13. August 2010
Wenn Sie ihr Wohnmobil nur mit einem Saisonkennzeichen nutzen, dann ist es auch dann versichert, wenn Sie nicht fahren und es auf ihrem Grundstück steht. Voraussetzung ist, dass es „ausreichend gesichert“ ist. Dies ist der Fall, wenn es von drei Seiten umfriedet und nach vorn mit einer Kette gesichert ist. Das Oberlandesgericht entschied jetzt zugunsten eines Geschädigten in dessen Wohnmobil in der Winterzeit eingebrochen worden war und verurteilte die Teilkaskoversicherung zur Zahlung des Kaskoschadens.
AZ 16 U 143/08
12. August 2010
Wenn Sie sich im Ausland operieren lassen und die Kosten der OP höher sind, als in Deutschland, dann müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass diese Praxis rechtsmäßig und angemessen ist. Im vorliegenden Fall hatte sich ein Patient in London neue Herzklappen einsetzen lassen. Er tat dies, weil in London schon Eingriffe am Herzen in den Jahren 1982 und 1992 voraus gegangen waren. Er hatte sich seinerzeit in London operieren lassen, weil Eingriffe dieser Art seinerzeit in Deutschland noch nicht möglich waren. Damals zahlte die Krankenkasse die Operationskosten in vollem Maße. Jetzt jedoch hätte sich der Mann in Deutschland operieren lassen können und ließ ihn auf einem Teil der Operationskosten sitzen.
AZ B 1 KR 14/09 R
11. August 2010
Eltern, die Kinderbetreuungskosten beim Finanzamt geltend gemacht und nur teilweise anerkannt bekommen haben, können hoffen, bald einen Nachschlag bei der Erstattung zu bekommen. Der Bundesfinanzhof prüft in einem Verfahren eines Ehepaares aus Sachsen, die Rechtmäßigkeit der üblichen Praxis des Vorgehens der Finanzämter. Üblich ist, dass nur zwei Drittel der entstandenen Kosten anerkannt werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Kindergartenkosten werden also bislang nur zum Teil anerkannt. Sollte das Gericht zugunsten des Ehepaares entscheiden, und die Finanzämter verpflichtet werden, alle Kosten anzuerkennen, dann dürften sich viele Eltern über zusätzliches Geld vom Finanzamt freuen. Wichtig ist, dass die erhaltenen früheren Steuerbescheide hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten „vorläufig“ ergangen sind. Auf diese Feinheit ist peinlichst zu achten, denn sonst weigert sich das Finanzamt mit dem Hinweis auf Fristverspätung. Geben Sie also alle Betreuungskosten in ihrer Steuererklärung an und legen sie Einspruch ein, wenn sie nur zwei Drittel anerkannt bekommen. Achten Sie auf den Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten und fordern Sie ihn gegebenenfalls mittels Einspruch ein. Dann können Sie gelassen dem Ausgang dieses Musterprozesses entgegensehen.
10. August 2010
Grade in der Urlaubszeit werden tausende von Besitzern von EC- oder Kreditkarten mit dem Missbrauch ihrer Karte konfrontiert: Die Karte wird gestohlen, kurze Zeit später erfolgt mittels der Karte oder einer entsprechenden Kartenkopie Abhebung vom Konto. Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte dies für den Karteninhaber teuer werden. Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sprach der so genannte „Beweis des ersten Anscheins“ dafür, dass in diesen Fällen der Karteninhaber seine persönlich Geheimzahl entweder auf der Kreditkarte notiert oder sie gemeinsam mit dieser aufbewahrt hatund somit haftet. Denn nach Gutachten aus den Jahren 2000 und 2002 ist das PIN-Sicherheitssystem der Banken auch mit größtmöglichem finanziellem Aufwand mathematisch nicht zu knacken. War dem Täter also die PIN bekannt, so schloss die Rechtsprechung den Rückschluss, dass zunächst als bewiesen galt, dass der Bankkunde mit seiner PIN fahrlässig umgegangen ist.
Dies führte für den Bankkunden zu der unangenehmen Konsequenz, dass die unberechtigten Abbuchungen von der Bank nicht erstattet wurden. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem aktuellen Beschluss vom 06.07.2010 (Az. XI ZR 224/09) diesem Automatismus zu Lasten der Karteninhaber eine eindeutige Absage erteilt: Der Bundesgerichtshof hat nunmehr festgestellt, dass zunächst immer der Karteninhaber zu hören ist. Sobald dieser auch nur glaubhaft versichern und darlegen kann, Karte und PIN ordnungsgemäß getrennt verwahrt zu haben, so muss ein neues Gutachten zur Sicherheit des jeweiligen PIN-Verfahrens eingeholt werden. Der Schaden darf nicht mehr wie bislang automatisch zu Lasten des Bankkunden gehen.
10. August 2010
Muss meine Stromsicherung in einer Altbauwohnung den Betrieb eines Wäschetrockners, eines Staubsaugers und eines Toasters gleichzeitig verkraften können, ohne durch zu brennen? Diese Frage klärte jetzt der Bundesgerichtshof. Wenn die Waschmaschine läuft, muss der Mieter gleichzeitig staubsaugen können. Und zwar auch in einer Altbauwohnung. Es müssen mindestens ein Großgerät und mehrer Kleingeräte gleichzeitig funktionsfähig sein. Ist das nicht möglich, darf der Mieter die Miete kürzen. Nur, wenn im Mietvertrag eindeutig auf diesen Mangel hingewiesen ist, muss sich der Mieter damit abfinden, dass er hier eingeschränkt ist. Eine einfache Vertragsklausel, wonach er einen Trockner nur aufstellen darf, soweit die Elektroinstallation dafür ausreicht, genügt hingegen nicht.
AZ VIII ZR 343/08
9. August 2010
Als Mieter können Sie vom Vermieter eine Bescheinigung über die in den Betriebskosten enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen verlangen, wenn Sie mit Hilfe dieser Bescheinigung Ausgaben bei Ihrem Finanzamt steuerlich geltend machen wollen. Der Vermieter ist zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet, darf aber dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 25 Euro verlangen. Dies entschied jetzt das Amtsgericht Hamburg.
AZ 49 C 157/09
6. August 2010
Neben dem beliebten Kauf von Waren unter Nutzung von Auktionsplattformen (vgl. Blogeintrag vom 27.07.2010) durch das Internet auch viele Käufe direkt über die Homepage der Verkäufer abgewickelt. In der Regel präsentiert der Verkäufer dort selbst die von ihm angebotenen Waren, der Käufer tätigt die Bestellung unter Bezugnahme auf die Warenpräsentation des Verkäufers. Anders als bei einer so genannten „Internetauktion“ wird durch die Bestätigung einer solchen Warenbestellung durch den Internethändler jedoch noch kein rechtswirksamer Vertrag begründet. So entschied jüngst das Amtsgericht München in seinem rechtskräftigen Urteil vom 04.02.2010 (Az. 281 C 27753/09).
Im vorliegenden Fall bot der der Beklagte über seine Internetseite elektrische Geräte zum Preis von jeweils rund 130,00 € an die der Kläger bestellte. Auf die Bestellung hin übersandte der Beklagte sogar jeweils an den Bestelltagen Bestellbestätigungen, lieferte allerdings die Geräte nicht aus, da durch einen Tippfehler auf einer Internetseite der Gerätepreis falsch angegeben war. Der Käufer klagte nunmehr vor dem Amtsgericht die Lieferung seiner über das Internet bestellten Ware ein. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, da kein rechtsgültiger Kaufvertrag über die Geräte zustande gekommen sei.
Das Gericht legte dar, dass das Anbieten von Waren über eine eigene Homepage kein Angebot im rechtlichen Sinne sei, sondern vielmehr nur als „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ zu verstehen sei. Ein Angebot liege erst in der Bestellung des Klägers. Auch eine Bestellbestätigung sei keine Annahme dieses Angebotes, sondern bestätige lediglich den Eingang der Bestellung.
Fazit: Der Kauf über das Internet birgt zahlreiche rechtliche Probleme und Fallen, die von einem juristischen Laien kaum zu überblicken sind. Im Zweifelsfall ist die sachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt erst die Grundlage für eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Forderungen.
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