31. März 2010
Wenn ein Vermieter seine Mietwohnung einem Nachmieter zeitweise und unentgeltlich oder zu einem geringeren Mietzins überlässt, ist der frühere Mieter ab dem Einzug des Nachmieters nicht mehr zur Entrichtung der Miete verpflichtet! So entschied das AG Neuruppin und gab somit einem Mieter Recht.
Dieser war zwei Wochen vor der Beendigung des Mietverhältnisses aus der Mietwohnung ausgezogen und übergab die Schlüssel an den Vermieter somit 2 Wochen eher zurück. Der Vermieter aber gab die Wohnungsschlüssel daraufhin sofort dem Nachmieter. Dieser zog dann auch sofort in die Mietwohnung ein. Als aber der ursprüngliche Mieter der Mietwohnung hiervon erfuhr, verlangte er die bereits gezahlt Miete für diese 2 Wochen zurück.
AG Neuruppin AZ: 42 C 273/08
30. März 2010
Eltern aufgepasst, denn wenn Ihr Kind einen fremden angeleinten Hund streichelt müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind gebissen wird. Der Hundehalter kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Im Vorliegenden Fall, hatte ein 10 jähriges Kind einen Hund streicheln wollen der angeleint war. Das Tier hatte das Kind daraufhin in die Hand gebissen.
Das Amtsgericht und auch das Landgericht Verden hatten den Tierhalter vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft wurde jetzt als unbegründet verworfen. Das OLG Celle verkündete, der Tierhalter habe, in dem er den Hund anleinte, der Sorgfaltspflicht genüge getan. Der Hund habe sich offenbar angegriffen gefühlt, als das Kind Ihn streicheln wollte.
Oberlandesgericht Celle, (Az: 22 Ss 9/02)
29. März 2010
Eine Aufwendung für eine Adoption eines Kindes, ist nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Das FG Rhein-Pfalz folgte der Argumentation eines betroffenen Ehepaares, welches vorgab "Kinderlosigkeit werde in der heutigen Gesellschaft als egoistisch angesehen", nicht! Die 18.000 Euro Adoptionskosten, die das Ehepaar geltend machen wollte, wirkten sich somit nicht steuermindernd aus. FG Rhein-Pfalz 3 K 1841/06
26. März 2010
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Mängel der Kaufsache beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in aller Regel zwei Jahre. Innerhalb eines Dienstvertrages - wie etwa bei ärztlicher Behandlung - verjähren die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gemäß § 195 BGB grundsätzlich in drei Jahren.
In manchen Fällen ist dieser Zeitraum recht kurz, weshalb sich Kunden durch angebliche freiwillige längere Garantien oft zum Vertragsabschluss locken lassen.
Doch Vorsicht: Das Garantieversprechen in einer Werbebroschüre allein begründet oft keinen über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Rechtsanspruch !
Bei Kaufverträgen ist die Rechtsprechung hierzu sehr uneinheitlich: Es besteht ein hohes Prozessrisiko, da nicht absehbar ist, ob die Gerichte Werbeversprechen bereits als selbstständige Garantieverpflichtung werten, oder aber solchen Werbeaussagen nur für die Bestimmung des Inhalts einer eventuellen späteren schriftlichen Garantieerklärung Bedeutung zumessen.
Für Dienstleistungsverträge sieht dies anders aus: Nach dem jüngsten Urteil des OLG Oldenburg vom 10.03.2010 (Az.: 5 U 141/09) ergibt sich, auch wenn ein Arzt in seiner Werbebroschüre explizit mit
"unsere 7-jährige Gewährleistung auf Zahnersatz"
wirbt, kein selbstständiges Garantieversprechen. Der Arzt hatte nach Auffassung des Gerichts mit seiner Werbung lediglich für den Abschluss eines weiteren selbstständigen und teuren Garantievertrages geworben.
19. März 2010
Die Pflicht einer Bank zur Mitgliedschaft im deutschen Einlagensicherungsfond ist unumgänglich. Auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hat in dieser Auffassung keine Änderung gebracht. Seit fast 11 Jahren ist in Deutschland für Banken das Einlagensicherungs- und Anlegerschutzgesetz (EAEG) bindend für alle Privatbanken. Es garantiert, dass Anleger die Festgeld oder Spareinlagen angelegt haben, bis zu einem Betrag von 50.000,- Euro pro Sparer gesichert sind, selbst wenn die betroffene Bank pleite geht. Auch alle Wertpapierhandelshäuser müssen nach dem EAEG Mitglied im Einlagensicherungsfond sein. Ein Mietglied hatte hiergegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es war der Meinung dass eine Zwangsmitgliedschaft nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dieser Ansicht schlossen sich die obersten Richter nicht an und wiesen die Verfassungsbeschwerde ab. Damit zementiert sich die Sicherheit eines Anlegers, der sich bei einer Pleite seiner Bank in Deutschland kaum Sorgen machen muss, sofern er nicht mehr als 50.000 Euro angelegt hat.
AZ 2 BvR 1387/04
18. März 2010
Die Auskünfte der gesetzlichen Rentenversicherung zur Höhe der gesetzlichen Rente sind und bleiben vage und unverbindlich. Wenn sich die Gesetzeslage ändert, haben Versicherte keinen Anspruch auf etwaige frühere Zusagen. Ein Kläger forderte zu seinem Rentenbeginn die ihm Jahre zuvor zugesagte Rente und verlor jetzt vor dem Bundessozialgericht. Grund für die kleinere Rente war in diesem Fall eine Neuberücksichtigung von Ausbildungszeiten. Diese führte zu eine um 50,- Euro niedrigeren Rente zu Rentenbeginn. Az. B5R 72/08.
Der Gesetzgeber ist also frei in dem, was er den zukünftigen Rentnern wird zahlen wollen oder können. Neben den nominell wagen Zusagen wird das Problem durch die zu erwartende Inflation verschärft. 1.500 Euro werden heute mit einem bestimmten Gegenwert verbunden, der in 20 Jahren ganz anders sein kann und auch wird. Vielleicht reicht es dann nicht mal mehr für die Miete. Dieser Prozess ist schleichend und potenziert sich, wie ein Zinseszins, leider nur in die falsche Richtung. Diese Aussichten ermuntern nicht gerade.
17. März 2010
Wenn jemand unmittelbar nach dem Anfahren der Straßenbahn stürzt, weil sie sofort wieder scharf gebremst wurde, hat er Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Wenn die Bahn allerdings schon einige Zeit unterwegs war und dann abrupt gebremst wird, gilt das nicht mehr. Grund dafür, ist die Ansicht des Gerichtes, dass, sobald die Bahn gefahren ist, genug Zeit war, dass sich der Fahrgast einen sicheren Stand gesucht hat, oder ausreichend Zeit war, um sich festzuhalten oder gar hinzusetzen. Das entschied das Amtsgericht München.
Az. 343 C 27136/08
16. März 2010
Als diskriminierend hat der Europäische Gerichtshof jetzt die deutschen Kündigungsregeln im Arbeitsrecht verworfen. Jüngere Arbeitnehmer wurden hierbei diskriminiert, weil sie früher gekündigt werden durften, als ihre älteren Kollegen mit gleicher Firmenzugehörigkeit. Grundsätzlich gilt in Deutschland. Je länger ein Mitarbeiter in der Firma beschäftigt ist, desto länger sind auch seine Kündigungsfristen. Es zählten aber nur Beschäftigungsjahre ab dem 25.ten Lebensjahr des Mitarbeiters. Das ist jetzt vorbei. Alle Beschäftigungsjahre müssen in diese Regelung einbezogen werden. Mitarbeiter, die also schon früh in ein Unternehmen eingetreten sind, haben dadurch jetzt keine Nachteile mehr, denn alle Jahre in der Firma zählen bei der Berechnung einer etwaigen Kündigungsfrist.
Az. C-555/07
15. März 2010
Aus Anlass einer Trennung oder Scheidung besteht die Möglichkeit der wechselweisen Betreuung eines minderjährigen Kindes durch die Eltern in einem zeitlich festgelegten Rahmen (sog. Wechselmodell). Voraussetzung ist, dass es die Eltern wünschen und sie die uneingeschränkte Fähigkeit besitzen, miteinander zu kommunizieren und kooperieren. Gegen den Willen eines Elternteils kommt das Wechselmodell nicht in Betracht. Auch scheidet es aus, wenn das Kindeswohl durch den ständigen Wechsel erkennbar belastet wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21.1.2010, 11 UF 252/09).
15. März 2010
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinn von § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt.
Manche Vermieter versuchen, dieses Risiko dadurch zu umgehen, dass sie im Mietvertrag vor die erforderliche Angabe der vermieteten Fläche das Wortkürzel "ca." einfügten und unter Verweis auf den Zusatz eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche auch um mehr als 10 % als noch zulässig deklarierten.
Auf der Entscheidungsebene der Landgerichte hatten Vermieter hiermit des Öfteren Erfolg. In seinem aktuellen Urteil vom 10.03.2010 (Az.: VIII ZR 144/09) hat der Bundesgerichtshof in Fortsetzung seiner mieterfreundlichen Rechtsprechung nunmehr dieser Praxis ein Ende gesetzt und entschieden:
Eine zusätzliche oder erweiterte Toleranzschwelle der Wohnflächenunterschreitung über 10 % hinaus existiert auch bei Verwendung eines "ca."-Zusatzes nicht. Dieser ist wirkungslos.
Mieter sollten dieses Urteil zum Anlass nehmen, den Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehenden Wohnraum zu vermessen und mit den Angaben im Mietvertrag zu vergleichen, denn:
Gemäß § 195 BGB unterliegen auch die Minderungsansprüche wegen Wohnflächenunterschreitung der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, die gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.
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