2. Dezember 2010
Das Geld, das in einer Kapitallebensversicherung steckt, verhindert die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Eine Frau hatte diese vergeblich beantragt. Das Geld sei zwar nicht verfügbar, jedoch sei ihr zuzumuten, dass sie den Kapitalstock beleiht. Die Altersvorsorge mit einer lebenslangen Rentenzahlung ist dagegen besser geschützt. In einem anderen BGH Urteil (Az. IX ZR 132/09) entschied der Gerichtshof, dass diese Verträge pfändungssicher seien. Frühestens mit 60 dürfen die Rentenbeträge aber zufließen und der Berechtigte darf früher nicht über die Beträge verfügen können. Auch Selbständige müssen hier besonders acht geben, denn eine Pleite kann unter Umständen auch die mühsam aufgebaute Altersvorsorge kosten.
Az. XII ZB 120/08
1. Dezember 2010
Wenn Sie einen Schaden mit dem PKW hatten, so dürfen sie ihn auf Gutachtenbasis mit dem Versicherer abrechnen, anstatt den Wagen reparieren zu lassen. Sie müssen aber sparsam abrechnen, wenn der Schädiger dies verlangt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof festgestellt. Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass der Fahrer des beschädigten Fahrzeuges nicht die Stundensätze einer teuren Markenwerkstatt abrechnen darf, wenn der Geschädigte auf eine gute, merklich günstigere Werkstatt in der Nähe hinweist. Dies gilt jedoch nur in den Fällen, bei denen das beschädigte Fahrzeug älter als drei Jahre ist, oder der Wagen bisher nicht immer in einer teuren Markenwerkstatt gewartet wurde.
BGH VI ZR 91/09
30. November 2010
Prüfen Sie, was sie nach einer Beratung für Vermögensanlagen unterschreiben. Haben Sie eine Unterschrift unter ein Beratungsprotokoll geleistet in dem Ihre Anlagementalität als „ertragsorientiert“ bezeichnet ist, können Sie sich später, nach erleideten Verlusten, nicht auf eine Faschberatung berufen und behaupten, dass sie nur äußerst sichere Anlagen gewollt haben. Das entschied jetzt das Landgericht Coburg.
Az. 11 O 690/09
26. November 2010
Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Abstammungsverfahren kommt nach der durch das FamFG geänderten Rechtslage mangels bestehenden Anwaltszwangs nur bei schwieriger Sach- und Rechtslage in Betracht. Diesbezüglich ist ein enger Maßstab anzulegen, wobei es gegen eine Beiordnung spricht, wenn die Beteiligten gleichgerichtete Interessen verfolgen (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 21.12.2009, 6 WF 128/09).
26. November 2010
Internetkäufer dürfen auch eine Bestellung eines individuell zusammengestellten Laptops widerrufen. Die Regel, dass Internetkäufer individuell konfigurierte Ware nicht zurückgeben können, gelte für Laptops nicht, urteilte das Amtsgericht Berlin-Köpenik.
Az. 6 C 369/09
25. November 2010
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat jetzt festgestellt, dass auch eine hingekritzelte Unterschrift gültig ist. Eine Mainzer Behörde hatte geklagt, dass ein Gerichtsschreiben nicht wirksam zugestellt worden sei, weil die darauf befindliche Unterschrift unleserlich sei. So etwas komme bei Gericht vor, urteilte das Gericht und wies die Klage ab.
Az L 2 R 158/10
24. November 2010
Der Führerschein ist bei 18 Punkten in Flensburg definitiv weg. Es ist unerheblich, ob man die Punkte nur wegen ungefährlicher Parkverstöße bekommen hat oder wegen Rasens vor einer Schule aus der gerade die Kinder strömen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt klar bestätigt. Punkte kassieren Autofahrer auch dann, wenn sie zum Beispiel an übersichtlichen Stellen parken oder Feuerwehrzufahren blockieren.
Az. 3 L 664/10.NW
23. November 2010
16.000 abgesendete sms während der Arbeitszeit. Dann auch noch vom Diensthandy aus und trotzdem ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte die Kündigung eines Flughafenmitarbeiters für unwirksam erklärt, obwohl der Mitarbeiter während der Arbeitszeit mehr als 16.000 private sms mit dem Diensthandy verschickt hatte. Dabei waren Kosten von über 2.500 Euro entstanden. Trotzdem hielt das Arbeitsgericht die ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Begründung: Der Arbeitsgeber hätte den Arbeitnehmer vorher zumindest einmal abmahnen müssen.
Az 24 Ca 1697/10
22. November 2010
Nicht nur Mietschulden, sondern auch Schulden aus einem Stromlieferungsvertrag können von der ARGE darlehensweise übernommen werden.
Regelmäßig werden die Anträge von Arbeitslosengeld II- Empfängern auf die Übernahme von Stromschulden zur Vermeidung einer Sperrung der Stromlieferung abgelehnt. Die ARGE führt in Fällen, in denen die Wohnung trotz Stromsperre beheizbar bleibt und auch Warmwasser zur Verfügung steht, häufig aus, dass die Wohnung trotz Stromsperre noch bewohnbar sei und daher eine Übernahme der Stromschulden ausscheide.
Dieser Auffassung sind eine Vielzahl von Gerichten bereits entgegengetreten. Das Sozialgericht Bayreuth hat in seiner Entscheidung vom 18.08.2006, Aktenzeichen S 5 AS 488/06 dazu ausgeführt:
„§ 22 (5) SGB II erfasst auch die Übernahme von Schulden für Stromlieferung. Zwar kann dies der sehr unglücklich formulierten Vorschrift nicht auf den ersten Blick entnommen werden. Es ergibt sich aber im Zusammenhang mit dem aus der Gesetzesbegründung hervorgehenden Motiv des Gesetzgebers (so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2006 - L 25 B 459/06 AS ER) bei Schaffung der Vorschrift. In der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/688, S. 14) ist zum einen von der „Übernahme von Schulden (Mietschulden und/oder Energieschulden), die für die Sicherung der Unterkunft unabweisbar sind“ die Rede. Die Übernahme von Schulden wird also explizit nicht auf Schulden für Unterkunft und Heizung begrenzt.
Die regelmäßige Versorgung eines Haushaltes mit Energie gehört nach den Lebensverhältnissen in Deutschland zum sozialhilferechtlich anerkannten Mindeststandard. Die der Antragstellerin drohende und gem. § 33 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) zulässige Sperrung der Stromzufuhr durch die E. stellt daher einem der Verlust der Unterkunft vergleichbare Notlage dar (siehe in diesem Zusammenhang Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.6.2006 - L 25 B 459/06 AS ER).“
Auch das Sozialgericht Schwerin hat in einem von unserer Kanzlei vertretenen Verfahren der Vorgehensweise der ARGE eine Absage erteilt. Einer Hilfebedürftigen war die Übernahme der Stromschulden als Darlehen versagt worden.
Das Sozialgericht Schwerin hat ausgeführt, dass eine Stromsperre zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führt und sich daher, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, ein Anspruch auf Übernahme in Form eines Darlehens ergeben kann. Hier ist jeweils auf den Einzelfall abzustellen.
Praxistipp: Für den Fall, dass der Stromlieferer den Anschluss wegen bestehender Schulden sperrt und sich dieser weigert, eine Ratenzahlung unter Aufrechterhaltung der Lieferung zu akzeptieren, sollte ein Antrag auf Übernahme der Stromschulden bei der zuständigen ARGE beantragt werden. Im Falle der ablehnenden Entscheidung sollte Widerspruch eingelegt werden und zeitgleich ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht mit dem Ziel, die Übernahme im Wege der einstweiligen Anordnung zu erwirken, gestellt werden.
19. November 2010
Ein Prozessvergleich ist abzuändern, wenn die Geschäftsgrundlage sich verändert hat oder gänzlich weggefallen ist. Ob eine Störung der Geschäftsgrundlage eingetreten ist, bestimmt sich nach dem der Einigung zugrunde gelegten Parteiwillen. Dabei hat der die Abänderung begehrende Kläger schlüssig zu den aktuellen Verhältnissen vorzutragen (OLG Köln, Beschluss v. 29.12.2009, 4 WF 181/09).
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