13. Januar 2011
Die Verpflichtung des Schuldners, im Insolvenzverfahren über alle das Verfahren betreffende Verhältnisse Auskunft zu geben, ist nicht davon abhängig, dass an den Schuldner entsprechende Fragen gerichtet werden. Der Schuldner muss vielmehr die betroffenen Umstände von sich aus, ohne besondere Nachfrage, offen legen, soweit sie offensichtlich für das Insolvenzverfahren von Bedeutung sein können und nicht klar zu Tage liegen (Beschluss vom 11. 2. 2010 - IX ZB 126/08). mehr
12. Januar 2011
Nach § 64 GmbHG haftet der Geschäftsführer einer GmbH für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. mehr
6. Januar 2011
Anfechtungsbeauftragungsfiktion bei beschlussunfähiger Gläubigerversammlung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren ist gem. § 313 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht zur Anfechtung von Rechtshandlungen nach den §§ 129 ff. InsO berechtigt. Das Anfechtungsrecht steht vielmehr jedem Insolvenzgläubiger zu. mehr
5. Januar 2011
Berücksichtigung dinglich gesicherter Gläubiger bei der Schlussverteilung
Um bei der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden, muss der dinglich gesicherte Gläubiger nachweisen, dass er auf abgesonderte Befriedigung verzichtet hat oder bei ihr ausgefallen ist. Erfüllt der Gläubiger diese Voraussetzungen nicht, wird die Forderung bei der Verteilung nicht berücksichtigt, § 190 I S.2 InsO. Absonderungsberechtigte Gläubiger sind nach § 52 S. 2 InsO zur anteilsmäßigen Befriedigung aus der Insolvenzmasse nur berechtigt, soweit sie auf eine abgesonderte Befriedigung verzichten oder bei ihr ausgefallen sind. mehr
4. Januar 2011
Wer bekommt denn jetzt die pfändbaren Beträge?
Grundsätzlich sind die pfändbaren Beträge vom Insolvenzbeschlag umfasst und daher vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter abzuführen. Bei Vorliegen einer Gehaltsabtretung, bekommt der Abtretungsgläubiger die pfändbaren Beträge; im Insolvenzfahren „hält“ diese Abtretung nach § 114 InsO für den Zeitraum von 2 Jahren nach Eröffnung. Danach sind die pfändbaren Beträge an den Insolvenzverwalter abzuführen. mehr
2. Juli 2009
Nach herrschender Rechtsprechung hat der Insolvenzverwalter kein Kündigungsrecht für den vom Schuldner gemieteten Wohnraum. Etwas anderes gilt laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.03.2009, Az: IX ZR 58/08, für die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft. mehr
15. Juni 2009
Weiß ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber in der Krise noch Zahlungen auf rückständige Lohnforderungen erbringt, dass der Arbeitgeber außerdem noch anderen Arbeitnehmern Lohn schuldig ist, rechtfertigt allein diese Kenntnis nicht den Schluss auf Zahlungsunfähigkeit mehr
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