14. Dezember 2009
Der Bundesverband der deutschen Banken teilte mit, dass die Arbeit der Ombudsmänner infolge der Finanzmarktkrise im zurückliegenden Jahr um 30% gestiegen ist. Anlegerbeschwerden häuften sich, so der Bundesverband. Die sogenannten Ombudsmänner sind unabhängige Vermittler, die bei Streitigkeiten zwischen Banken und den Bankkunden schlichten. So wird versucht, den Gang zum Gericht und aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es gehe infolge der Lehmann Pleite hauptsächlich um Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften, so der Verband. Alle, die sich in diesem Zusammenhang geprellt fühlen, können sich über den Bundesverband der deutschen Banken informieren und gegebenenfalls die Hilfe eines Ombudsmannes in Anspruch nehmen. In der Regel ist diese Hilfe kostenlos.
11. Dezember 2009
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmerlohn unpünktlich zahlt, kann ein Mitarbeiter fristlos kündigen und eine Abfindung verlangen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil ihr Chef das Gehalt immer wieder verspätet überwiesen hatte. Daraufhin mahnte die Arbeitnehmerin den Chef ab. Doch an den verspäteten Lohnzahlungen änderte sich nichts. Daraufhin kündigte die Arbeitnehmerin fristlos und verlangte eine Abfindung. Zu Recht urteilte das Landesarbeitsgericht und sprach der Arbeitnehmerin dreieinhalb Bruttomonatsgehälter zu. Es lohnt also, sich nicht alles vom Chef gefallen zu lassen. Oftmals fühlt sich der Arbeitgeber in einer solchen Machtposition, dass ihm legitime Rechte und Ansprüche seiner Arbeitnehmer gleichgültig sind.
Az. 3 Sa 701/08
10. Dezember 2009
Auch wer nach einer Trunkenheitsfahrt von der Polizei gestoppt wird und sodann mittels eines Blutalkoholgutachtens überführt werden soll kann hoffen:
Zumeist wird die Blutentnahme von den Polizeibeamten vor Ort selbst angeordnet, ohne dass diese die hierfür eigentlich grundsätzlich erforderliche Zustimmung eines Richters einholen. Dieser Verstoß gegen den sogenannten "Richtervorbehalt" führt nunmehr nach neuer obergerichtlicher Rechtsprechung dazu, dass das ohne Rechtsgrundlage erstellte Gutachten nicht gegen den Fahrer verwertet werden darf. So sieht es zum Beispiel das OLG Dresden in seinem Urteil vom 11.05.2009 (Aktenzeichen 1 Ss 90/09)
Liegen also keine anderen Beweismittel als dieses Gutachten vor, so ist der Fahrer freizusprechen. Dieses sogenannte "Beweisverwertungsverbot" gilt übrigens genauso in einem eventuellen Verwaltungsverfahren bei der zuständigen Führerscheinstelle !
7. Dezember 2009
Wieder einmal wird der Mensch noch durchsichtiger. Jetzt dürfte es viele Rentner erwischen, die bisher keine Steuererklärungen abgegeben haben. Entweder aus Nichtwissen oder aus Fahrlässigkeit. Böse Überraschungen dürfte es massenweise hageln, denn ab Oktober 2009 übertragen die Deutsche Rentenversicherung, die Versorgungswerke, Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherer alle Daten an die zuständigen Finanzämter. Und dies rückwirkend bis zum Jahr 2005 ! Rentner, die hier Versäumnisse im Gepäck haben, sollten sich schleunigst bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater kundigt machen. Erste Hilfe bietet auch der Steuerrechner der Zeitschrift: Test. Zu finden unter www.test.de/rechner.
4. Dezember 2009
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Besteuerung der Renten seit 2005 verfassungsgemäß sind. Auch die Einschnitte, die die Rentner infolge des Alterseinkünftegesetzes zu verkraften hatten, sind nicht zu beanstanden. Wer ab 2040 Rente aus berufsständischen Versorgungswerken bezieht, muss diese voll versteuern. Seit 2005 erhöht sich der zu versteuernde Rentenanteil schrittweise von 50% auf bis zu 100%. Vor 2005 waren nur 27% der Rente steuerpflichtig ab Rentenalter 65 Jahren. Das war erheblich unter 50%. Dagegen hatten viele Rentner geklagt und jetzt den Kürzeren gezogen. Steuerbescheide der Finanzämter sind jedoch in dieser Sache weiterhin offen, denn das Verfahren könnte bis zum Bundesverfassungsgericht weiter gehen.
Az XR 15/07
3. Dezember 2009
Wenn Sie in den letzten Jahren aus beruflichen Gründen umziehen mussten, oder vor haben, demnächst umzuziehen, dann können Sie ab dem Jahr 2008 folgende jetzt höhere Umzugspauschalen steuerlich geltend machen. Sie haben auch dann Anspruch auf die Umzugspauschale, wenn sich der Arbeitsweg durch den Umzug um mindestens eine Stunde Fahrzeit verringert. Früher musste es ein Umzug in den Arbeitsort sein, um steuerliche Anerkennung zu finden. Bei Ehepaaren genügt es, wenn ein Ehepartner so viel Zeit spart. Zusätzlich zu den Pauschalen dürfen Sie Speditionskosten und die Fahrtkosten am Umzugstag steuerlich ansetzen. Auch die auslaufende Miete der alten Wohnung, aus der Sie ausziehen, gehört dazu. Können Sie in die neue Wohnung noch nicht gleich einziehen, dann dürfen Sie die Miete der neuen Wohnung längstens sechs Monate ansetzen, wenn Sie noch gleichzeitig Miete für die alte Wohnung bezahlen.
BMF Schreiben IV C5 -S 2353/08/10007
2. Dezember 2009
Vermieter nutzen die hinterlegte Mietkaution oft zu unrecht. Das entschied jetzt das Landgericht Halle. Vermieter dürfen die vom Mieter gezahlte Mietkaution nur nutzen, wenn sie einen offensichtlich begründeten Anspruch darauf haben oder der Mieter mit der Verrechnung einverstanden ist. Ist dies nicht der Fall, muss ein Gericht über den vermeintlich offensichtlichen Anspruch befinden. Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Halle zu ungunsten des Vermieters, der an das verpfändete Sparbuch des Mieters wollte. Bevor eine Kaution genutzt werden kann, muss der Anspruch darauf zweifelsfrei bestehen. Eine im Raum stehende Forderung des Vermieters reicht dafür nicht aus. Das Geld des Mieters ist also sicher vor willkürlichem Zugriff durch einen Vermieter geschützt, selbst wenn es als Kaution hinterlegt ist.
Az. 2 S 121/07
1. Dezember 2009
Wenn Sie ein Haus oder ein Wohnung mieten wollen und beabsichtigen, dort in jedem Falle länger wohnen zu bleiben, könnten Sie bei entsprechendem Entgegenkommen des Vermieters auf den Gedanken kommen, eine Klausel mit in den Mietvertrag aufzunehmen, in der Sie auf Ihr Kündigungsrecht für einen bestimmten Zeitraum verzichten. Der Vermieter kann dann darauf vertrauen, dass seine Wohnung oder Haus langfristig vermietet ist. Sollten sich dann doch die Umstände ändern und Sie gezwungen sein, das Mietverhältnis innerhalb der zugesagten Kündigungsverzichtszeit aufzulösen, so ist das unter Umständen doch möglich. Schauen Sie im geschlossenen Mietvertrag nach, ob der Vermieter seinerzeit auch auf sein Kündigungsrecht verzichtet hatte. Ist dies nicht der Fall, können Sie trotz der geschlossenen Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Denn die einseitig geschlossene Mietbindungsklausel ist ungültig, wenn nicht beide Parteien im Mietvertrag auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
Az. VIII ZR 30/08
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