23. Dezember 2010
Ist ein Kind seit seiner Geburt – wie auch die Eltern während der Ehe – privat krankenversichert und bleibt der in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebende unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Trennung privat krankenversichert, hat er die Kosten für die private Krankenversicherung des Kindes als angemessenen Unterhalt zu übernehmen. Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhalts geht davon aus, dass die Kinder kostenfrei über die Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert sind. Sind sie nicht gesetzlich krankenversichert, dann muss der Unterhaltspflichtige auch die Kosten der privaten Krankenversicherung übernehmen (OLG Koblenz, Urteil 19.01.10).
21. Dezember 2010
Der Bundesfinanzhof revidierte jetzt eine Entscheidung des Finanzamtes. Nach einer angekündigten Trennung im November 2000, lebten die Ehepartner noch im Dezember zusammen. Dann fuhr der Mann zur Kur. Im Januar 2001 holte er dann schließlich seine Sachen aus der gemeinsamen Wohnung und zog aus. Die Richter entschieden jetzt, dass zum 1.1.2001 noch ein gemeinsamer Haushalt bestand und demzufolge der günstigere Splittingtarif im Steuerrecht für das ganze Jahr 2001 zu gewähren sei. Der Splittingtarif rechnet sich für Paare immer dann, wenn ein Partner erheblich mehr verdient als der andere.
BFH Az. III R 71/07
17. Dezember 2010
Gemäß Artikel 111 Abs. 1 FGG-RG finden auf ein vor dem 01.09.2009 ein-geleitetes Sorgerechtsverfahren die bis zum 31.08.2009 geltenden gesetz-lichen Vorschriften Anwendung. Dies gilt auch für das Beschwerdever-fahren, welches nicht als selbständiges Verfahren im Sinne der Über-gangsvorschriften zu behandeln ist (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 23.11.2009, 9 UF 118/09).
16. Dezember 2010
Wenn der Vermieter das gesamte Mietshaus und auch Ihre Wohnung renovieren will, so müssen Sie hier kein pauschales schriftliches Einverständnis unterschreiben. Sie haben das Recht, zu erfahren, welche Arbeiten genau geplant sind und wie sich die Renovierung auf Ihre Wohnungsmiete auswirken wird. Nur so können Sie die Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden, ob sie die vorgesehenen Maßnahmen dulden wollen. Auch eine im Mietvertrag befindliche Klausel, dass Sie zum im Vorab einer möglichen Renovierung zustimmen, ist unwirksam.
LG Leipzig Az. 8 O 3429/08
15. Dezember 2010
Wenn Sie einen Bauvertrag abgeschlossen haben, der vereinbart, dass pauschal 15% der Bausumme zu zahlen sind, wenn der Auftraggeber frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen will, so ist das rechtens. Jedoch muss der Vertrag dem Kunden die Möglichkeit lassen, weniger zahlen zu müssen, wenn er dem Bauträger nachweist, dass er einen geringeren Ausfallschaden hatte. Dies dürfte dem Vertragsgegner jedoch schwer fallen.
OLG Koblenz Az. 8 U 1030/09
14. Dezember 2010
Wenn Sie eine Altbauwohnung kaufen und die Wohnfläche mehr als 10% von der angegebenen Wohnfläche abweicht, können Sie im Nachhinein den Kaufpreis mindern. Im vorliegenden Fall hatte ein Bauträger die Wohnfläche mit 53,76 qm in den Verkaufsunterlagen angegeben. In Wirklichkeit war sie nur 40,05 qm groß. Vom bezahlten Kaufpreis von 115.000 Euro erhielt der Käufer nun 29.000 Euro zurück. Auch spielte es keine Rolle, dass die falsche Wohnfläche nicht im Kaufvertrag, sondern nur in der Preisliste des Bauträgers stand.
LG Nürnberg-Fürth Az. 12 O 4999/09
13. Dezember 2010
Wenn eine Wohnung nur durch dauerhaftes Lüften vor dem Schimmelbefall zu bewahren ist, dann stellt dies einen erheblichen Mangel dar und der Mieter muss keine Miete mehr bezahlen. Es kann laut Amtsgericht München von keinem Mieter verlangt werden, dass er ständig lüften müsse. Die entschied jetzt das Amtsgericht in München.
Az. 412 C 11503/09
10. Dezember 2010
Liegen die Voraussetzungen vor, unter denen nach der Rechtssprechung des BGH (FamRZ 2008, 963) beim Ehegattenunterhalt Tilgungsleistungen auf ein Hausdarlehen nicht mehr einkommensmindernd zu berücksichti-gen wären, so gilt dies grundsätzlich auch für den Kindesunterhalt (OLG Saarbrücken, Beschluss v. 17.12.2009, 6 WF 123/09).
7. Dezember 2010
Die Bundesregierung plant eine Eignungsprüfung für Anlageberater, damit solche Auswüchse, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben, nicht mehr passieren. Es wurden sogar alten Leuten geschlossenen Fonds verkauft, die fünfzehn und mehr Jahre liefen und im Grunde völlig ungeeignet für den Kunden waren. Nur, um die teilweise üppigen Abschlussprovisionen zu vereinnahmen, wurden solche Anlagen an jeden verkauft, der sich nicht vehement wehrte, sagen geprellte Kunden. Diesen Zustand will die Bundesregierung durch ein neues Anlegerschutzgesetz jetzt ändern. Sogar Strafen sollen verhängt werden, wenn die geplanten Auflagen nicht eingehalten werden. Es bleibt gespannt, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird.
3. Dezember 2010
Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zählen zumin-dest dann zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen und sind auch uneingeschränkt bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen, wenn die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gerade der Absicherung des verwirktlichen Risikos diente. Aufwendungen zur sekundären Altersversorgung können nur insoweit vom Einkommen in Abzug gebracht werden, als sie 4 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten (OLG Hamm, Urteil v. 18.12.2009, 13 UF 272/07).
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