Nachrichten und Gerichtsurteile

Individuell zusammengestellten Laptop zurückgeben

26. November 2010

Internet Laptop

Internetkäufer dürfen auch eine Bestellung eines individuell zusammengestellten Laptops widerrufen. Die Regel, dass Internetkäufer individuell konfigurierte Ware nicht zurückgeben können, gelte für Laptops nicht, urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenik.

Az. 6 C 369/09

Auch eine hingeschmierte Unterschrift gilt

25. November 2010

Sekretärin

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt festgestellt, dass auch eine hingekritzelte Unterschrift gültig ist. Eine Mainzer Behörde hatte geklagt, dass ein Gerichtsschreiben nicht wirksam zugestellt worden sei, weil die darauf befindliche Unterschrift unleserlich sei. So etwas komme bei Gericht vor, urteilte das Gericht und wies die Klage ab.

Az L 2 R 158/10

Bei 18 Punkten in Flensburg geht man zu Fuß.

24. November 2010

Rotlichtverstoß Blitzer

Der Führerschein ist bei 18 Punkten in Flensburg definitiv weg. Es ist unerheblich, ob man die Punkte nur wegen ungefährlicher Parkverstöße bekommen hat oder wegen Rasens vor einer Schule aus der gerade die Kinder strömen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt klar bestätigt. Punkte kassieren Autofahrer auch dann, wenn sie zum Beispiel an übersichtlichen Stellen parken oder Feuerwehrzufahren blockieren.

Az. 3 L 664/10.NW

SMS Sünden

23. November 2010

Deutsches Gesetz Buch

16.000 abgesendete sms während der Arbeitszeit. Dann auch noch vom Diensthandy aus und trotzdem ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte die Kündigung eines Flughafenmitarbeiters für unwirksam erklärt, obwohl der Mitarbeiter während der Arbeitszeit mehr als 16.000 private sms mit dem Diensthandy verschickt hatte. Dabei waren Kosten von über 2.500 Euro entstanden. Trotzdem hielt das Arbeitsgericht die ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Begründung: Der Arbeitsgeber hätte den Arbeitnehmer vorher zumindest einmal abmahnen müssen.

Az 24 Ca 1697/10

Übernahme Stromschulden durch die Arge als Darlehen

22. November 2010

alte elektroinstallation

Nicht nur Mietschulden, sondern auch Schulden aus einem Stromlieferungsvertrag können von der ARGE darlehensweise übernommen werden.

Regelmäßig werden die Anträge von Arbeitslosengeld II- Empfängern auf die Übernahme von Stromschulden zur Vermeidung einer Sperrung der Stromlieferung abgelehnt. Die ARGE führt in Fällen, in denen die Wohnung trotz Stromsperre beheizbar bleibt und auch Warmwasser zur Verfügung steht, häufig aus, dass die Wohnung trotz Stromsperre noch bewohnbar sei und daher eine Übernahme der Stromschulden ausscheide.

Dieser Auffassung sind eine Vielzahl von Gerichten bereits entgegengetreten. Das Sozialgericht Bayreuth hat in seiner Entscheidung vom 18.08.2006, Aktenzeichen S 5 AS 488/06 dazu ausgeführt:

„§ 22 (5) SGB II erfasst auch die Übernahme von Schulden für Stromlieferung. Zwar kann dies der sehr unglücklich formulierten Vorschrift nicht auf den ersten Blick entnommen werden. Es ergibt sich aber im Zusammenhang mit dem aus der Gesetzesbegründung hervorgehenden Motiv des Gesetzgebers (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2006 - L 25 B 459/06 AS ER) bei Schaffung der Vorschrift. In der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/688, S. 14) ist zum einen von der „Übernahme von Schulden (Mietschulden und/oder Energieschulden), die für die Sicherung der Unterkunft unabweisbar sind“ die Rede. Die Übernahme von Schulden wird also explizit nicht auf Schulden für Unterkunft und Heizung begrenzt.

Die regelmäßige Versorgung eines Haushaltes mit Energie gehört nach den Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard. Die der Antragstellerin drohende und gem. § 33 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) zulässige Sperrung der Stromzufuhr durch die E. stellt daher einem der Verlust der Unterkunft vergleichbare Notlage dar (siehe in diesem Zusammenhang Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2006 - L 25 B 459/06 AS ER).“

Auch das Sozialgericht Schwerin hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Verfahren der Vorgehensweise der ARGE eine Absage erteilt. Einer Hilfebedürftigen war die Übernahme der Stromschulden als Darlehen versagt worden.

Das Sozialgericht Schwerin hat ausgeführt, dass eine Stromsperre zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führt und sich daher, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Anspruch auf Übernahme in Form eines Darlehens ergeben kann. Hier ist jeweils auf den Einzelfall abzustellen.

Praxistipp: Für den Fall, dass der Stromlieferer den Anschluss wegen bestehender Schulden sperrt und sich dieser weigert, eine Ratenzahlung unter Aufrechterhaltung der Lieferung zu akzeptieren, sollte ein Antrag auf Übernahme der Stromschulden bei der zuständigen ARGE beantragt werden. Im Falle der ablehnenden Entscheidung sollte Widerspruch eingelegt werden und zeitgleich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht mit dem Ziel, die Übernahme im Wege der einstweiligen Anordnung zu erwirken, gestellt werden.

Gerichtsentscheidungen

19. November 2010

fernsehen

Ein Prozessvergleich ist abzuändern, wenn die Geschäftsgrundlage sich verändert hat oder gänzlich weggefallen ist. Ob eine Störung der Geschäftsgrundlage eingetreten ist, bestimmt sich nach dem der Einigung zugrunde gelegten Parteiwillen. Dabei hat der die Abänderung begehrende Kläger schlüssig zu den aktuellen Verhältnissen vorzutragen (OLG Köln, Beschluss v. 29.12.2009, 4 WF 181/09).

Raucher fliegen raus

19. November 2010

Verzweiflung,

Wenn eine Betriebsvereinbarung bei der Arbeit regelt, dass sich ein Raucher während seiner Raucherpause ausstempeln muss, so muss er bei Verstößen gegen diese Vereinbarung, mit Sanktionen rechnen. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat die Kündigung eines rauchenden Arbeitnehmers für rechtens befunden, weil er gegen eine solche Betriebsvereinbarung wiederholt verstoßen hatte, und sich in Raucherpausen nicht ausgestempelt hatte. Das Gericht hatte noch abgewogen, da der Gekündigte Unterhalt an eine Ex-Frau und ein Kind zu zahlen hatte. Er war in der vorliegenden Sache schon mehrfach abgemahnt worden und er hatte auch „hoch und heilig“ Besserung versprochen. Letztlich wurde er immer wieder beim Rauchen erwischt. Auch ein Hinweis auf eine Nikotinabhängigkeit half dem Raucher letztlich nicht, da auch von einem „Süchtigen“ ein vereinbartes Ausstempeln erwartet werden könne.

LAG Rheinland-Pfalz Az. 10 Sa 712/09

Probearbeiter sind ungeschützt

18. November 2010

Arzt, Krankenversicherung, Arm gebrochen

Wenn Arbeitssuchende mit einem potentiellen neuen Arbeitgeber einen Probearbeitstag vereinbaren, sind sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat das Sozialgericht in Aachen jetzt entschieden. Ein Kläger hatte sich während eines solchen unbezahlten Probearbeitstages ein Bein gebrochen. Die Richter meinten, dass es sich hier nicht um einen Arbeitsunfall handeln würde, da kein Beschäftigungsverhältnis bestanden habe.

Az. S 6 U 82/06

Kein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Skifahren.

17. November 2010

Rollstuhl

Wenn Arbeitnehmer während eines Seminars in den Alpen beim Skifahren stürzen, sind sie nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Das hat jetzt das Bundessozialgericht in Düsseldorf entschieden. Ein Arbeitnehmer war beim Rodeln gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Er nahm in der besagten Woche an einem Arbeitsseminar teil. Die Richter urteilten, dass während eines Arbeitsseminars zwar grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung greife, sie ende spätestens aber beim Beginn einer jeden Rodelfahrt.

Az. S U 82/06

Haftung für die eigenen Tiere auf der Weide ?

16. November 2010

weggabelung, entscheidung

Wenn ein Rind aus der Umzäunung ausbricht und auf der Straße mit einem Auto zusammenstößt, haftet der Halter des Tieres für den entstandenen Schaden. Der Bundesgerichtshof hat eine Klage eines Landwirtes an das OLG Schleswig zurückverwiesen. Das Gericht muss nun erneut prüfen, ob der Bauer seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Wenn er nicht alles getan hat, um seine Kühe zu sichern, dann muss die Tierhalterhaftpflicht des Landwirtes für den Schaden aufkommen. Die Richter sind der Ansicht, dass der Zaun zur Straße intakt sein muss und dass die Weide groß genug sein muss, sodass die Tiere auch einmal galoppieren können, wenn sie in Panik geraten sollten. Sollte der Bauer alles richtig gemacht haben, könnte der geschädigte Autofahrer sogar leer ausgehen, denn auch seine Teilkasko trägt im Normalfall nur Haarwildschäden, zu denen Kühe nicht zählen.

OLG Schleswig VI ZR 266/08

< 1 2..22 23 24 25 26 27..64 65 >

NewsFeeds

News Feed Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.