser ebenfalls sorgeberechtigt war. Auch eine eingeschaltete Mediation war erfolglos geblieben. Die Mutter blieb stur und versagte dem Vater den Kontakt zum Kind. Selbst Androhungen von Zwangsgeld seitens der Behörden halfen nichts. Die dann folgende Verhandlung vor Gericht ging zugunsten des Vaters aus. Es entzog der Mutter vollends das Sorgerecht. Der Sohn lebt jetzt beim Vater.
Az. 551 F 5932/09
17. September 2010
Schlechte Nachricht für Bahnkunden: Der von der Deutschen Bahn AG für den Ticketkauf am Schalter erhobene "Serviceaufschlag" ist rechtens. So entschied aktuell der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit seinem Urteil vom 14.09.2010 (Aktenzeichen: 2 A 1337/10). Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision nicht zugelassen.
Hintergrund des Urteils war der Preisaufschlag von jeweils 2,- € bei Kauf des «Schönes Wochenende Ticket» und der Regionaltickets am Schalter gegenüber dem Preis am Automaten. Die für Tarifgenehmigungen zuständige Behörde, hier das Regierungspräsidium Darmstadt, hatte den Zuschlag als unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingung beanstandet, weil es hierin eine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen sah.
Der Verwaltungsgerichtshof billigte jedoch die Preisgestaltung der Bahn mit einem überraschenden Argument:
Eine Befragung der Bahnkunden ergab, das diese unabhängig von Ihrem Alter die gleichen Schwierigkeiten bei der Bedienung der oft unübersichtlichen Fahrkartenautomaten haben und daher Ihre Tickets am Schalter kaufen.
Eine Benachteiligung nur einer Altersgruppe liege damit nach Auffassung des Gerichtes grade nicht vor.
Überdies sieht der VGH den Aufschlag nur als Regelung eines Beförderungsentgeltes an, das nach den gesetzlichen Vorschriften ohnehin keiner Genehmigungspflicht unterliegt.
17. September 2010
Die Anordnung einer Mediation und die Aussetzung des Umgangs-rechtes bis zu deren erfolgreichem Abschluss stellt eine Aussetzung des Umgangs auf unabsehbare Zeit dar und ist daher unzulässig (OLG Brandenburg, Beschluss v. 10.03.2010 – 3 UF 72/09).
16. September 2010
Wenn Sie einen Vorführwagen von ihrem Händler kaufen, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass es sich um ein aktuelles Modell handelt. Ein Vorführwagen darf auch zwei Jahre alt sein. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Der Kläger hatte im Jahre 2005 ein Wohnmobil gekauft. Aus dem Vertrag ging hervor, dass es sich um einen Vorführwagen mit 35 gefahrenen km auf dem Tacho handelt. Später stellte der Käufer fest, dass das Wohnmobil schon zwei Jahre beim Händler auf dem Hof stand und ein Modell aus dem Jahre 2003 war. Der Vertrag ist trotzdem rechtens. Die Klage des Käufers wurde abgewiesen.
BGH Az. VIII ZR 61/09
14. September 2010
Anbieter von Internetverbindungen müssen auch zu ihren verkauften Verträgen und den darin versprochenen Datenübertragungsraten stehen. Ist die Verbindung langsamer und soll der Kunde dennoch den vollen Preis zahlen, so ist er zur fristlosen Kündigung berechtigt. So erging es dem Provider 1und1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das das Unternehmen nur die am Wohnort des Kunden maximal zur Verfügung stehende Datenrate liefern muss, erklärte das Amtsgericht Fürth für unwirksam. Der Kunde darf mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag.
AZ 340 C 3088/08
13. September 2010
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat jetzt entschieden, dass ein Mediziner wegen schwerwiegendem, beharrlichem steuerlichen Fehlverhaltens, der Ausübung des Arztberufes unwürdig ist. Ein Arzt hatte jahrelang große Teile seines Einkommens nicht dem Finanzamt gemeldet und sich damit der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Patienten könnten einem solchen Arzt nicht vertrauen, urteilte das Gericht und entzog ihm die Arztlizenz.
OLG Lüneburg Az. 8 LA 197/09
10. September 2010
Grade zu Beginn der kalten und feuchten Jahreszeit tritt in von der Bausubstanz her alten oder in schlechtem Zustand befindlichen Mietobjekten vermehrt Schimmelbefall auf. Häufig versucht der Vermieter entsprechende Rügen und daraus folgende Mietminderungen der Mieter mit dem Argument abzuwehren, dass die Wohnung schlichtweg falsch gelüftet sei. Hierbei stützt sich der Vermieter auf die geltende Rechtslage, dass ein Schimmelbefall der durch falsches Lüftungsverhalten (mit-)verursacht wird, grundsätzlich nicht zu einer Mietminderung führt.
Diesem Versuch des Vermieters sind jedoch Grenzen gesetzt. In seinem aktuellen Urteil vom 11.06.2010 hat das Amtsgericht München (Az. 412 C 11503/09) jetzt festgestellt, dass wenn in einer Wohnung die Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden kann, trotzdem eine Mietminderung gerechtfertigt ist, je nach Schimmelbefall bis zu 100 % des Mietzinses:
Vorliegend breitete sich in der Mietwohnung Schimmel in fast allen Zimmern aus, auf die entsprechende Rüge der Mieterin hin wurde ihr durch den Vermieter lediglich die Broschüre „Richtiges Heizen und Lüften“ ausgehändigt. Daraufhin erhob die Mieterin Klage auf Schimmelbeseitigung und Feststellung, dass eine Mietminderung von 100 % gerechtfertigt ist. Die Mieterin bekam vollumfänglich Recht. Denn ein Sachverständigengutachten stellte fest, dass eine Schimmelbildung nur dann vermeidbar wäre, wenn die Lüftungszeit mehr als die hälfte des Tages einnimmt. Hierin sah das Amtsgericht eine erhebliche Einschränkung des Wohn- und Lebensverhaltens der Mieterin und kam der Klage vollumfänglich statt.
9. September 2010
Wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein vorbeifahrendes Fahrzeug gegen die offene Tür eines parkenden Autos fährt, kommt es in der Regel zu einer Teilung des Schadens. Das gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes selbst dann, wenn der Fahrer des stehenden Autos sich gerade in das Fahrzeug beugt, um zum Beispiel einem darin sitzenden Kind zu helfen und somit keine Möglichkeit hat, den laufenden Verkehr zu beobachten. Auch in diesem Falle hat er, laut BGH, eine Sorgfaltspflicht und muss die Gefährdung anderer ausschließen. In der Folge trägt er einen Teil des Schadens selbst.
BGH Az. VI ZR 316/08
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