Nachrichten und Gerichtsurteile

Folgen eines Lokführerstreiks für den Arbeitgeber im Hinblick Urlaub

22. April 2011

Rote Karte

Ein ganz aktuelles Thema in den Medien zur Zeit ist, dass die Lokführer streiken! Diesmal sind Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Hierbei wirft sich die Frage auf, welche Konsequenzen sich für den Urlaub eines Arbeitnehmers ergeben? Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer seinen langfristig geplanten Urlaub wegen eines Streiks nicht antreten kann? Darf er dann Arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt nehmen?

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, seinen mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Insbesondere, damit der Arbeitgeber in der Lage ist, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter rechtzeitig einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu verlassen. Der Urlaub des Arbeitnehmers soll zu seiner Erholung beitragen, damit er wieder frisch und voller Energie seine Tätigkeit antreten kann.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass ein Arbeitgeber nach bestem Ermessen versuchen muss, den Arbeitnehmer während seines Urlaubes weiterzubeschäftigen und ihm dann seinen neuen Urlaubswunsch zu gewähren. Dies ergibt sich aus seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht.

Formelle Anforderungen Eigenbedarfskündigung

22. April 2011

Datenschutz, Haus im internet

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die der Wohnraum benötigt wird und die Darlegung des Interesses, das diese Personen an der Erlangung der Wohnung haben, ausreichend und genügend. Ein etwaiges Dramatisieren des Wohnraumbedarfs ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für die formelle Wirksamkeit unerheblich. Dieses hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 17.03.2010 - VIII ZR 70/09 - klargestellt. Die Vorinstanzen hatten die Wirksamkeit der Kündigung noch verneint, weil in dieser - unzutreffend - der Eindruck erweckt wurde, dass sich die von dem Vermieter bisher bewohnte Wohnung und sein Büro nicht unter einem Dach befänden und dies bei der begehrten Wohnung erreicht werden sollte.

Apotheke darf nicht auf Erhebung der Rezeptgebühr verzichten

21. April 2011

Schule Äpfel ABC

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob eine deutsche Apotheke einem gesetzlich Krankenversicherten die Zahlung der Rezeptgebühr bei der Abgabe einer verschreibungspflichtiger Arzneimittel ersparen darf.

Dies wurde vom Senat bereits in zwei anderen Verfahren verneint. Er hat seine Auffassung nun damit bestätigt, indem er sagt, dass ein Verstoß gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung schon dann vorliegt, wenn eine Apotheke dem Versicherten gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen, als in einer anderen Apotheke. Dies gilt auch dann, wenn die gegen die Preisbindung verstoßende Vorteilsgewährung zugleich mit einem Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtlichen Zuzahlungsregelungen verbunden sind.

(nachzulesen Niedersächisches Oberverwaltungsgericht 13 LA 1157/09)

Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

20. April 2011

Verwaltungsamt

Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts die besagte, dass das alleinige Sorgerecht für ein Kind der Mutter zusteht, wurde durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Ein nichtverheiratetes Elternpaar streitet sich um das Sorgerecht für die im Jahre 2002 geborene Tochter. Dabei ist anzumerken, dass die Mutter die deutsche und der Kindsvater die französische Staatsangehörigkeit besitzen. Zur Zeit der Geburt lebte die kleine Familie in Frankreich. Kurz nach der Geburt des Kindes, trennte sich das paar und die Mutter ging zusammen mit ihrer Tochter zurück nach Deutschland. Mittlerweile besucht das Mädchen hier auch eine Schule. Zunächst einmal wurde die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt. Folglich kam es zum Streit um das sogenannte Umgangsrecht, schließlich auch um das Sorgerecht.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde vom Amtsgericht auf die Mutter übertragen. Nach Austausch des Verfahrenspflegers hat das Oberlandesgericht dem Vater das alleinige Sorgerecht übertragen und mit Hilfe eines Beschlusses angeordnet, dass die Mutter das Kind an den in Frankreich lebenden Vater herauszugeben habe.

Die Mutter legte darauf hin Rechtsbeschwerde ein und hat damit auch Erfolg. Dieser führte zur Aufhebung der Entscheidung und Zurückweisung des Verfahrens an einen anderen Spruchkörper.

(nachzulesen BGH XII ZB 407/10)

Geldgeschenke der Eltern mindern Hartz IV Anspruch

19. April 2011

Steuern

Es bleibt unklar, ob die Geldzahlung von Verwandten zur Unterstützung eines Hartz IV Empfängers ein Geschenk oder nur ein Darlehen sein sollte, geht dies zu Lasten des Hartz IV Empfängers.

Solch eine Zahlung ist als Einkommen leistungsmindernd auf den Hartz IV Anspruch anzurechnen.

Bei Hartz IV Empfängern ist zu prüfen, ob die Finanzspritzen der Familie als Einkommen anzurechnen sind: Geld, dass den Leistungsempfängern nur geliehen wurde, wird nicht angerechnet.

Der 28 jährige Kläger machte eine Ausbildung und bezog dabei Bafög. Seine Familie zahlte jeden Monat das Schulgeld und seine Miete, rund 750,00 €. Sein Antrag auf Mietzuschuss wurde vom Jobcenter abgelehnt, da diese Kosten ja bereits von seiner Mutter getragen wurden. Der Kläger behauptete vor Gericht jedoch, dass ihm das Geld nur geliehen wurde. Nach einer Befragung von Mutter und Sohn lehnte das Sozialgerichht Berlin die Klage zulasten des Klägers ab. (nachzulesen zu Aktenzeichen S 157 AS 26445/08)

Crash auf dem Supermarktparkplatz!

18. April 2011

zu spät, uhrzeit, verspätung, 5 vor 12

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 343 C 6867/10) musste sich mit folgendem Fall befassen: Auf dem Parkplatz eines Supermarktes hat ein Kunde beim Ausparken an einem anderen Fahrzeug einen kleinen Schaden verursacht. Darauf hin ging er zum Servicepoint des Supermarktes und ließ den Eigentümer des beschädigten Wagens ausrufen. Dieser meldete sich jedoch nicht. Nach kurzer Zeit des Wartens ist der Unfallverursacher dann gegangen. Da er sonst keinen informiert hat und auch die Polizei nicht verständigt hatte, blieb er unerkannt.

In der Folge bemerkte der geschädigte Autofahrer die Beschädigung an seinem Fahrzeug. Er ging genau zu dem gleichen Servicepoint und erkundigte sich, ob jemand eine Beobachtung gemacht hätte. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass ein unbekannter Mann an dem Servicepoint gewesen sei und erklärt habe, er habe ein Fahrzeug angefahren und des Weiteren habe er darum gebeten, das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs auszurufen. Da sich keiner meldete, sei der Unbekannte zu seinem Auto gegangen und sei weggefahren. Die Dame am Servicepoint habe jedoch den Namen und das Kennzeichen des Unfallverursachers nicht aufgeschrieben.

Der geschädigte Autofahrer war nun der Meinung der Supermarkt habe eine Verpflichtung derartige Informationen zu notieren und wollte nun dem Großmarkt den Schaden "aufbrummen".

Das Amtsgericht München stellte klar, dass es grundsätzlich richtig sei, dass Betreiber von Ladenlokalen gegenüber den Kunden, die sich auf ihr Betriebsgelände begeben sogenannte Fürsorgepflichten hätten. Vorliegend hätte jedoch der Supermarkt eine solche Pflicht nicht verletzt. Der Unfall habe sich rein zufällig auf dem Gelände des Supermarktes ereignet. Eine nähere Beziehung, die zwischen dem Schädiger und dem Supermarkt, notwendig sei habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. Selbst die Mitarbeiterin an dem Servicepoint hätte keinerlei Anspruch gegenüber dem Unfallverursacher gehabt, sich dessen Namen und Adresse geben zu lassen. Aus diesem Grunde hat das Amtsgericht München eine Inanspruchnahme des Supermarktes abgelehnt.

Raucherclubs in Gaststätten?

17. April 2011

Deutsches Gesetzbuch

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW Aktenzeichen 4 B 1771/10) hatte sich mit einem sehr kreativen Gastwirt zu beschäftigen. Dieser hatte seine Gaststätte nur den Mitglieder eines so genannten Raucherclubs geöffnet. Seine Absicht: er wollte das von der Stadt Köln verhängte Rauchverbot umgehen. Der Gastwirt hatte seine Rechnung jedoch ohne das Nichtraucherschutzgesetz NRW gemacht. Dieses bestimmt nämlich, dass in Gaststätten grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Ausnahmen lässt das Nichtraucherschutzgesetz NRW lediglich dann zu, wenn in Räumen von Vereinen und Gesellschaften geraucht wird, deren ausschließlicher Zweck der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist.

Im Fall der Gaststätte des findigen Gastwirtes hat es das Oberverwaltungsgericht offensichtlich anders gesehen. Es führte dazu aus, dass der Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes NRW darin zu sehen sei, den Bürger wirksam vor den erheblichen Gesundheitsgefahren zu schützen, die von Rauchern ausgehen. Deswegen gebiete dieses Gesetz eine enge Auslegung der Ausnahmevorschriften.

Der verurteilte Geschäftsführer!

16. April 2011

Sekretärin

Der Geschäftsführer einer GmbH "verliert" automatisch sein Amt als Geschäftsführer, wenn er rechtskräftig nach § 262 StGB (Betrug) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird.

Das ergibt sich unzweideutig aus § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 e GmbHG. Danach kann Geschäftsführer nicht sein, wer nach den §§ 263 bis 264 a StGB oder nach den §§ 265 b bis 266 a StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.

Mit so einem Fall hatte sich unlängst das Oberlandesgericht München zu befassen (nachzulesen OLG München, Beschluss vom 03.03.2011 - 31 Wx 51/11). Darin war die Beschwerdeführerin Geschäftsführerin einer GmbH. Sie wurde wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Ziffer e GmbHG hat das Registergericht dann - nach ordnungsgemäßer Anhörung der Geschäftsführerin - die Löschung der Geschäftsführerstellung in das Handelsregister eingetragen. Verständlicherweise fand das die Geschäftsführerin nicht gut und hat sich gegen diese Löschung gewendet. Sie führte an, dass sie zwischenzeitlich ihr Amt niedergelegt habe und abberufen worden sei. Es bestehe ein rechtliches Interesse ihrerseits daran, dass veröffentlicht werde, dass die Amtslöschung gelöscht wird und die Beendigung der Geschäftsführertätigkeit durch Niederlegung erfolgt ist.

Das Oberlandesgericht München hat in dem zitierten Beschluss diese Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen und argumentiert, dass bei einer Verurteilung nach § 263 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr automatisch das Amt der Geschäftsführerin Kraft Gesetzes ende. Damit war bereits die Eintragung der Geschäftsführerin im Register materiell unrichtig. Das war im Wege einer Löschung von Amts wegen zu berichtigen. Für eine Eintragung einer Abberufung oder Niederlegung des Amtes als Geschäftsführerin sei dagegen kein Raum mehr.

Dieser Entscheidung des Oberlandesgerichtes München ist nichts hinzuzufügen. Dritte genießen Schutz bis die Amtslöschung des einschlägig verurteilten Geschäftsführers vollzogen ist. Der Schutz ergibt sich dabei aus § 15 HGB.

Blutprobe auf der Polizeiwache - Einwilligung?

15. April 2011

Deutsches Gesetz Buch

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Februar diesen Jahres eine Entscheidung zu treffen gehabt, wo es um die Frage der Einwilligung eines Beschuldigten in die Entnahme einer Blutprobe ging. Der Beschuldigte selbst war wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Aus den erstinstanzlichen Urteilsfeststellungen ergab sich, dass dem Angeklagten eine Blutprobe zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration (BAK) genommen worden ist und diese einen Wert von 2,46 Promille ergab. Zur Tatzeit ergab sich unter Zugrundelegung einer Rückrechnung eine mögliche BAK von 3,21 Promille. Laut der erstinstanzlichen Feststellung soll die Entnahme einer Blutprobe unter Einwilligung des Beschuldigten erfolgt sein.

Das Oberlandesgericht Hamm hat völlig zu Recht auf die Revision des Angeklagten das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und darauf hingewiesen, dass es erhebliche Bedenken gegen die vom Amtsgericht angenommene Einwilligungsfähigkeit des Angeklagten habe. Eine Einwilligung müsse nämlich der Beschuldigte ausdrücklich und eindeutig aus freiem Entschluss erklärt haben. Dazu sei notwendig, dass der Beschuldigte sein Weigerungsrecht kennen würde und in der Lage sei, die Sachlage zu überblicken. Er müsse belehrt werden und Art und Bedeutung des Eingriffs verstehen.

Bei einer derart hohen BAK erscheine es durchaus als möglich, dass der Beschuldigte den Sinn und die Tragweite der Einwilligung nicht erkannt habe.

Dieser Entscheidung kommt besondere Bedeutung zu. Das Oberlandesgericht Hamm hat damit mehrfach darauf hingewiesen, dass im Zweifel eine richterliche Anordnung zur Entnahme einer Blutprobe notwendig sei. Zweifel ergeben sich immer dann, wenn bei Vorliegen einer hohen BAK fraglich ist, ob der Beschuldigte überhaupt noch den Sinn und die Tragweite der Einwilligung in die Blutentnahme es kennen konnte. Dann ist nicht mehr von einer freiwilligen Einwilligung des Beschuldigten auszugehen. In diesen Fällen ist immer eine richterliche Anordnung notwendig.

Die Entscheidung kann nachgelesen werden OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2011 - III 3 RVs 104/10.

Mietminderung bei selbstverschuldeter Stromsperre?

14. April 2011

Finanzen Sorgen

Die Miete darf nur dann gemindert werden, wenn eine Wohnung ihre Gebrauchstauglichkeit verliert. Wenn der Stromversorger - weil seine offenen Forderungen durch den Direktkunden (Mieter) nicht beglichen worden sind - seine Lieferungen einstellt, rechtfertigt das keine Mietminderung. So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.12.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 113/10 geurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat sich darauf zurückgezogen, dass der Mangel der Wohnung auf Umstände zurückzuführen sein muss, die die Ursache in der Sphäre des Vermieters hat. Eine Sperrung des Stromanschlusses hingegen, weil der Mieter seine Rechnungen nicht bezahlt hat, ist eindeutig der Sphäre des Mieters zuzuordnen und nicht dem Vermieter anzulasten.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist in keinem Fall zu kritisieren. Es ist nur verwunderlich, dass manche Mieter es trotzdem immer wieder "versuchen", unter jeden Umständen - und seien sie noch so an den Haaren herbeigezogen - eine Mietminderung durchzusetzen.

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