Archive: 2010-09

Unfall nicht bemerkt ?

30. September 2010

Alkohol und Alkohol am Steuer

Wenn ein Fahrer erst Minuten nach dem Verlassen des Unfallortes bemerkt, dass er in einen Unfall verwickelt war, und dann weiterfährt, so begeht er keine Unfallflucht. Das entschied jetzt das OLG Hamburg. Ein LKW Fahrer hatte nicht bemerkt, dass er einen Außenspiegel eines parkenden PKW beschädigt hatte. Er wurde erst einige Kilometer später darauf hingewiesen. Von einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sprach des Gericht den Fahrer frei.

OLG Hamburg Az. 3 13/09

Enkel sind nicht mit in der Rechtsschutzversicherung der Großeltern mitversichert.

29. September 2010

Vater Kind, Familienrecht, Unterhalt

Dies entschied jetzt das Kammergericht Berlin. Die Enkel lebten sogar im selben Haushalt, wie die Großeltern. Nach den Bedingungen der Versicherer sind nur die direkten Nachfahren in solchen Versicherungen mitgeschützt. In diesem Fall würden nur die Kinder auch Versicherungsschutz genießen, wenn die Eltern eine Rechtsschutzversicherung abschließen würden.

Kammergericht Berlin Az. 6 U 175/08

Ikea wirbt im Internet mit irreführenden Preisen.

28. September 2010

fernsehen

Das schwedische Möbelhaus hat im Internet mit niedrigeren Preisen geworben als in ihren Filialen. Die ist nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main nicht zulässig. Die Preise dürfen sich nach Aussage des Gerichtes nicht von denen in den Ladengeschäften unterscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben wird.

LG Frankfurt Az. 3 O 172/08

Autofahrer sind immer schuld.

27. September 2010

Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen

Auch, wenn ein Autofahrer nichts falsch gemacht hat, haftet er für einen entstandenen Schaden. Ausreichend ist, dass er „schnell“ unterwegs war. Das hat jetzt das Landgericht Karlsruhe entschieden. Der Fahrer eines PKW war 153 km/h gefahren, als er auf ein stehendes Fahrzeug auffuhr. Das Gericht meinte, dass der Unfall bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die aber nicht zwingend vorgeschrieben waren, vermeidbar gewesen wäre und brummte ihm 20% Teilschuld auf.

OLG Karlsruhe Az. 3 O 172/08

Das aktuelle Urteil des AG München zum Oktoberfest: Wer alkoholisiert ein Taxi beschmutzt muss zahlen !

24. September 2010

Über 6 Millionen Menschen besuchen jedes Jahr das größte Volksfest der Welt: Das Oktoberfest. Über die Folgen des hierbei wohl nicht unüblichen Biergenusses in reichlicher Menge hatte nunmehr das AG München in seinem aktuellen Urteil vom 02.09.2010 (Aktenzeichen:

271 C 11329/10) zu entscheiden: Ein betrunkener Fahrgast übergab sich ausgiebig in dem von Ihm genutzen Taxi. Die anfallenden Reinigungskosten summierten sich zusammen mit dem Verdienstausfall auf einen Schaden von 241 Euro, welche der Taxifahrer von seinem Fahrgast zurück verlangte.

Dem Grunde nach zu Recht,so entschied das AG München: Denn wer betrunken in ein Taxi steige müsse damit rechnen, sich übergeben zu müssen. Die Ausübung dieses körperlichen Verlangens in einem Taxi stelle jedoch eine Verletzung des der Fahrt zu Grunde liegenden Beförderungsvertrages dar, der Fahrgast schulde somit die durch seine Tätigkeit verursachten Kosten.

In vorliegendem Fall rechnete das Gericht dem Taxifahrer jedoch ein Mitverschulden i.H.v. 50 % an und sprach ihm nur die Häfte der eingeklagten Forderung zu. Denn der Fahrgast und seine Begleiterin hatten vor dem unappetitlichen Schadenseintritt den Fahrer mehrfach gebeten anzuhalten. Diese Bitte jedoch ignorierte der Fahrer mit weitreichenden Folgen für den Innenraum des Fahrzeuges.

Gerichtsentscheidungen

24. September 2010

fernsehen

Eine von der Kindesmutter ausgeübte vollschichtige Tätigkeit steht während der ersten 3 Jahre nach der Geburt des Kindes dem Anspruch auf Betreuungsunterhalt gem. § 1615 l BGB grundsätzlich nicht entgegen. Der Unterhaltsbedarf der betreuenden Mutter ist nach den Einkünften zu bemessen, die sie aufgrund einer vollschichtigen Tätigkeit unmittelbar vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Im Unterhaltszeitraum erzielte Erwerbseinkünfte sind in vollem Umfang auch dann bedarfsdeckend anzurechnen, wenn sie auf überobligatorische Tätigkeit beruhen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 02.03.2010, 10 UF 63/09).

Zahl der Anwälte steigt unaufhörlich.

23. September 2010

zugelassenen anwälte

Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte steigt und steigt. Wenn ein frisch zugelassener Anwalt noch vor Jahren mit der Erringung seines zugegebenermaßen schweren Studienabschlusses seine Ernennungsurkunde in der Hand hielt, so war ihm auch ein beruflicher und finanzieller Erfolg sicher. Er brauchte in der Regel nur ein Rechtsanwaltsschild an der Tür des angemieteten Büros, konnte sich in den meisten Fällen vor Arbeit und auch Einkommen kaum retten. Dies hat sich seit den 90iger Jahren massiv geändert. Immer mehr Juristen strömten auf den Markt, boten ihre Dienste an und machten es der Anwaltschaft zunehmend schwerer, sich zu behaupten. Waren in den 60iger Jahren gerade mal knapp 20.000 Anwälte zugelassen, so werden es Ende 2010 wohl mehr als achtmal zu viel sein. Wahrscheinlich wird die Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte am Jahresende auf über 160.000 steigen.

Glücklicherweise ist das Werbeverbot für Anwälte schon vor Jahren gelockert worden, so dass es jetzt Anwälten durchaus gestattet ist, auf sich aufmerksam zu machen und besondere Qualifikationen, wie zum Beispiel Fachanwaltschaften zu kommunizieren. Dies ist auch dringend nötig, da immer mehr „Spezialwissen“ gefordert ist. Der Anwalt um die Ecke, der zu jedem Thema helfen kann, ist längst passee. Besonders im Zuge der Internetentwicklung haben die Juristen nun die Möglichkeit sich in diesem immer größer werdenden Markt entsprechend zu positionieren. Internetsuchplattformen und internetblogs bieten mittlerweile wertvolle erste Orientierung für den Ratsuchenden.

Erstattungszinsen vom Finanzamt sind nicht mehr einkommensteuerpflichtig.

22. September 2010

Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen

Nach § 233a Abgabenordnung ergibt sich die Pflicht den Unterschiedsbetrag zwischen den geleisteten Vorauszahlungen und der festgesetzten Steuerlast zu verzinsen. Diese Zinspflicht beginnt mit einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Zinspflicht entstanden ist. Je nach Sachlage kann es entweder zu Erstattungszinsen oder Nachzahlungszinsen kommen, die der Steuerpflichtige bekommt oder an das Finanzamt zu zahlen hat. Jetzt hat sich der BFH erneut mit der Steuerpflicht dieser Zinsen befasst. Bis 1999 konnten zu zahlende Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben angesetzt werden. Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes ist diese Regelung gekippt worden und man durfte diese Zinsen steuerlich nicht mehr geltend machen, während Erstattungszinsen nach wie vor zu versteuern waren. Nach der neuen Entscheidung des BFH sind künftig Erstattungszinsen nicht mehr als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu deklarieren.

BFH Az. VIII R33/07 vom 15.06.2010

Mutter verliert Sorgerecht.

20. September 2010

Vater Kind, Familienrecht, Unterhalt

Wenn beide geschiedenen Elternteile das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind geteilt haben, so müssen sie sich auch hinsichtlich des Umganges mit dem Kind einigen. Verhindert ein Elternteil dem anderen den Kontakt zum Kind, obwohl kein Grund dazu besteht, so kann diesem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden. So wurde vom Amtsgericht München einer störrischen Mutter das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn entzogen, der bislang bei ihr gelebt hatte. Ständig hatte sie den Kontakt zum Kindesvater verhindert und blockiert, obwohl dieser ebenfalls sorgeberechtigt war. Auch eine eingeschaltete Mediation war erfolglos geblieben. Die Mutter blieb stur und versagte dem Vater den Kontakt zum Kind. Selbst Androhungen von Zwangsgeld seitens der Behörden halfen nichts. Die dann folgende Verhandlung vor Gericht ging zugunsten des Vaters aus. Es entzog der Mutter vollends das Sorgerecht. Der Sohn lebt jetzt beim Vater.

Az. 551 F 5932/09

Ärger für Bahnkunden: Der Preisaufschlag bei Ticketkauf am Schalter ist rechtens

17. September 2010

entscheidung,

Schlechte Nachricht für Bahnkunden: Der von der Deutschen Bahn AG für den Ticketkauf am Schalter erhobene "Serviceaufschlag" ist rechtens. So entschied aktuell der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit seinem Urteil vom 14.09.2010 (Aktenzeichen: 2 A 1337/10). Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision nicht zugelassen.

Hintergrund des Urteils war der Preisaufschlag von jeweils 2,- € bei Kauf des «Schönes Wochenende Ticket» und der Regionaltickets am Schalter gegenüber dem Preis am Automaten. Die für Tarifgenehmigungen zuständige Behörde, hier das Regierungspräsidium Darmstadt, hatte den Zuschlag als unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingung beanstandet, weil es hierin eine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen sah.

Der Verwaltungsgerichtshof billigte jedoch die Preisgestaltung der Bahn mit einem überraschenden Argument:

Eine Befragung der Bahnkunden ergab, das diese unabhängig von Ihrem Alter die gleichen Schwierigkeiten bei der Bedienung der oft unübersichtlichen Fahrkartenautomaten haben und daher Ihre Tickets am Schalter kaufen.

Eine Benachteiligung nur einer Altersgruppe liege damit nach Auffassung des Gerichtes grade nicht vor.

Überdies sieht der VGH den Aufschlag nur als Regelung eines Beförderungsentgeltes an, das nach den gesetzlichen Vorschriften ohnehin keiner Genehmigungspflicht unterliegt.

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