20. Januar 2010
Sie dürfen als Mieter kein Geld zurück verlangen, wenn Sie bestimmte Räume einer angemieteten Wohnung genutzt haben, aber nachträglich feststellen, dass der Vermieter die Räume hätte gar nicht zu Wohnzwecke vermieten dürfen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter ein Dachgeschoss mitgenutzt und auch dafür Miete gezahlt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Dachgeschossfläche gar nicht der Wohnfläche hätte hinzugerechnet werden dürfen. Trotzdem lehnten die obersten Richter eine Mietminderung ab. Da die Behörden nicht eingeschritten seien, hätte der Mieter ja die Flächen nutzen können. Dafür müsse er dann folgerichtig auch einen Mietzins zahlen.
BGH Az. VIII ZR 275/08
19. Januar 2010
Der Mieter, auch wenn er ausgezogen ist, hat keinen Anspruch auf Ausstellung eines Schriftstückes vom Vermieter, aus dem hervorgeht, dass der Mieter während des Mietverhältnisses immer pünktlich seine Miete gezahlt hat. Natürlich hat der Ex-Mieter Anspruch auf eine Quittung vom Vermieter für erhaltene Mietzahlungen. Mehr aber nicht. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Wenn der neue Vermieter auf Mietschuldenfreiheit des neuen Mieters aus Vormietverhältnissen besteht, so hat der neue Mieter nur die Möglichkeit, anhand von Kontoauszügen und Überweisungsbelegen, den neuen Vermieter davon zu überzeugen, dass er ein pünktlicher Zahler war.
BGH: Az. VIII ZR 238/08
18. Januar 2010
Bisher müssen Rentner, die im Rahmen ihres Riester-Vertrages staatliche Zuschüsse erhalten haben, diese beim Umzug ins Ausland zurückzahlen. Diese Regelung verstößt jedoch gegen Europäisches Recht. Der EuGH hat jetzt in einer Entscheidung drei deutsche Regelungen gekippt. Die Sanktionierung bei Umzug ins Ausland verstoße gegen die Grundsätze der Freizügigkeit. Dem Rentner dürfe in dieser Form nicht daran gehindert werden, seinen Wohnort frei zu bestimmen und wohlmöglich genötigt werden, schon im Vorfeld auf staatliche Förderungen zu verzichten. Auch die Einschränkung, dass mit Riestergeld nur Immobilien im Inland gekauft werden dürfen, missfiel dem EuGH. Drittens dürfen auch im Ausland wohnende Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, im Ausland aber steuern zahlen, von der Riesterförderung nicht ausgeschlossen werden. Diese sogenannten Grenzarbeitnehmer müssen nach dem EuGH so behandelt werden, als zahlten sie in Deutschland ihre Steuern.
Az C-269/07
15. Januar 2010
Einer der sich am hartnäckigsten haltenden Rechtsirrtümer ist der, trotz Bestehen eines Fahrverbotes oder innerhalb einer noch nicht abgelaufenen Sperrfrist mit gültigem ausländischem Führerschein in der BRD ein KFZ führen zu dürfen.
Dem ist nicht so, wie der 3. Strafsenat des OLG Hamm in seinem aktuellen Urteil vom 08.12.2009 (Aktenzeichen 3 Ss 382/09) nochmals ausdrücklich feststellt: Nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) macht sich auch der strafbar, der keine inländische Fahrerlaubnis besitzt und während des Laufes einer rechtskräftig verhängten Sperrfrist von seiner ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch macht.
Denn eine europarechtliche Vorschrift ( Art. 8 Abs. 4 und 2 der Richtlinie 91/439/EWG) erlaubt einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber in seinem Hoheitsgebiet eine innerstaatliche Vorschrift über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis angewendet wurde.
15. Januar 2010
Den gleitenden Übergang in die Rente mit der Altersteilzeit förderte die Bundesagentur für Arbeit nur noch bis zum 31.12.2009. Nur Arbeitnehmer, die bis zu diesem Datum ihre Altersteilzeit eingereicht haben, erhalten 20% Zuschuss zu ihrem früheren Gehalt, sodass sie bei Umstellung auf eine 50% Stelle insgesamt 70% Bezüge zur Verfügung hatten. Diese Förderung gab es aber nur, wenn der Arbeitgeber die freigewordene Teilzeitstelle mit einem Arbeitslosen oder einem Ausgelernten Azubi besetzte. Manche Tarifverträge sahen zusätzlich Zuschüsse der Arbeitgeber je nach Branche vor. Zudem waren die Aufstockungsbeträge von Sozialabgaben und Steuern befreit. Mit diesem Wegfall wird die Altersteilzeit ab 2010 erheblich teurer, denn die Differenz muss der Arbeitnehmer jetzt selbst finanzieren.
14. Januar 2010
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit einem Partner leben, so haben Sie den gleichen Anspruch auf Hinterbliebenenrente wie ein verheiratetes Paar. Bedingung ist, dass ihr Lebenspartner bereits vor dem 1. Januar 2005 einen Betriebsrentenanspruch als Arbeitnehmer hatte. Dies war der Tag, an dem das neue Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat. Unerheblich ist, ob der verstorbene Lebenspartner noch berufstätig war oder schon Betriebsrente bezog. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Az. 3 AZR 294/09
13. Januar 2010
Arbeitnehmer dürfen nicht mit den Abschlusskosten für Betriebsrentenverträge, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter geschlossen hat belastet werden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass ein Teil seines Lohnes in eine Direktversicherung fließen sollte. Nachdem der Arbeitnehmer nach über drei Jahren bei seiner Firma kündigte, waren von über 7.000 Euro angesparter Beträge nur 4.700 Euro als Deckungskapital vorhanden. Die Differenz war als Vertriebs- und Abschlusskosten abgezogen worden. Der Mitarbeiter klagte auf Erstattung durch den Arbeitgeber. Das BAG gab ihm jetzt zum Teil recht. Die Firma schulde dem Arbeitnehmer zwar kein Bargeld, sehr wohl aber die volle Rente, die sich ergeben hätte, wenn die Abschlusskosten nicht in Abzug gebracht worden wären.
Az. 3 AZR 17/09
12. Januar 2010
Sie müssen nur dann ihren Gehweg von Schnee und Eis regelmäßig befreien, wenn ihre Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Dies entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Hauseigentümer müssen jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, um Lawinen, die sich vom Dach lösen können, abzufangen. Hat ein Hauseigentümer Schneefanggitter montiert und ein Fußgänger oder Autofahrer kommt trotzdem zu Schaden, so hat er vor Gericht wenig Chancen. Das Amtsgericht München entschied in einem Fall, in dem ein Eiszapfen ein Autodach beschädigt hatte, zugunsten des Hauseigentümers.
AZ 132 C 11208/08.
Die Räum- und Streupflicht der Gemeinden auf öffentlichen Straßen endet nach Ansicht des Landgerichtes Coburg jeweils um 21:00 Uhr. Ein Autofahrer hatte um 21:30 Uhr wegen einer nicht gestreuten Straße, in die er abbog, einen Unfall erlitten und die Gemeinde verklagt. Er scheiterte. Die Autofahrer könnten in winterlichen Extremsituationen keine Rund-um-die-Uhr Räumung verlangen. Auch in Skigebieten müssen Autofahrer und Fußgänger mit glatten Straßen und Parkplätzen rechnen.
11. Januar 2010
In der Winterzeit brennen in jeder Wohnung viele Kerzen. Oft sogar gänzlich unbeaufsichtigt.
Sollten Sie auf die Idee kommen, ihr 6-jähriges Kind damit zu beauftragen, auf die Kerzen aufzupassen, so handeln Sie grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall hatte ein Vater seinem Kind gesagt: „Pass bitte auf die Kerzen in der Weihnachtspyramide auf!“ und die Wohnung verlassen. Der kurz darauf entstandene Wohnungsbrand konnte von dem 6-jährigen Kind nicht verhindert werden. Auch die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, da der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Diese Ansicht bestätigte nun auch das Amtsgericht Eisenhüttenstadt und rügte den Kläger zusätzlich, da er sein Kind mit dieser Maßnahme in unmittelbare Gefahr gebracht habe. Ein kurzes Unbeaufsichtigt lassen einer Kerze auf einem gefliesten Tisch ist hingegen nach Ansicht des Landgerichtes Hamm nicht grob fahrlässig.
Az. 13 O 471/99
8. Januar 2010
Seit 1.1.2010 müssen Väter wieder mehr bezahlen. Für Unterhaltspflichtige steigen die Sätze je nach Nettoeinkommen um ca. 13% . Bis 1.500,- Euro Nettoeinkommen steigt der Mindestsatz pro Kind von 281,- Euro auf aktuell 317,- Euro pro Monat. Der Höchstsatz steigt auf 781,- Euro. Kindergeldbeträge werden hierauf jeweils zur Hälfte angerechnet. Jährlich legt das OLG Düsseldorf diese neuen Zahlen fest. Die Sätze steigen in allen Altersstufen des jeweils unterhaltsberechtigten Kindes. Interessenverbände sind mit dieser Steigerung indes unzufrieden. Diese Steigerung gehe an der realen Lohn- und Preisentwicklung vorbei. Auch der Selbstbehalt müsse zumindest um 13% steigen. Aktuell war das OLG Sachsen der Veröffentlichung des OLG Düsseldorf zuvorgekommen. Die Werte, die das OLG Sachsen auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat, stimmen jedoch. Gesetzeskraft hat die Düsseldorfer Tabelle jedoch nicht, da sie nur auf Gesprächen des Justizministeriums und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages beruht. Sie dient jedoch allen Gerichten als orientierende Richtschnur.
www.justiz.sachsen.de/olg
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