18. Januar 2011
Wenn Sie von einem kaufmännischen Beruf in einen Beruf mit überwiegend körperlicher Arbeit gewechselt haben, so zahlt unter Umständen die extra abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung doch nicht, wenn sie den Berufswechsel noch nicht „vollzogen“ haben. Dieses fragwürdige Urteil fällte jetzt das Landgericht Dortmund. Ein kaufmännisch Arbeitender war, nachdem er seinen neuen Job angetreten hatte, auf dem Weg zu seinem ersten Kunden verunglückt und seit dem so behindert, dass für ihn körperliche Arbeit unmöglich wurde. Er war jetzt zwar für körperliche Arbeit berufsunfähig, hatte aber die neue Arbeit noch nicht „vollzogen“. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nach Meinung des Landgerichtes zu Recht nicht.
LG Dortmund Az. 2 O 501/07
17. Januar 2011
Nach § 109 InsO kann der Insolvenzverwalter ein Mietverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand, das der Insolvenzschuldner als Mieter eingegangen ist, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.
Nach § 109 I S. 2 InsO kann der Insolvenzverwalter aber nicht die Wohnung des Schuldners kündigen. Nach dieser Norm tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen diese sog. „Enthaftungserklärung“ auf die Frage der Massezugehörigkeit der Mietkaution hat.
Die einen meinen, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses eine nicht verbrauchte Kaution der Insolvenzmasse zu steht. Der Rückzahlungsanspruch entstehe unabhängig von der Zuordnung des Mietverhältnisses und sei als Neuerwerb der Masse zuzurechnen (Ahrend in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 109 Rn 22; Hain ZInsO 2007, 192, 197; i.E. auch MK-Eckert § 109 Rn. 62)
Andere meinen, dass, wenn der Mietvertrag aufgrund der Enthaftungserklärung nicht mehr dem Verwaltungsrecht der Masse unterliege, auch keine Forderungen mehr zur Masse geltend gemacht werden können (FK-Wegener § 109 Rn. 10c).
Nach meinem Dafürhalten soll § 109 I Satz 1 InsO verhindern, dass der Schuldner seine Wohnung verliert, weil der Insolvenzverwalter das Mietverhältnis kündigt, um die Kaution für die Masse zu verwerten. Aus diesem Schutz der Wohnung ist aber nicht herzuleiten, dass die Masse nun überhaupt nicht mehr in den Genuss der Mietkaution kommen soll. Eine freiwerdende Mietkaution fällt daher unter den Insolvenzbeschlag
17. Januar 2011
Hat der Insolvenzverwalter dem Insolvenzschuldner eine gewerbliche Tätigkeit durch Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag ermöglicht, fällt ein durch diese Tätigkeit erworbener Umsatzsteuervergütungsanspruch nicht in die Insolvenzmasse und kann vom FA mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden verrechnet werden (BFH, Beschl. v. 1. 9. 2010 - VII R 35/08)
17. Januar 2011
Wenn ein Versicherungsvermittler eine Kundenberatung nicht ordentlich dokumentiert hat und das Beratungsprotokoll im Streitfall nicht vorweisen kann, so muss er entstandenen Schaden tragen. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden und einen Versicherungsmakler für einen Fehler bei der Umstellung des Krankenversicherungsvertrages haftbar gemacht. Der Makler hatte ein Krankentagegeld in der Police gekündigt, dies nicht dokumentiert und muss nun 14.000 Euro Krankentagegeld ersetzen.
OLG Saarbrücken Az. 5 U 337/09-82
15. Januar 2011
Hat ein Unterhaltspflichtiger lückenlose Verdienstbescheinigungen vor-gelegt, die für den nachzuweisenden Zeitraum sämtliche Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis ausweisen, so besteht kein weitergehender An-spruch auf Vorlage des Arbeitsvertrages (OLG Stuttgart, Urteil v. 11.08.2009, 17 UF 73/09).
14. Januar 2011
Wenn Sie nach Erhalt ihres Steuerbescheides eine Erstattung vom Finanzamt bekommen und auch noch Zinsen darauf erhalten, so sind diese Zinseinnahmen steuerfrei. Sie zählen nicht zu den steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen. Das hat jetzt der Bundesfinanzhof jetzt entschieden. Zinsen auf Erstattungen erhält man, wenn das Jahr, für das die Einkommensteuer erstattet wird, mehr als fünfzehn Monate zurück liegt. Für jeden weiteren Monat erhält man 0,5% pro Monat. Wenn Sie Steuerbescheide haben, in denen Sie die entsprechenden Zinserträge versteuern sollen, so legen Sie Einspruch mit dem Hinweis auf das BFH Urteil ein.
BFH VIII R 33/07
13. Januar 2011
Die Verpflichtung des Schuldners, im Insolvenzverfahren über alle das Verfahren betreffende Verhältnisse Auskunft zu geben, ist nicht davon abhängig, dass an den Schuldner entsprechende Fragen gerichtet werden. Der Schuldner muss vielmehr die betroffenen Umstände von sich aus, ohne besondere Nachfrage, offen legen, soweit sie offensichtlich für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und nicht klar zu Tage liegen (Beschluss vom 11. 2. 2010 - IX ZB 126/08).
Zu den Umständen, die für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und deshalb offen gelegt werden müssen, zählen auch solche, die eine Insolvenzanfechtung begründen können (Beschluss vom 11. 2. 2010 - IX ZB 126/08)
Im Regelinsolvenzverfahren kann die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Verletzung einer Auskunftspflicht unverhältnismäßig sein, wenn der Schuldner die gebotene Auskunft von sich aus nachgeholt hat, bevor der Sachverhalt aufgedeckt und ein hierauf gestützter Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09)
12. Januar 2011
Nach § 64 GmbHG haftet der Geschäftsführer einer GmbH für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind.
In einer neuen Entscheidung hat der BGH wieder schön auf den Sinn und Zweck dieser Vorschrift abgestellt: Sinn und Zweck des Zahlungsverbots ist, die verteilungsfähige Vermögensmasse der insolvenzreifen Gesellschaft im Interesse der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhalten und eine zu ihrem Nachteil gehende, bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger zu verhindern (BGH, 25.01.2010, II ZR 258/08).
Klarstellend entschied der BGH, dass Zahlungen von einem debitorischen Konto an einzelne Gesellschaftsgläubiger nicht die verteilungsfähige Vermögensmasse berühren und nicht zum Nachteil der Gläubigergesamtheit gehen, wenn die Bank über keine diese Zahlungen deckenden Gesellschaftsicherheiten verfügt. Es handelt sich danach vielmehr um eine Zahlung mit Kreditmitteln, welche einen bloßen, masseneutralen Gläubigertausch zur Folge hat.
Aber Vorsicht: Eine Haftung kann dem Geschäftsführer sowohl bei Auszahlungen vom kreditorischen Geschäftskonto als auch bei Einzahlungen auf das debitorische Geschäftskonto drohen.
12. Januar 2011
Die Anordnung eines Gerichts, über die Vaterschaft ein DNA-Abstammungsgutachten einzuholen, kann von keinem, der am Verfahren beteiligt ist angefochten werden. Mit diesem Beschluss werden nach Ansicht der Richter am BGH weder die Rechte des Kindes noch die der Mutter beeinträchtigt. Falls Mutter oder Kind die Rechtmäßigkeit des Beweisbeschlusses anzweifeln, können Sie nur die Untersuchung verweigern und deren Rechtmäßigkeit dann in einem Zwischenurteil prüfen lassen.
11. Januar 2011
Auch Studenten, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können die neuen Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Das hatte der Bundesgerichtshof schon im Jahre 2009 entschieden. Jetzt endlich haben auch die Finanzbehörden dieses Urteil des obersten Gerichtshofes anerkannt. Die Finanzämter müssen es jetzt anwenden.
Bundesfinanzministerium IV C4-S 2227/0710002/002
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im