Archive: 2009-12

Mitschnitte von YouTube Material als Privatkopie sind legal !

30. Dezember 2009

Das zunehmend erfolgreiche Vorgehen der Nutzungsrechtsinhaber gegen die Verstöße gegen das Urheberrecht im Rahmen des Gebrauchs von Peer-to-peer Tauschbörsen wie eDonkey insb. durch Abmahnung ist mittlerweile jedem Schüler bekannt. Ebenso, dass die dort angebotenen Stücke aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen.

Anders verhält es sich jedoch bei der zunehmend beliebt gewordenen Nutzung von Programmen, welche nur die Tonspur oder auch das komplette Bildmaterial von Online-Angeboten großer Firmen wie YouTube mitschneiden und in ein gewünschtes Format wie etwa MP3 umwandeln.

Diese Praxis ist gemäß § 53 Absatz 1 UrhG von dem Recht auf Erstellung einer Privatkopie dann erfasst und legal, wenn der Mitschnitt für den eigenen Gebrauch einer Privatperson ohne Erzielung eines wirtschaftlichen Gewinns bestimmt ist. Dies gilt allerdings nur, wenn die verwendete Vorlage nicht aus "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen" wie eben Peer-to-peer Tauschbörsen stammt. Legale Angebote wie Internet-Fernsehen oder YouTube dürfen mithin als Privatkopie mitgeschnitten werden, auch wenn man dazu eines der zahlreichen Programme nutzt, die in der Lage sind schnell die Festplatte des Privatkopierers mit legalen MP3s oder AVIs zu füllen.

Allerdings verstößt solches Handeln immer noch gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von YouTube, schlimmstenfalls droht also eine Löschung des entsprechenden YouTube Kontos.

Ob die Rechtsprechung jedoch auch in Zukunft Angebote wie das von YouTube als nicht offensichtlich aus rechtswidrigen Quellen stammend begreift, bleibt spannend. Denn nach Schätzungen verletzen zwischen 30 und 70 % der bei YouTube angebotenen Videos das Urheberrecht.

Germanwings war zu dreist

24. Dezember 2009

Fluglinien dürfen keine übermäßig hohen Bearbeitungsgebühren nehmen, wenn bei der Abbuchung von Flugpreisen von Kundenkonten etwas schief geht. Die Richter des Bundesgerichtshofes entschieden, dass die Unkostenpauschale der Germanwings in dieser Sache nicht zulässig sei.

Die Fluggesellschaft hatte 50 Euro Rückbuchungsgebühren verlangt, weil eine Zahlung per Kreditkarte oder ein Bankeinzug nicht gelungen war. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass ein Verwaltungsaufwand in dieser Höher unmöglich entstanden sein konnte und Rücklastschriftgebühren der Banken viel geringer seien. Fluggesellschaften versuchen ja oftmals mit zusätzlichen „Gebühren“ für all mögliche Dinge an das Geld ihrer Kunden zu kommen. In vielen Fällen hat dann der ausgewiesene Flugpreis mit den tatsächlich vom Kunden zu zahlenden Endpreis für einen Flug nur noch wenig zu tun. Wie viel Germanwings im vorliegenden Fall denn nun als Bearbeitungskosten verlangen darf, ließ der Bundesgerichtshof jedoch offen.

Az. XA ZR40/08

Streit um Netznutzung

23. Dezember 2009

Wenn Sie eine internet- flatrate bei Ihrem Internetanbieter gebucht haben, dürfen Sie diesen Zugang nicht gegen Geld weitervermieten. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Netzanbieter 1&1 hatte geklagt, weil einige seiner Kunden ihren Netzzugang mit Hilfe der Firma "fon" für andere nutzbar gemacht hatten. Damit sei eine übermäßige Nutzung vorhanden, die schmarotzenden Charakter habe, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird wohl in der nächsten Instanz beim Bundesgerichtshof endgültig zu entscheiden sein.

Az. 6 U 223/08

Haftung bei Schrottauto

22. Dezember 2009

Wenn Sie ihr Auto als „fahrbereit mit TÜV“ zum Verkauf anpreisen, haften Sie für die Verkehrssicherheit des Autos. Das gilt auch, wenn Sie eine Gewährleistung ausgeschlossen haben. So erging es einem Autoverkäufer, der sein Auto als verkehrssicher angeboten und verkauft hatte. Der Wagen wies aber schwerste Karosseriemängel auf. Der Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss nützte dem Verkäufer auch nichts. Das Oberlandesgericht Hamm entschied dies eindeutig.

Az. 28U 42/09

Deutschen Versicherungen drohen Milliardenforderungen !

21. Dezember 2009

Über 10 Milliarden Euro könnte das Urteil des Landgerichts Hamburg die Versicherungen kosten. Anbieter von Lebens- und Rentenversicherungen dürfen bei vorzeitiger Vertragsauflösung nicht, wie jahrelange Praxis, die gesamten Abschlusskosten dem Vertrag belasten. Der BGH hatte schon früher einmal geurteilt, dass bei Verträgen, die vor dem Jahr 2001 geschlossen wurden, mindestens 50% der eingezahlten Beträge wieder an den Kunden zurückfließen müssen. Seit dem Jahr 2008 müssen es sogar 85% sein. Das Hamburger Urteil bezieht sich auf Verträge, die zwischen 2001 und 2007 geschlossen wurden. Experten gehen davon aus, dass das Urteil aus Hamburg auch vor dem BGH Bestand haben dürfte. Ehemalige Versicherungskunden sollten jedoch ihre Forderungen noch vor dem Ende 2009 anmelden, damit ihre Forderungen nicht eventuell verjähren. Die Verbraucherzentralen halten hierfür Vorlagen bereit.

Aufnahmen von Dauerüberwachungskameras sind für Bußgeldbescheide nicht verwertbar !

18. Dezember 2009

Aufzuatmen gilt es für viele Autofahrer, die derzeit mit einem Bußgeldbescheid - etwa wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichtem Auffahren oder Rotlichtverstoß -konfrontiert sind:

Denn viele der den Verfahren zu Grunde liegenden Video- oder Fotoaufzeichnungen stammen aus Radarfallen oder Videoüberwachungsanlagen, die zunächst den gesamten Straßenverkehr aufzeichnen, obwohl nur die Aufnahmen der vermeintlich ertappten "Sünder" sodann im Rahmen etwa eines Bußgeldverfahrens Verwendung finden. Diese Praxis ist bereits nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (Aktenzeichen 2 BvR 941/08)unzulässig: Da zunächst jeder - also auch unverdächtige - Autofahrer durch diese Technik mit Gesicht und Nummernschild erfasst werde, liegt nach richtiger Ansicht der Verfassungsrichter ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor, da ungerechtfertigt ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes erfolgt.

Das Bundesverfassungsgericht ließ in seiner Entscheidung jedoch zunächst offen, ob von Dauerüberwachungskameras gewonnene Bilder dennoch als Beweis Verwendung finden können. Die zuständigen Bußgeldstellen und Amtsgerichte entschieden so zunächst unterschiedlich.

Jetzt besteht durch den Beschluss des OLG Oldenburg vom 27.11.2009 (Az.: Ss Bs 186/09) Rechtsklarheit.

Hiernach stellt die Überwachung durch Dauerüberwachungskameras einen so schwerwiegend ungerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 und 2 der Verfassung dar, dass auch die erlangten Bilder illegal und damit als Beweismittel nicht verwertbar sind.

Der Beschluss des OLG Oldenburg ist rechtskräftig, alle anhängigen Bußgeldverfahren im Straßenverkehr können also angefochten werden. Bereits abgeschlossene Verfahren profitieren jedoch nicht mehr von der neuen obergerichtlichen Rechtsprechung.

Kündigung wegen einer Zigarette.

18. Dezember 2009

Dass Rauchen ungesund ist, weiß mittlerweile jeder. Es kann jedoch auch den Arbeitsplatz kosten. Dies erfuhr jetzt eine Arbeitnehmerin, die während der Arbeitszeit mehrmals „eine rauchen ging“, ohne sich abzumelden. Die Abmeldungsregelung war in ihrem Betrieb so vorgeschrieben. Die Mitarbeiterin war bereits abgemahnt worden und rauchte trotzdem an drei aufeinanderfolgenden Tagen weiter. Jetzt bekam sie die Kündigung. Natürlich fühlte sich die Mitarbeiterin zu unrecht gekündigt und suchte anwaltliche Hilfe. Eine eingereichte Kündigungsschutzklage wies das Arbeitsgericht Duisburg ab.

Az. 3 Ca 1336/09

Vorsicht bei Überweisungen.

17. Dezember 2009

Die Europäische Union hat neue einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr beschlossen, die ab Oktober 2009 auch in Deutschland gültig sind. Alle Banken und Sparkassen mussten deshalb ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen.

Die wichtigsten Änderungen:

Überweisungen werden dem benannten Konto sofort gutgeschrieben, selbst wenn der angegebene Name nicht mit der Kontonummer übereinstimmt. Hier ist also in Zukunft noch mehr Genauigkeit nötig.

EC- und Kreditkartenzahlungen:

Unabhängig von dem Verschulden des Karteninhabers können bei Missbrauch Banken in Zukunft bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung bei Sperrung der Karte vom Kunden fordern. Die Sparkassen haben jedoch signalisiert, dass sie vorerst keine Kosten vom Betreffenden fordern wollen.

Europäische Lastschrift:

Die sogenannte Sepa (single Euro payment area = einheitlicher europäischer Zahlungsraum) kann innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig gemacht werden. Für die innerdeutsche Lastschrift gilt bis Ende 2010 nach wie vor die Frist von sechs Wochen zum Rechnungsabschluss, das ist meist das Quartalsende.

Auswüchse des Geldwäschegesetzes.

16. Dezember 2009

Geldsegen

Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist es den Banken vorgeschrieben, bei Einzahlungen von mehr als 15.000 Euro die Identität des Einzahlers zu prüfen. Es werden bei Kontoinhabern anhand des Personalausweises Name, Anschrift und Adresse des Einzahlers festgehalten. Für Nichtkunden erfolgen zusätzliche Identitätsprüfungen. Einige Banken prüfen aufgrund internationaler Richtlinien schon bei kleinern Beträgen. Die Berliner Sparkasse setzt jetzt noch einen drauf. Ihr ist die zusätzliche Indentitätsprüfung für Nichtkunden zu aufwändig und lässt Einzahlungen von Nichtkunden auf Konten der Bank gar nicht mehr zu. Das heißt, dass Sie auf das Konto Ihrer Mutter bei der Berliner Sparkasse in Zukunft kein Geld mehr einzahlen können. Das ist nicht so recht kundenfreundlich. Es bleibt ja noch die Bank zu wechseln und sich mit solchen Ursachen nicht zufrieden zu geben. Bittere Alternative ist die bargeldlose Zahlung per Überweisung.

Kinderspargeld bei Hartz IV

15. Dezember 2009

Wenn Hartz IV Empfänger für ihre Kinder regelmäßig einen Geldbetrag ansparen, können sie für diese Beträge besondere Vermögensfreibeträge geltend machen. Eine Anrechnung erfolgt dann nicht, oder zumindest nur in Teilen. Das funktioniert aber nur, wenn das Geld auf Konten der Kinder landet und auch liegen bleibt. Solange es auf den Konten der Sparer oder Eltern liegt, werden diese Beträge auf die Hartz IV Unterstützung voll angerechnet. Es lohnt sich also, hier genau vorzugehen, um unangenehme Folgen seiner guten Taten zu vermeiden. Auch die Anrechnung und Behandlung von Einzahlungen für die Riester Rente hatte in diesm Zusammenhang schon die Gerichte strapaziert. Hier ist die Rechtslage noch nicht endgültig entschieden.

Bundessozialgericht Az. B AS 79/08 R

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