30. August 2010
Wenn Sie im Winter mit Sommerreifen fahren, können Sie bestraft werden. Das weiß mittlerweile jeder. Doch jetzt ist diese Regelung ins Wanken geraten. Ein Autofahrer hatte geklagt, weil ihm ein Bußgeld für das Fahren mit Sommerreifen auferlegt worden, als er in Rutschen gekommen, in ein Schaufenster gekracht war. Das OLG Oldenburg erklärte jetzt den entsprechenden Paragrafen in der StVO für verfassungswidrig, da er zu unbestimmt sei. Laut OLG Oldenburg sei die Formulierung, dass man im Winter mit „geeigneten und an die Straßenverhältnisse angepasster Bereifung“ zu fahren habe, zu unbestimmt und damit verfassungswidrig. Die existierende Regelung lasse nicht erkennen, ob nicht auch Sommerreifen ausreichen könnten. Zudem hätten Tests auch nicht zweifelsfrei ergeben, dass sie auf Eis besser seien, als Winterreifen. Die existierende Regelung bleibt jedoch vorerst in Kraft, das Verkehrministerium hat jedoch die Auflage bekommen, hier für eine eindeutige Regelung zu sorgen.
OLG Oldenburg Az 2 SsRs 220/09
27. August 2010
Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist oft wiederkehrender Konfliktpunkt zwischen Vermieter und Mieter. Oft gleicht sie der Mieter dennoch zunächst aus, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Später dann werden bei der genaueren Lektüre der Abrechnung jedoch Ungereimtheiten oder klare Rechenfehler offenichtlich. Kann dann die möglicherweise zuviel gezahlte Summe zurück gefordert werden obwohl die Rechnung bereits vollständig und ohne Vorbehalt ausgeglichen wurde ?
Ja, meint das LG Bielefeld in seiner aktuellen Entscheidung vom 23.09.2009 (Az.: 22 S 46/09). Denn in Folge der Mietrechtsreform könne die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung nicht mehr als ein spätere Korrekturen ausschließendes Schuldanerkenntnis oder als Verzicht auf Einreden verstanden werden.
Fazit: Eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung lohnt sich auch noch nachträglich !
27. August 2010
Ohne Einwilligung darf die Postbank ihre Kunden nicht mit Werbeanrufen „belästigen“. Selbst eine postulierte Zufriedenheitsumfrage beurteilte das Oberlandesgericht Köln als versteckte Werbemaßnahme. Es untersagte der Postbank Kunden per Brief einen Anruf eines Marktforschungsinstitutes anzukündigen, welches die Zufriedenheit des Kunden erfragen sollte. Jeder Angeschriebene, der das nicht wollte, musste per Fax oder eine hotline widersprechen. Das Gericht entschied, dass es keiner Einwilligung gleich kommt, wenn sich ein Kunde nicht auf das Schreiben gemeldet hat und untersagte dieses Vorgehen.
OLG Köln Az. 6 U 41/08
26. August 2010
Wenn Eltern getrennt leben und ein gemeinsames Sorgerecht existiert, stellt sich die Frage nach der Religionszugehörigkeit des gemeinsamen Kindes. Kann es noch nicht selbst entscheiden, so überträgt das Familiengericht einem Elternteil die Entscheidung. Welchem, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der vorliegenden Entscheidung übertrug das Gericht diese Gewissensentscheidung der Mutter, die katholischen Glaubens war. Der Vater, überzeugter Muslime, hatte das Nachsehen, denn er wollte mit dem Verfahren erreichen, dass sein Kind aus der katholischen Kirche austreten sollte und dem muslemischen Glauben beitreten sollte.
OLG Oldenburg Az. 13 UF 8/10
24. August 2010
Der Horror für jeden Taxifahrer. Das Kind eines Gastes erbricht sich mit den gesamten Mittagessen auf den frisch gesaugten Polstern des Rücksitzes. Jetzt muss der Taxifahrer auch noch die Reinigungskosten selber zahlen. Super ? ! Nur wenn die Eltern die Übelkeit des Kindes haben erkennen können und nichts dagegen unternommen haben, um eine Verunreinigung zu vermeiden, müssen sie zahlen und nicht der geschädigte Taxifahrer. Das entschied jetzt das Amtsgericht München.
Az. 155 C 16937/09
23. August 2010
Wenn Sie erst nach erfolgter Geschwindigkeitsmessung geblitzt werden, weil Sie zu schnell unterwegs waren, können Sie sich nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr darauf berufen, dass Messung und Foto nicht in einem Vorgang geschehen sind. Vorausgegangen war der Freispruch eines „Rasers“, der sein Bußgeld nicht bezahlen wollte, weil die Kamera, die ihn fixierte, Daueraufnahmen von dem Verkehr auf der Straße machte. Diese Permanentaufnahmen verletzten die Persönlichkeitsrechte von Bürgern hieß es seinerzeit im Verfahren Az. 2 BvR 941/08. Im Anschluss daran sprachen mehrere Amtsgerichte ähnliche milde Urteile für ertappte Autofahrer. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt fest, dass grundsätzliche Bußgelder durch Dauerüberwachung nicht rechtens seien. Aufzeichnungen, die durch ein Lasermessgerät oder eine Lichtschranke ausgelöst würden hingegen doch.
Az. 2 BvR 759/10
20. August 2010
Der Bundesgerichtshof hat durch sein aktuelles Urteil vom 22.07.2010 (Az. VII ZR 176/09) seine Rechtsprechung dazu verändert, wie ein Schadenersatzanspruch aufgrund eines Baumangels zu berechnen ist. Bislang hatten Baumängel die etwa im Rahmen des Baus oder der Renovierung eines Hauses entstanden, einen Schadenersatzanspruch zur Folge, welcher sich auf Ersatz der Bruttokosten der voraussichtlich für die Mängelbeseitigung aufzuwendenden Zahlungen erstreckte. Hierbei war es gleichgültig, ob der Auftraggeber den Mangel tatsächlich beseitigen ließ oder sonst wie über den Betrag frei verfügte.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nunmehr geändert und festgestellt, dass die Umsatzsteuer auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwendungen nicht verlangt werden kann, so lange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist.
Der Bundesgerichtshof zieht mit seiner neuen Rechtsprechung damit eine Parallele etwa zur Rechtsprechung zum Schadenersatz bei Verkehrsunfällen. Auch hier ist gemäß § 249 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zunächst nur der Nettoschadensbetrag auszukehren, so lange nicht eine tatsächliche Reparatur durch Rechnung nachgewiesen ist.
20. August 2010
Wenn Sie ein fremdes Grundstück unberechtigt betreten und sich dann verletzten, können Sie keinen Schadensersatz vom Grundstückseigentümer erwarten. Diese leidvolle Erfahrung machte jetzt ein Autofahrer, der vom Harndrang geplagt, sich auf einer Wiese entleerte. Direkt neben ihm standen aufgeschichtete Strohballen, die bis zu vier Metern Höhe aufgeschichtet waren. Plötzlich kippten sie um und brachen dem „Pinkler“ das Becken. Eine Schadenersatzforderung von ihm wies das Gericht jetzt ab. Schutzmaßnahmen für Personen, die unbefugt das Grundstück betreten, seien nicht erforderlich. Dieses Urteil steht im Konflikt mit anderen Urteilen, in denen zum Beispiel Kleingartenbesitzer durchaus für Verletzungen von Einbrechern haftbar gemacht wurden.
18. August 2010
Wenn ein Patient im Urlaub eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat und einen Herzinfarkt erleidet, muss die Versicherung trotzdem zahlen und kann sich nicht auf die „verschwiegene“ Vorerkrankung berufen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln. Es ging um 24.000 Euro. Eine 71 jährige Frau erlitt beim Besuch des Schwiegersohnes im Ausland einen Herzanfall und musste operiert werden. Der Versicherer wollte nicht zahlen, da die Frau vor Jahren schon einmal einen Herzanfall gehabt hatte und zudem unter Bluthochdruck leide. In der Berufung ging das Urteil klar zu Lasten des Versicherers. Der Herzanfall sei nicht absehbar gewesen und demnach handele es sich um eine akute nicht vorher absehbare Erkrankung, für dessen Kosten der Versicherer infolge des erhobenen Versicherungsbeitrages zahlen muss.
OLG Köln Az. 20 U 62/09
17. August 2010
Wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren, ist die Gefahr groß, dass die Versicherer versuchen, sich aus ihrer Schadensersatzpflicht zu winden. Dieses Verhalten ist im kürzlich entschiedenen Fall vom Oberlandesgericht jedoch in ihre Schranken gewiesen worden. Trifft den Unfallverursacher eine schwerwiegende Schuld, so muss dessen Haftpflichtversicherung den ganzen Schaden tragen, selbst wenn der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte mit über 90 km/h in einer geschlossenen Ortschaft gefahren und hatte den Unfall verursacht. Das Opfer hatte sich wegen seines Übergewichtes nicht angeschnallt. Dies blieb, obwohl ordnungswidrig, hinsichtlich des Schadenersatzanspruches folgenlos.
OLG Karlsruhe Az. 14 U 42/08
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