Archive: 2010-04

Verlust der Fahrerlaubnis: Alkoholauffälligkeit ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr reicht aus!

12. April 2010

Polizei,

Dass bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss ernsthafte und teure Konsequenzen drohen, ist allgemein bekannt. Weniger publik - aber genauso gefährlich - für die Fahrerlaubnis ist die Tatsache, dass allein übermäßiger Alkoholgenuss zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann, auch wenn der Konsum legaler oder illegaler Drogen in keinerlei Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht.

Hintergrund ist der für Fahrzeugführer äußerst nachteilige Vorschrift des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), hier der § 3 Abs. 1, in Verbindung mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Nach diesen Vorschriften darf die Fahrerlaubnisbehörde als Verwaltungsbehörde eine Fahrerlaubnis bereits dann entziehen, wenn jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, da er zwischen Alkoholkonsum und einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher zu trennen vermag.

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem aktuellen Beschluss vom 01.04.2010 jetzt (Az. 5 V 312/10) bestätigt, dass diese Feststellung schon dann zu treffen ist, wenn übermäßige Trinkgewohnheiten festgestellt werden können und der Zecher unter Alkoholeinfluss zu nicht sozialadäquatem Verhalten neigt. So hatte vorliegend die Fahrerlaubnisbehörde einem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen, weil dieser mit einer Blutalkoholkonzentration von etwa 1,6 ‰ in eine Schlägerei verwickelt war und wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen wurde.

Bemerkenswert am Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen ist, dass das Gericht somit bereits bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 ‰ bzw. einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 ‰ von „deutlich normabweichenden Trinkgewohnheiten“ ausgeht.

Fazit: Wird Ihnen ein strafbares Verhalten oder die Begehung einer nicht unerheblichen Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, so sollte der erste Weg unbedingt zum Anwalt führen. Nur dieser kann mit seiner Fachkenntnis sämtliche drohenden Konsequenzen erkennen und gegebenenfalls abwenden.

Kein Recht auf eine Zigarettenpause für Beschäftigte der Stadt Köln!

10. April 2010

Den Beschäftigten der Stadt Köln wurde ein Anspruch auf einen Raucherraum und eine zusätzliche Zigarettenpause versagt. Damit bestätigten jetzt am 8. April 2010 Münsteraner Richter die Entscheidung des OVG Köln Az:1 A 812/08 vom Februar 2008.

Eine Raucherpause ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, dies sei ein normales menschliches Bedürfnis. Das Verbot einer zusätzlichen Zigarettenpause sei keineswegs einseitig raucherunfreundlich, wie das Gericht ausdrücklich betonte, sondern vielmehr eine Frage der Gleichbehandlung von Raucher und Nichtraucher, denn es werde ja auch von einem Nichtraucher verlangt während der Arbeitszeit im Büro anwesend zu sein. Außerdem bleibt das Rauchen ja während der regulären Pausenzeiten von dem Verbot unberührt.

Mieter darf Belege kopieren.

9. April 2010

Dachterasse

Wenn ein Mieter infolge der Überprüfung der ihm zugesandten Nebenkostenabrechnung Belege einsehen und kopieren will, so ist das sein gutes Recht. Geklagt hatte ein Mieter, der vom Vermieter gehindert wurde, Belege zu fotografieren. Das Amtsgericht München gestattete es ihm nun und erlaubte nicht nur das Abfotografieren, sondern auch das Scannen oder Kopieren. Ein Mieter müsse die Möglichkeit haben, die von ihm zu zahlenden Nebenkosten genau prüfen zu können. Dies sei bei einer bloßen Sichtprüfung nicht gewährleistet. Wenn der Mieter und Vermieter weit entfernt wohnen, darf der Mieter auch die Zusendung von Kopien verlangen. Mehr als 25 Cent pro Kopie darf der Vermieter nicht dafür berechnen.

AZ 412 C 34593/08

Wenn ein Vormieter, nicht fristgerecht aus der Mietwohnung auszieht...

9. April 2010

Datenschutz, Haus im internet

Wenn ein Vormieter, nicht fristgerecht aus der Mietwohnung auszieht, trotz ordentlicher Beendigung des Mietverhältnisses, hat der Nachmieter keine rechtliche Handhabe gegen den Vormieter. Der Nachmieter kann jedoch vom Mietvertrag zurücktreten und den Vermieter wegen Schadensersatz (z.B. wegen der gezahlten Kaution, Provision…) in Regress nehmen. Der Vermieter wiederum, kann dann den Vormieter in Regress nehmen.

Amtsgericht Frankfurt am Main AZ: 33 C 457/09

Eigenmächtiger Wohnungsverwalter

8. April 2010

Heizungskosten,

Ein Verwalter einer Eigentumswohnungsanlage hatte sich am Markt umgesehen und nach reiflicher Überlegung einen Fernwärmevertrag mit einem Lieferanten abgeschlossen. Dies hatte eine Umstellung von Ölheizung auf Fernwärme zur Folge. Es mussten umfangreiche Umbau- und Neubauarbeiten durchgeführt werden, die die Wohnungseigentümer finanziell belasteten. Eine Absprache mit den einzelnen Wohnungseigentümern war nicht erfolgt. Einzelne Eigentümer wehrten sich gegen das eigenmächtige Vorgehen des Verwalters und bekamen jetzt Recht. Der Verwalter hat eindeutig seine Kompetenzen überschritten. Dies ist sogar dann der Fall, wenn im mit dem Verwalter abgeschlossenen Verwaltungsvertrag steht, dass er alle für die Verwaltung notwendigen Verträge abschließen darf.

Kammergericht Berlin AZ24 W 183/07

Englisch anstatt Deutsch...?! Die Sprache im Betrieb ist mitbestimmungspflichtig!

8. April 2010

Laut § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG muss der Betriebsrat vorher angehört werden, wenn ein Unternehmen als Sprache Englisch anstatt Deutsch nutzen möchte, da es sich um eine Maßnahme der Ordnung des Betriebes handelt.

Landesarbeitsgericht Köln 5 TaBV 114/08

Unterhalt erhöht sich, wenn der Partner eine leer stehende Immobilie nicht vermietet!

7. April 2010

Datenschutz, Haus im internet

Wenn ein unterhaltspflichtiger Partner, eine ihm gehörende leer stehende Immobilie, die er für eigene Wohnzwecke nicht benötigt und ohne ausreichenden Grund nicht vermietet, ist dem Partner der durchschnittlich erzielbare Mietzins als fiktives Einkommen anzurechnen. Welches natürlich zu einer Erhöhung seiner Unterhaltspflicht führt. So entschied das OLG Jena AZ: 1 UF 123/09

Ein Vermieter darf die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherung zusammenfassen

6. April 2010

Umzug, Miete, Mieterhöhung

Wenn sich ein Mieter für die Einzelpositionen seiner Nebenkostenabrechnung interessiert, kann er die entsprechenden Belege dafür beim Vermieter einsehen. Der Vermieter ist nämlich nicht dazu verpflichtet diese einzeln auf der Nebenkostenabrechnung aufzulisten. Die Kosten der anfallenden Sach- und Haftpflichtversicherung darf der Vermieter in einer Summe unter der Position - Versicherung - abrechnen.

BGH Urteil VIII ZR 346/08

"Schufa-Eintrag" und Scoring: Neue kostenlose Auskunftsrechte für Verbraucher

1. April 2010

gelbe Karte Kündigung

Die negativen Folgen eines "SCHUFA-Eintrages" sind allgemein bekannt, der wesentlich wichtigere Begriff "Scoring" hingegen nicht:

Als Scoring bezeichnet man ein mathematisches-statistisches Verfahren zur Errechnung der Kreditwürdigkeit einer Person. Dieses Verfahren nutzen u. a. Banken, Online-Händler, Telefonfirmen und Reisebüros um zu prüfen, ob und wenn ja zu welchen Zinsen einem Kunden ein Kredit eingeräumt oder ein langfristiger Vertrag gewährt werden kann.

Der Scoring-Wert - der auch den Auskünften der Auskunfteien wie der SCHUFA oder der Creditreform zu Grunde liegt - bestimmt also ob wir kreditwürdig sind und in welcher Höhe Kreditzinsen anfallen.

Das Problem: Die dem Scoring zugrunde liegenden Daten und damit der Scorewert sind sehr oft falsch.

Durch eine am 1. April 2010 in Kraft getretene Gesetzesänderung haben Verbraucher nunmehr eine effektive Möglichkeit, sich vor falschen Auskünften der Auskunfteien zu schützen: Auf Grundlage der neu gefassten §§ 34 Absatz 1 und 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) können Verbraucher einmal im Jahr einen kostenlosen Auskunftsanspruch gegenüber jeder Auskunftei dahingehend geltend machen, welche Daten über ihn gespeichert sind, über welchen tagesaktuellen Scorwert er verfügt und an welche dritte Personen in den letzten zwölf Monaten die Scorewerte übermittelt wurden.

Falsche Daten - etwa ein längst getilgtes, bei den Auskunfteien aber noch als offen vermerktes Darlehen - können so leicht entdeckt, korrigiert und der Scorewert richtig gestellt werden.

Der kostenlose Auskunftsanspruch kann durch ein formloses Anschreiben jederzeit gegenüber den Auskunfteien unter Hinweis auf § 34 BDSG geltend gemacht werden.

Urnenbeisetzung – vereinbarter Pauschalpreis mit dem Beerdigungsinstitut ist verbindlich!

1. April 2010

Anwälte, Deutsche Gesetze, Juristen

Wenn für eine Urnenbeisetzung ein Pauschalpreis vereinbart wurde, entschied das AG München in seinem Urteil (161 C 3964/09), kann im Nachhinein keine Auflistung der erbrachten Leistungen verlangt werden. Ob z.B. wirklich ein Leichentransport stattgefunden hat, ist daher unerheblich. Im vorliegenden Fall wollte eine Frau den Pauschalpreis nicht bezahlen, da Sie dem Beerdigungsinstitut vorgeworfen hat, dass der in dem Preis enthaltene Transport zum Friedhof nicht stattgefunden habe. Die zuständige Richterin, des AG München, gab jedoch dem Beerdigungsinstitut Recht! Die Beklagte habe mit dem Kläger für die Urnenbeisetzung eine Pauschalvereinbarung vereinbart. Der Zweck einer Pauschalvereinbarung sei es, dass nicht einzelne Leistungen abgerechnet werden, sondern das die Leistung mit einem Betrag abgegolten werde. Wie sich der vereinbarte Preis zusammensetzt, sei bei einer Pauschalvereinbarung unerheblich. AG München 161 C 3964/09

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