15. November 2010
Wenn Sie bei ihrer Arbeit neue Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Erfüllung ein LKW Führerschein nötig ist, der Arbeitgeber, die Fahrschulkosten aber nicht übernehmen will, so haben Sie gute Chancen, diese Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten anerkannt zu bekommen. Die berufliche Notwendigkeit dieser Schulungsmaßnahme muss dem Finanzamt ausreichend begründet werden. Reichen Sie dazu eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers ein und alle Fahrschulrechnungen. Dann sollte das Finanzamt diese Kosten anerkennen. Sie wirken sich dann positiv auf Ihrer Rückerstattung aus, wenn Sie im Ganzen mehr als 920 Euro an Werbungskostenpauschale, die sie sowieso bekommen, ansetzen.
12. November 2010
Im Rahmen einer Abänderungsentscheidung zur Prozesskostenhilfe nach § 120 Abs. 4 ZPO kann der Partei Vermögen zugerechnet werden, das sie inzwischen erworben hat, aber in Kenntnis der Abänderungsmöglichkeit wieder ausgegeben hat, womit sie ihre zeitweilig entfallende Leistungs-fähigkeit böswillig wieder herbeigeführt hat (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 20.01.2010, 9 WF 5/10).
11. November 2010
Die Bescheide der Finanzämter sind nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die einzelnen ausführenden Ämter jetzt hinsichtlich des Solidaritätszuschlages grundsätzlich vorläufig zu bescheiden. Das bedeutet, dass einzelne Steuerpflichtige, so denn den Solidaritätszuschlag für ungerechtfertigt halten, keinen Einspruch mehr einlegen müssen. Der Vorläufigkeitsvermerk ergeht automatisch und hält dieses Thema bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes offen. Dem Steuerzahler winken also erhebliche Steuererstattungen, sollte dort eine positive Entscheidung gefällt werden.
10. November 2010
Bislang wird der Elternentlastungsbetrag von den Finanzbehörden nur für Alleinerziehende gewährt. Ehepaare gehen noch immer leer aus. Dagegen klagt ein Ehepaar mittlerweile bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Beim Bundesverfassungsgericht waren sie gescheitert. Es bleibt offen, wie dort entschieden wird. Bis dahin können sich Ehepaare zu diesem Thema in das Verfahren „einklinken“ und per Einspruch mit dem Hinweis auf das anhängige Verfahren ihren Steuerbescheid offen halten.
EuGH 45624/09
9. November 2010
Viele Mieter erhalten erst jetzt Nebenkostenabrechnungen von ihren Vermietern für die Vorjahre. Wenn Sie als Mieter jetzt noch eine Abrechnung aus dem Jahr 2008 erhalten und sich daraus Nachzahlungen ergeben, so müssen Sie diese nicht zahlen. Nur Abrechnungen aus dem Jahr 2008, die Sie bis zum 31.12.2009 erhalten haben, sind zu begleichen, wenn sie denn richtig ausgestellt sind und nicht von Seiten des Vermieters gegen Wirtschaftlichkeitsprinzipien verstoßen wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter einen Hausmeister zu überhöhten Löhnen beschäftigt oder die Heizung nicht richtig vom Winterbetrieb auf den Sommerbetrieb umgestellt war. Auf Verlangen des Mieters muss der Vermieter Belege zur Verfügung stellen. Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung kann man grundsätzlich zwölf Monate lang vorbringen.
BGH Az.VIII ZR 261/07
8. November 2010
Damit der Pflichtteil eines Erben gepfändet werden kann, ist es nicht notwendig, dass der Erbe seinen Pflichtteil selbst geltend macht. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Pfändung des Pflichtteilsanspruchs bereits möglich ist, wenn der enterbte Schuldner den Pflichtteil noch nicht eingeklagt hat. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit Eintritt des Erbfalles. Er kann allerdings erst verwertet werden, wenn der Pflichtteilsanspruch von den Erben anerkannt wurde oder vom Pflichtteilsberechtigten bei Gericht eingeklagt wurde.
8. November 2010
Wenn ein Mieter falsche Angaben hinsichtlich seines Einkommens macht, darf er noch Jahre später aus diesem Grund gekündigt werden. Das entschied jetzt das Landgericht München.
Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin nicht, wie verlangt, ihr Nettogehalt genannt, sondern ihr Bruttogehalt und sich zudem als Mitarbeiterin eines Forschungsinstitutes ausgegeben. In Wirklichkeit war sie jedoch in der Ausbildung und arbeitete nur als freie Mitarbeiterin für das genannte Institut. Die falschen Angaben erfüllen eindeutig den Tatbestand der arglistigen Täuschung, der den Vermieter berechtigt, sofort nach Kenntniserlangung fristlos zu kündigen. Unerheblich war, dass die Mieterin innerhalb der schon zwei Jahre bestandenen Mietzeit stets ihr Miete pünktlich gezahlt hatte.
Az. 14 S 18532/08
5. November 2010
Ein arbeitsloser Unterhaltsschuldner genügt seiner Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern nur dann, wenn er monatlich min-destens 20 Bewerbungsschreiben verfasst. Besteht keine Aussicht, in sei-nem erlernten, qualifizierten Beruf eine Anstellung zu erlangen, so muss er sich ggf. auch unterhalb seines Ausbildungsniveaus bewerben (OLG Köln, Beschluss v. 29.01.2010, 4 WF 6/10).
4. November 2010
Das neue EU Recht hat es jetzt für die Behörden möglich gemacht, dass im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch im Heimatland eingetrieben werden können. Bisher konnten sich die kleinen Urlaubssünden in Ruhe im Nichts auflösen, da zum Beispiel eine Tempoüberschreitung nicht bis ins Heimatland verfolgt wurde. Das ist jetzt passee. Das neue „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“, auch EuGeldG genannt, wurde jetzt vereinfacht und hat die grenzüberscheitende Strafverfolgung möglich gemacht. Hauptsächliche Anwendung wird es im Verkehrsrecht finden, so der Verkehsminister. In Zukunft sollen Verstöße, ab einem Ahndungsbetrag von 70 Euro bis ins Heimatland verfolgt werden. Führerscheinentzug oder auch Punkte in Flensburg drohen für im Ausland begangene Verstöße jedoch nicht. Stichtag für die neue Regelung ist der 27.10.2010. Maßgeblich ist nicht der Verstoß, sondern die Ausstellung des Bußgeldbescheides.
3. November 2010
Mieter dürfen die Miete kürzen, wenn die gemietete Fläche mehr als 10% kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben. Zu beachten ist, dass Flächen unter Dachschrägen nur nach einer bestimmten Regel berechnet werden dürfen. Bei einer Raumhöhe unter 2 Metern zählt die darunter liegende Fläche nur zur Hälfte. Fläche, die noch niedrigere Raumhöhen aufweisen, zählen gar nicht zur Wohnfläche. Aufgrund unserer mieterfreundlichen Rechtsprechnung ist es auch unerheblich, ob im Mietvertrag von Wohnfläche oder „Mietraumfläche“ die Rede ist. Das bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof erneut.
Az. BGH VIII ZR 244/08
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