Nachrichten und Gerichtsurteile

Ausziehen ohne Renovierung ?

2. November 2010

Rote Karte

Wenn ein Mieter ohne zu renovieren aus der gemieteten Wohnung auszieht, so kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Vorraussetzung ist eine gültige Schönheitsrenovierungsklausel im Mietvertrag. Zudem kann der Vermieter nur dann Schadenersatz fordern, wenn er zuvor eine angemessene Frist zur Ausführung der Schönheitsreparaturen gesetzt hat, die der Mieter tatenlos hat verstreichen lassen.

OLG Düsseldorf Az. I-10 U 58/09

Umbau einer Garage zur Küche.

1. November 2010

Umzug, Miete, Mieterhöhung

Wenn Grundstückseigentümer Gebäudeteile, die an der Grenze zum Nachbarn stehen, „umnutzen“, das heißt, sie nach dem Umbau als Wohnfläche nutzen wollen, so ist dies nicht zulässig. Ein Grundstückseigentümer hatte eine Garage zu einer Küche umgebaut. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass das Privileg der Grenzbebauung nur beim Bau von Garagen und Abstellräumen gilt, die auch entsprechend genutzt werden müssen. Az. 8 A 10925/09.OVG

Ob die Nutzung eines Flachdaches einer Garage als Terrasse zulässig ist, bleibt hingegen umstritten. So hat das Oberverwaltungsgericht eine Terrasse auf einer Garage für zulässig erklärt, da sie keine eigenständige Überdachung aufwies und die Sonnenverhältnisse zum Nachbarn nicht beeinträchtigt waren. Az. 1A 10952/00.OVG

Gerichtsentscheidungen

29. Oktober 2010

Alkohol und Alkohol am Steuer

Liegt ein Titel auf Zahlung von Unterhalt an ein minderjähriges Kind vor, der vom sorgeberechtigten Elternteil aufgrund der diesem zustehenden gesetzlichen Vertretungsmacht erwirkt und vollstreckt wurde, kann der Schuldner einer weiteren Vollstreckung durch diesen Elternteil die Volljäh-rigkeit des Kindes nicht im Wege der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern – im Hinblick auf den Wegfall der gesetzlichen Vertre-tungsmacht – nur mit einer Erinnerung nach § 766 ZPO entgegenhalten (OLG Nürnberg, Beschluss v. 01.02.2010, 7 WF 45/10).

Anspruch auf Witwenrente auch nach kurzer Ehezeit ?

29. Oktober 2010

weggabelung, entscheidung

Normalerweise haben hinterbliebene Ehepartner nur Anspruch auf eine Hinterbleibenenrente, wenn die Ehe länger als ein Jahr Bestand hatte. Der Gesetzgeber will hiermit die sogenannten Versorgungsehen eindämmen. Steht jedoch nicht der Versorgungsanspruch des Ehepartners, sondern zum Beispiel ein gemeinsamer Name im Vordergrund der Eheschließung, so hat der hinterbliebene Ehepartner doch einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht. Ein Paar, das über 40 Jahre zusammengelebt hatte, heiratete plötzlich, um einen gemeinsamen Namen zu tragen. Beide hatten mehrere Gaststätten betrieben. Nach nur wenigen Monaten verstarb der Ehemann und der Ehefrau wurde erstmal eine Witwenrente versagt. Ihre Klage bis vor das Bundessozialgericht war schließlich erfolgreich.

Az. B 13 R 101/08 R

Unzufrieden mit dem eigenen Anwalt ?

28. Oktober 2010

dubioser Anwalt, dubioser Detektiv

Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anwalt nicht gut arbeitet, seine Schriftsätze eher von Ihnen als „mau“ empfunden werden und er nur schleppend arbeitet, sollten Sie den Anwalt wechseln. Dies können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen tun. Probleme kann es hingegen geben, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten ihres Rechtsstreites tragen soll. Ihr Versicherer wird die zusätzlichen Kosten nur tragen, wenn ein Wechsel „objektiv“ notwendig war. Bloße Unzufriedenheit mit der Arbeit des beauftragten Anwaltes dürfte nicht ausreichen. Nur schwere Erkrankung, Schließung der Kanzlei oder Entzug der Anwaltszulassung dürften hinreichende Gründe sein. So werden zusätzliche Kosten erstmal durch Sie zu bezahlen sein. Im Notfall müssen Sie Schadenersatz vom Anwalt fordern, um ihr Geld wieder zurück zu bekommen.

Entscheidung in Leipzig: Internetfähige PCs unterliegen in jedem Fall der GEZ- Gebühr !

27. Oktober 2010

fernsehen

Seit Einführung der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs Ende des Jahres 2004 wurden die Gerichte von einer Klagewelle gegen diese Gebührenpflicht überschwemmt.

Die Kläger argumentierten, eine Gebührenpflicht für Geräte, die lediglich theoretisch zum Bezug öffentlich rechtlicher Rundfunksendungen über das Internet geeignet seien aber ntatsächlich hierfür nie verwendet werden, sei unzulässig.

Insbesondere rügten sie eine nach ihrer Ansicht verfassungswidrige Benachteiligung von Computerbesitzern sowie die mangelnde Gleichbehandlung der Betroffenen, da es der GEZ ohnehin nicht gelänge, die erhobenen Gebühren tatsächlich bei allen Besitzern internetfähiger PCs einzutreiben.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute durch seinen 6. Senat endgültig im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender und der Gebühreneinzugszentrale GEZ entschieden. Nach dem Urteil der Richter handele es sich bei internetfähigen PCs um Rundfunkempfangsgeräte und lediglich auf diese Eigenschaft käme es für die Begründung der Gebührenpflicht an.

Computerbesitzer können sich lediglich mit der Tatsache trösten, dass ab 2013 eine allgemeine Haushaltsabgabe die GEZ-Gebühr ersetzen soll. Erst dann wird der Besitz eines internetfähigen Computers keine zusätzlichen Gebührenpflicht mehr auslösen.

Gerichtsentscheidungen

22. Oktober 2010

behindert, Rollstuhl

Auch bei Bestehen getrennter Wohnungen kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verwirkt sein, wenn sich die Beziehung zwischen Unterhaltsgläubiger und neuem Partner in einem mit einer Wochenendehe vergleichbaren Weise darstellt und zudem deutlich Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wahl der unterschiedlichen Wohnungen nur erfolgte, um den Unterhaltsanspruch nicht zu gefährden (OLG Zweibrücken, Urteil v. 05.02.2010, 2 UF 140/09).

Gerichtsentscheidungen

15. Oktober 2010

Computer

Hat das Familiengericht in einem Verfahren auf Erlass einer isolierten einstweiligen Anordnung über den Unterhalt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht versagt, ist das Rechtsmittel der Beschwerde hiergegen nicht statthaft, da auch Entscheidungen in der Hauptsache der Anfechtung nach § 57 FamFG nicht unterliegen (OLG Hamm, Beschluss v. 10.02.2010, 2 WF 12/10).

Automatisches Ende des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des 65. Lebensjahres: Altersbeschränkung ist rechtmäßig !

13. Oktober 2010

Kostenrechner

Während für viele Mitbürger die Steigerung des Renteneintrittsalters auf das 67. Lebensjahr zu Problemen führt, möchten andere Menschen gerne länger arbeiten: Häufig finden sich jedoch in Tarif- und auch Arbeitsverträgen die Klausel, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet.

So auch bei einer Putzfrau aus Hamburg, die sich hierdurch diskriminiert fühlte und vor dem Arbeitsgericht klagte. Denn sie sah in der entsprechenden Klausel des Tarifvertrages eine unzulässige Altersdiskriminierung. Das Arbeitsgericht Hamburg legte dem Fall den Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vor.

Dieser hat nun in seiner aktuellen Entscheidung vom 13.10.2010 (Az. C-45/09) nunmehr entschieden, dass die entsprechende Klausel des Tarifvertrages wirksam ist und keine unzulässige Diskriminierung darstelle. Der Europäische Gerichtshof stellte klar, dass die Klausel zwar sehr wohl eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmerin gegenüber Jüngeren darstelle. Diese Ungleichbehandlung sei jedoch gerechtfertigt da sie den Arbeitnehmern eine Stabilität der Beschäftigung mit langfristig vorhersehbarem Eintritt in den Ruhestand, dem Arbeitgeber eine Flexibilität in der Personalplanung ermögliche.

Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes bezieht sich zwar nur auf entsprechende Altersklauseln in Tarifverträgen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Entscheidung auch auf entsprechende Klauseln in einfachen Arbeitsverträgen übertragbar ist.

Gerichtsentscheidungen

8. Oktober 2010

porto, sendung, brief,

Für ein Verfahren, welches lediglich die Frage der weiteren Aus-gestaltung des bereits durch gerichtliche Entscheidung geregelten Umganges zwischen minderjährigen Kindern und dem nicht betreuenden Elternteil betrifft, ist regelmäßig die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten nicht erforderlich. Nach der Regelung des § 78 Abs. 2 FamFG ergibt sich eine Notwendigkeit zur Anwaltsbeiordnung auch nicht allein aus der Tatsache, dass ein anderer Verfahrensbeteiligter anwaltlich vertreten ist (OLG Celle, Beschluss v. 15.02.2010, 10 WF 59/10).

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