Archive: 2010-05

Kinderlärm berechtigt nicht zu Mietminderung.

31. Mai 2010

Vater Kind, Familienrecht, Unterhalt

Wenn sie einen Kinderspielplatz vor der Tür haben, oder das Nachbarkind dauernd schreit, wie am Spieß und sie deshalb nicht in den Schlaf finden können, so berechtigt sie das trotzdem nicht zur Mietminderung gegenüber ihrem Vermieter. Mieter können die Miete nicht wegen Nachbarschaftslärms mindern. Sie müssen damit leben, dass Geräusche des täglichen Lebens auch in die eigene Wohnung schallen. Das entschied jetzt das Landgericht Münster.

Az. 8 O 378/08

Mieterhöhung: Begründung ist auch durch „Typengutachten“ über vergleichbare Wohnungen möglich

28. Mai 2010

Umzug, Miete, Mieterhöhung

Ein Vermieter kann die durch Vertrag festgelegte Miete nicht nach seinem Belieben erhöhen. Gemäß § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es ihm vielmehr nur gestattet, die Miete maximal bis auf das Maß der so genannten ortsüblichen Vergleichsmiete zu erhöhen. Diese hat der Vermieter zur Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens darzulegen, in der Regel nimmt er dazu Bezug auf einen aktuellen Mietspiegel. Gemäß § 558a BGB kann der Vermieter zur Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete jedoch auch ein Sachverständigengutachten heranziehen. Bislang war jedoch nicht entschieden, ob sich der Sachverständige zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf die konkrete Mietsache beziehen musste oder aber ein so genanntes „Typengutachten“ ausreicht. Von einem Typengutachten spricht man, wenn das Sachverständigengutachten sich nicht unmittelbar auf die Wohnung des Mieters bezieht, sondern auf eine andere, die aber nach Größe und Ausstattung mit der Wohnung des Mieters vergleichbar ist. Diesen Fall hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.05.2010 (Az. VIII ZR 122/09) nunmehr entschieden und festgestellt: Ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters ist auch wirksam, wenn dieses nur mit einem Typengutachten begründet wird.

Fazit: Das Urteil des Bundesgerichtshofes erleichtert Vermietern die wirksame Begründung eines Mieterhöhungsverlangens nicht unerheblich. Für Mieter gilt: Lassen Sie die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens durch einen fachkundigen Anwalt überprüfen bevor Sie reagieren. Denn sowohl eine unbedachte Zahlung auf ein eigentlich unwirksames Mieterhöhungsverlangen, als auch die Nichtzahlung auf ein wirksames Mieterhöhungsverlangen gehen zu Ihren Lasten.

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten.

27. Mai 2010

Arbeitsrecht Längere Kündigungsfrist bei jüngeren Mitarbeitern

Angestellte dürfen nicht grundsätzlich mehr Betriebsrente bekommen als Arbeiter, bloß, weil sie Angestellte sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht jetzt entschieden. Das Gebot der Gleichbehandlung gilt aber nur für Beschäftigungszeiten ab dem 1.07.1993. Bis zu diesem Termin hat auch die gesetzliche Rentenversicherung Arbeiter und Angestellte unterschiedlich behandelt. Unterschiedlich hohe Betriebsrenten darf eine Firma jedoch festlegen, wenn ihre Mitarbeiter unterschiedlich hohe Verantwortungen tragen oder verschieden stark belastet werden. Bei einer nicht individuellen Einteilung wird es schon problematisch. Eine unterschiedliche Gruppierung ist gegebenenfalls genau zu belegen und darf den grundsätzlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzen.

BAG Az: 3 AZR 216/09

Mehrjährige Weihnachtsgeldzahlungen begründen einen echten Anspruch.

26. Mai 2010

Geld zurück, Geld einstecken, Entlohnung

Gewährt eine Firma in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine Weihnachtsgratifikation ohne Vorbehalte zusätzlich etwa zur Betriebsrente, so entsteht daraus ein einklagbarer Anspruch für den Leistungsempfänger. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun, dass durch eine mehrjährige vorbehaltlose Zahlung eine sogenannte „betriebliche Übung“ entsteht, die den Anspruch in den Folgejahren begründet. Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber ankündigt, dass er die Gratifikationen nur noch ein oder zwei Jahre zahlen will und dann plant, sie einzustellen.

BAG 3 AZR 123/08

Längere Verjährungsfristen.

17. Mai 2010

Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen

Infolge der vielen Probleme mit falscher Anlageberatung und Fragen der Prospekthaftung bei Anlageprodukten, hat der Bundesgerichtshof die Prospekthaftung für den Kunden verbessert. Bisher verjährten Ansprüche aus der Prospekthaftung sechs Monate, nachdem der Geschädigte von den falschen Angaben im Prospekt Kenntnis erlangt hatte. Mit dem aktuellen Urteil wird diese Frist auf ein Jahr verlängert.

BGH Az. II ZR 15/08

Provisionen erhöhen das Elterngeld.

14. Mai 2010

Vater Kind, Familienrecht, Unterhalt

Erhält ein Mitarbeiter mehrmals im Jahr neben dem Gehalt Provisionszahlungen, so muss das bei der Bemessung der Höhe de Elterngeldes berücksichtigt werden. Das Bundessozialgericht entschied jetzt zugunsten einer Frau aus der Immobilienbranche, die geklagt hatte, weil man ihr nur ein Elterngeld auf der Grundlage ihres relativ geringen Festgehaltes zahlen wollte. Sie erhielt aber mehrmals im Jahr hohe Provisionszahlungen, die die Elterngeldkasse bei der Berechnung des Elterngeldes unberücksichtigt lassen wollte. Dagegen klagte sie jetzt mit Erfolg. Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes, berechnet aus dem Durchschnittsgehalt des letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

BSG Az. B 10 EG 3/09 R

BGH: Private Inhaber eines W-LAN-Anschlusses haften grundsätzlich für dessen Missbrauch durch Dritte

12. Mai 2010

Computer

Die lang erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Störerhaftung beim W-LAN-Betrieb und zum Umfang des Schadensersatzes bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ist soeben gefallen:

Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.05.2010 (Az. 1 ZR 121/08)

führt nach erster Einschätzung für den Verbraucher sowohl zu positiven als auch negativen Konsequenzen:

Im vorliegenden Fall wurde ein urheberrechtlich geschützter Titel vom W-LAN-Internetanschluss des Beklagten auf einer Tauschbörse zum Herunterladen angeboten. Das prekäre dabei: Der Beklagte war zum fraglichen Zeitpunkt nachgewiesenermaßen im Urlaub. Ein unberechtigter Dritter hatte sich also Zugang zum W-LAN-Anschluss des Beklagten verschafft. Dennoch beanspruchte die Klägerin als Inhaberin der Rechte am streitgegenständlichen Titel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung von anwaltlichen Abmahnkosten.

Der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass auch der private Inhaber eines W-LAN-Anschlusses verpflichtet ist, diesen durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr des Missbrauches zu schützen. Dabei ist ihm zwar nicht zuzumuten, die Netzwerksicherheit fortlaufend dem neusten Stand der Technik anzupassen. Da jedoch eine potenzielle Gefahrenquelle wird, muss auch der private Betreiber die marktüblichen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Dies dürfte nach Ansicht des Bundesgerichtshofes zurzeit eine WPA2-Verschlüsselung mit einem eigenen ausreichend langen und aus einer Kombination von Groß-, Kleinbuchstaben und Zahlen bestehenden Passwort sein.

Diese marktüblichen Sicherheitsvorkehrungen hatte der Beklagte nicht eingehalten, er haftet deshalb nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nach den Rechtsgrundsätzen der so genannten Störerhaftung sowohl auf Unterlassung – hat also eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben – als auch auf Erstattung der Abmahnkosten.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes dürfte letztlich jedoch positive Auswirkungen für Betroffene in Filesharing-Abmahnfällen haben: Denn der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass der Beklagte im vorliegenden Fall nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sei. Dies, da nicht der Beklagte den fraglichen Musiktitel im Internet selbst zugänglich gemacht hat, sondern dies fahrlässig einem Dritten ermöglichte. Eine Haftung als Gehilfe bei einer fremden Urheberrechtsverletzung hätte jedoch nach zutreffender Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes einen Vorsatz vorausgesetzt.

Auch ist davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof die anwaltlichen Abmahnkosten gemäß der neu eingeführten Vorschrift des § 97a Abs. 2 Urhebergesetz (UrhG) auf maximal 100,00 € begrenzen wird.

Fazit: Wenn Sie ein W-LAN-Netz betreiben, so achten Sie auf die Installation einer so genannten WPA2-Verschlüsselung und richten Sie ein eigenes ausreichend sicheres Passwort ein. Dann sind Sie aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes gut beraten und werden für Handlungen unberechtigt das Netzwerk nutzender Dritter nicht mehr haften müssen. Weiterhin können sich viele Abmahnopfer nunmehr berechtigte Hoffnungen machen, dass die anwaltlichen Abmahnkosten auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden. Die wichtigste positive Nachricht aus Karlsruhe lautet jedoch: Auch der Betreiber eines mangelhaft gesicherten W-LAN-Anschlusses ist nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, wenn unberechtigte Dritte das Netzwerk zur Urheberrechtsverletzung nutzen.

Banken müssen bei Ausführung gefälschter Überweisungen haften.

12. Mai 2010

Wenn Banken gefälschte Überweisungen ausführen, so müssen sie für den dabei entstandenen Schaden haften. Nur, wenn die Bank ihrem Kunden eine Mitschuld nachweisen kann, besteht eine Ausnahme. In Koblenz muss nun eine Bank ihrer Kundin 40.000 Euro erstatten. Was war passiert: Die Firmenchefin hatte eine Überweisung in den Briefkasten der Bank werfen lassen. Die überwies das Geld jedoch auf ein anderes Konto, dessen Inhaber mit der Beute durchbrannte. Der Überweisungsträger war gefälscht worden. Nicht zu klären war, von wem und wann. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied jetzt, dass Banken grundsätzlich bei Ausführung gefälschter Überweisungen haften müssen. Eine Mitschuld treffe den Bankkunden nur dann, wenn ihm zum Beispiel auf dem Kontoauszug die Ungereimtheit auffallen und er nicht die Bank informiert.

OLG Koblenz Az. 2 U 116/09

Fluggäste bekommen doch Entschädigung bei Verspätungen.

11. Mai 2010

zu spät, uhrzeit, verspätung, 5 vor 12

Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Fluggäste, die 25 Stunden auf ihren Flug warten mussten, Anspruch auf eine Entschädigung haben. Das Verfahren hatte lange gedauert, da der BGH auch den Europäischen Gerichtshof mit in die Entscheidung eingebunden hatte. Dieser hatte schon im letzten Jahr entschieden, dass Fluggäste einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 Euro hätten, wenn die Verspätung mehr als drei Stunden betragen hat. Wenn Verspätungen aufgrund von Streiks auftreten, sind die Ansprüche auf Schadensersatz jedoch weiter ungewiss. Wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorlägen, wären die Fluggesellschaften frei von ihrer Haftpflicht. Zu diesen sogenannten „außergewöhnliche Umständen“ zählten zum Beispiel: Streiks und schlechtes Wetter.

Az. Xa ZR 95/06

Selbst beim Falschfahren haben Fahrradfahrer Vorfahrt.

10. Mai 2010

verkehrsunfall, polizei

Selbst wenn Sie mit dem Fahrrad auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg fahren, haben Sie Vorfahrt. Dieses ungewöhnliche Urteil fällte jetzt das Münchner Amtsgericht. Eine Radfahrerin war auf der linken Seite entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg gefahren und mit einem rechts abbiegenden Auto kollidiert. Es entstand ein Sachschaden von über 2.000 Euro, die der Autofahrer von der Falschfahrerin ersetzt haben wollte. Sie weigerte sich und bekam jetzt vor dem Amtsgericht München sogar Recht. Der Autofahrer hätte die entgegenkommende Fahrradfahrerin sehen müssen. Zudem hätten alle Fahrzeuge, selbst wenn sie auf Vorfahrtsstraßen falsch fahren, Vorfahrt. Der Autofahrer blieb zum allgemeinen Erstaunen zu zwei Dritteln auf seinen Kosten sitzen.

Az. 343 C 5058/09

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