Archive: 2009-11

Richter verpflichten Versicherung und stützen die Rechte der Berufsunfähigen.

16. November 2009

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat die Pflicht nachzufragen, wenn sie erste Hinweise auf gesundheitliche Probleme eines Versicherten bekommt. Tut sie dies nicht, darf sie später den mit dem Versicherten bestehenden Vertrag nicht anfechten. Im vorliegenden Fall hatte ein Monteur im Jahr 2001 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Drei Jahre später beantragte er wegen Rückenproblemen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente von 511,24 Euro pro Monat. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen, weil ihr Kunde angeblich schon zum Antragszeitpunkt bestehende Rückenprobleme verschwiegen habe. Zum Glück hatte er einen Zeugen, dass er dem Vermittler einen ausgeheilten Schlittenunfall angegeben hatte. Dies sei auch beim Ausfüllen des Antrages Thema gewesen. Im Antrag stand davon jedoch nichts. Der Vermittler schwieg dazu. BGH Az. IV ZR 1189/06. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass derjenige, der Fragen des Versicherers bewusst falsch oder unzureichend beantwortet, den Berufsunfähigkeitsschutz verliert. Das entschied eindeutig das Landgericht Coburg Az. 22O 558/06. In diesem Fall hatte der der Kläger eine dreißigprozentige Schwerhörigkeit im Antrag verschwiegen. Das Landgericht gab hier dem Antrag auf arglistige Täuschung der Versicherung statt und ließ den Versicherten leer ausgehen.

Krankentagegeldversicherung muss zahlen !

13. November 2009

Strittig war, ob eine Krankentagegeldversicherung auch dann das vereinbarte Krankentagegeld bezahlen muss, wenn der Versicherungsnehmer seinen Job durch Kündigung verliert. In den Versicherungsbedingungen befand sich eine Klausel, die das Krankentagegeld nur dann in Aussicht stellte, wenn der Versicherungsnehmer in einem festen bezahlten Arbeitsverhältnis steht. Diese Klausel kippten nun die Richter des Bundesgerichtshofes. Diese Klausel sei sittenwidrig und damit zu beanstanden. Eine Einschränkung machten die Richter jedoch. Die Zahlungspflicht des Versicherers ende jedoch, wenn der Arbeitnehmer kein neues Arbeitsverhältnis eingehen wolle und seine Arbeitssuche erfolglos bleiben würde. Beweispflichtig für diesen Umstand sei jedoch nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Versicherungsgesellschaft.

Az. IV ZR 219/06

Autounfall

12. November 2009

Wenn ein Autofahrer seinen Wagen aufgrund eines unverschuldeten Unfalls wegen Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens für eine längere Zeit nicht nutzen kann, hat er Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Unerheblich ist, wie lange dieser Zeitraum ist. Es liegt nicht in der Verantwortung des Geschädigten, dafür zu sorgen, dass ein Gutachten möglichst schnell erstellt und auch fertig gestellt wird. In einem Fall, den das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte, dauerte die Erstellung eines Gutachtens über drei Monate. Im vorliegenden Fall war eine Autofahrerin von einem zurückrollenden LKW gerammt worden. Der LKW Fahrer behauptete, dass die Klägerin aufgefahren sei. Es gab keine Unfallzeugen, sodass die Autofahrerin die Erstellung eines gerichtlichen Gutachtens beantragte. Das durfte sie, so urteilten die Richter, denn sie konnte nicht erwarten, dass ihr Schaden durch die gegnerische Versicherung übernommen werden würde, weil der LKW Fahrer sich weigerte, den Hergang des Unfalls so zu bestätigen, wie die Klägerin ihn erlebt hatte. Die Versicherung muss den Nutzungsausfall in der Gutachtenzeit in jedem Fall übernehmen.

Az. I-1 U 212/07

Meldung von selbstverschuldeten Krankheiten

11. November 2009

Laut einer Verordnung der Krankenkassen müssen Ärzte die Behandlung selbstverschuldeter Krankheiten bei den zuständigen Kassen melden. Dagegen wehrt sich die Ärzteschaft unter Berufung auf ihre ärztliche Schweigepflicht. Wenn zum Beispiel eine durch ein Piercing geschwollene Zunge behandelt werden muss oder ein Tattoo sich entzündet hat, entstehen nicht unerhebliche Behandlungskosten. Das Gesetz zur Pflegereform bestimmt seit 1. Juli 2008 , dass diese Kosten nicht mehr vom Versicherer allein zu tragen sind. Der Patient, der sich diesen „Schaden" selbst zugefügt hat, soll sich an den Behandlungskosten beteiligen. Dass von den Ärzten verlangt wird, dass sie „petzen", verstoße gegen das verfassungsrechtlich geschützte Patientengeheimnis, meint Cornelia Goesmann Vizepräsidentin der Bundesärztekammer. Michael Rauscher vom Hartmannbund meint, dass Ärzte zu einer „Gesundheitspolizei" degradiert würden. Die Krankenkassen, die unter chronischen Geldmangel leiden, versuchen so, zumindest einen Teil der Kosten, die ein Patient selbst verursacht hat, wieder herein zu holen. Fraglich bleibt, ob sich der ganze Verwaltungsaufwand lohnt und am Ende überhaupt ein nennenswerter Spareffekt zu verzeichnen ist. Andererseits dürfte es der „sich nicht selbst verstümmelnden" Versichertenschaft mehr und mehr unangenehm aufstoßen, für diese Klientel über immer weiter steigende Versicherungsbeiträge mit bezahlen zu müssen.

Künstliche Befruchtung

10. November 2009

An den Kosten einer künstlichen Befruchtung muss sich die Krankenkasse auch dann beteiligen, wenn sie völlig gesund ist und das Zeugungsproblem beim Mann liegt. Hier zahlt die Krankenkasse für ein Problem, dass nicht ihr Mitglied hat, sondern ihr Lebenspartner. Früher mussten die Kassen bei Befruchtungsproblemen die gesamten Kosten tragen. Nach einer Gesetzesänderung sind es nunmehr nur noch die Hälfte der anfallenden Kosten. Zahlen muss die Kasse der gesunden Frau in jedem Fall. Das entschied das Bundessozialgericht.

Az. B1 KR 24/07 R

Ausgeraubt im Urlaub

9. November 2009

Wenn Sie im Urlaub ausgeraubt werden, sollten Sie den Schaden sofort Ihrer Hausratversicherung melden. Tun Sie das erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub, haben Sie unter Umständen keinen Anspruch mehr auf Erstattung des Schadens aus der Hausratversicherung. Das entschied das Amtsgericht München. Wenn der Geschädigte den Schaden erst spät melde, habe man keine Möglichkeit mehr, ihn zeitnah aufzuklären.

Az 222 C 35329/06

Darf eine Auskunft vom Finanzamt gebührenpflichtig sein ?

6. November 2009

Durch das Dickicht der Steuergesetzte zu finden, ist schon für Profis schwer. Für den Normalbürger fast unmöglich. Wer eine verbindliche Auskunft zu einer Sachfrage vom Finanzamt erfragt, muss sogar noch dafür zahlen. Einerseits werden die Bürger mit einem Gestrüpp undurchdringlicher Gesetze, Regelungen und Ausnahmeverordnungen überzogen und sollen dann auch noch, bei den daraus entstehenden Unklarheiten, für Auskünfte bezahlen. Ob diese Gebührenpflicht verfassungswidrig ist, klärt jetzt der Bundesfinanzhof.

Az. VIII R 22/08

Geländewagen sind keine LKW und kosten zurecht mehr KFZ Steuern

5. November 2009

Seit 1. Mai 2005 werden Geländewagen nicht mehr nach Gewicht, wie LKW's, sondern nach Hubraum versteuert. Dagegen klagten mehrere Geländewagenbesitzer. Der BFH erschied nun, dass diese Regelung verfassungsgemäß ist. Az. BFH II R 62/07. Wenn man hingegen die hinteren Sitzreihen entfernt und die hinteren Seitenfenster mit Holzplatten abdeckt, geht der BFH jedoch weiterhin von einer Nutzung als LKW aus und das Fahrzeug ist dann als LKW entsprechend günstiger nach Gewicht zu versteuern. Az. BFH II B 19/08

Sind Rentenversicherungsbeiträge steuerlich Ausgaben für Vorsorge ?

4. November 2009

Ob Rentenversicherungsbeiträge steuerlich als vorweggenommene Werbungskosten gelten, ist nach wie vor strittig. Der Steuerzahler kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Steuerbescheid automatisch in dieser Frage offen gehalten wird. Ist dies nicht der Fall, kann der Steuerzahler im Nachhinein, also bei positiver Entscheidung des BFH, keine Erstattungen mehr verlangen. Achten sie also darauf, dass ihr Steuerbescheid zur Frage der Anerkennung von Rentenversicherungsbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten für vorläufig ergeht. Die anhängigen Verfahren dazu beim Bundesgerichtshof haben die Aktenzeichen Az. XR 34/07 und XR30/08

Außergewöhnliche Belastungen durch Zahnersatz

3. November 2009

Nach Abzug des zumutbaren Eigenanteils zählen Kosten für den Zahnersatz als steuerlich absetzbar. Dies gilt auch für teure Implantate, auch wenn die Kasse nur sehr wenig dazubezahlt hat. Es lohnt sich also, diese Kosten genau zu planen und gegebenenfalls die Behandlung in dem Jahr vorzunehmen, in dem man einen besonders hohen Steuersatz zu bezahlen hat.

Finanzgericht Berlin-Brandenburg Az. 2 K 5507/04 B

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