Archive: 2009-09

Rasant in der Innenstadt unterwegs

10. September 2009

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az: vgfA163.08) hat Rasern in der Innenstadt nunmehr deutlich die rote Karte gezeigt. Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 50km/h ist ein Kraftfahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. In der zugrunde liegenden Entscheidung hatte der 26-jährige Kraftfahrer sich bereits in der Vergangenheit mehrfach auffällig verhalten. Trunkenheitsfahrten und wiederholte erhebliche Verkehrsverstöße folgten binnen kurzer Zeit. Dann kam eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50km/h Innerhorts dazu, welches der berühmte Tropfen war, der das Fass zum überlaufen brachte. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichtes bescheinigte dem Kraftfahrer nunmehr dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sei. Er habe in der Vergangenheit gezeigt dass er sich nicht an die Regeln halten wolle und habe dies neuerlich anschaulich damit dokumentiert, dass er Innerhorts die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um mehr als 50km/h überschritten habe. Dies dokumentiere eine gravierende Rücksichtslosigkeit gegenüber der geltenden Gesetzeslage und den anderen Verkehrsteilnehmern.

Folgerichtig war der Führerschein zu entziehen.

Lügen haben kurze Beine

9. September 2009

Macht ein Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben zum Kilometerstand und Kaufpreis seines Autos, so muss die Kaskoversicherung nichts mehr bezahlen, selbst wenn die Angaben zum Beispiel bei einem entwendeten Autoradio nicht von Bedeutung waren. Das entschied jetzt das Landgericht Dortmund. (Az: 22 0 71/08)

Nebentätigkeit eines Beamten - Folge: fristlose Kündigung

9. September 2009

Das Arbeitsgericht Mainz (Az: 4ca1795/08) hat entschieden, dass umfangreiche Nebentätigkeiten eines Beamten gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen und damit eine außerordentliche fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen können. Das Gericht hatte eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Leiter einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebaus außerordentlich fristlos gekündigt werden hätte dürfen für die von ihm ausgeübten Nebentätigkeiten. Der agile Beamte hatte nämlich u. a. gebührenpflichtige Seminare gehalten sowie eine umfassende Gutachtertätigkeit für den Städte- und Gemeindebund ausgeübt. Diese Nebentätigkeiten verhalfen ihm in einem Zeitraum von 10 Jahren zu einem zusätzlichem Einkommen von 200.000,00 Euro. Nach der Nebentätigkeitsverordnung für Beamte sind jedoch lediglich 5.000,00 Euro jährlich zulässig im öffentlichen Dienst.

Weiterhin hatte der ungetreue Beamte jedoch auch eine Zusatzvergütung über Familienangehörige abgerechnet, deren fingierte Rechnungen er als "sachlich richtig" abzeichnete und zur Auszahlung bringen lies. Das Gericht hat den gesamten Sachverhalt zwischenzeitlich der Landesregierung, dem Landesrechnungshof, dem Finanzamt sowie der Staatsanwaltschaft Mainz zur Anzeige gebracht.

Streit um die Rentenansprüche bei Scheidung

8. September 2009

Ab 1. September werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche zwischen ehemaligen Ehepartnern sofort geteilt. Dies gilt für erworbene Rentenansprüche, die Beamtenversicherung, etwaige betriebliche Altersversorgungen, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und der berufsständischen Versorgungswerke, die Rürup Rente und auch für private Rentenversicherungen. Bei den jeweiligen Versorgern wird dann unmittelbar nach der Scheidung ein Extra Konto für den Ex- Ehepartner angelegt.

Polizeibeamter als Nachbar

8. September 2009

Das Verwaltungsgericht Koblenz (Az: 6 k 582/08) hatte einen brisanten Fall zur Entscheidung vorgelegt bekommen. Ein Nachbarschaftsstreit war eskaliert. Dieser Nachbarschaftsstreit hatte im Laufe der Zeit immer mehr an Schärfe zugenommen. Nach unzähligen wechselseitigen Strafanzeigen hat die vorgesetzte Behörde des Polizeibeamten das Polizeipräsidium Koblenz, den Fall näher untersucht. Im Herbst 2005 kam es zu der Ansicht der Polizeibeamte habe sich nicht entsprechend so verhalten, wie man es von einem Beamten auch außerdienstlich erwarten könne. Aus diesem Grund leitete das Polizeipräsidium gegen den Polizeibeamten ein Disziplinarverfahren ein. Innerhalb dieses Disziplinarverfahrens wurde der Polizeibeamte deutlich darauf hingewiesen, dass man sein außerdienstliches Verhalten missbillige. Gegen diese Disziplinarmaßnahme hat sich der Polizeibeamte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz zur Währ gesetzt. Ohne Erfolg. Die Richter haben den Polizeibeamten darauf hingewiesen, dass es zu den Berufspflichten eines jeden Beamten gehöre, sein Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so auszurichten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird dieser im Beruf erfordere. Es stünde schließlich das Ansehen der gesamten Beamtenschaft auf dem Spiel und insbesondere die Polizei sei auf ein gutes Renomé in der Öffentlichkeit angewiesen. Erschwerend käme hinzu, dass gerade ein Polizeibeamter aufgrund seiner Ausbildung geübt sei, auf Provokationen gesondert zu reagieren und Streitigkeiten in den dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren auszutragen.

Muss Mama schon wieder arbeiten gehen ?

7. September 2009

Geschiedene Mütter müssen ab dem dritten Jahr des Kindes wieder arbeiten gehen. Mehr und mehr Gerichte entscheiden jetzt jedoch, dass Frauen doch länger Anspruch auf Unterhalt haben können. Sie müssen vor Gericht gut begründen, dass eine Fremdbetreuung dem Wohl des Kindes abträglich sein würde. Gegebenenfalls muss dies mit einem ärztlichen Attest belegt werden.

Bank haftet doch für ec - Kartenmissbrauch

4. September 2009

In einem überraschenden Urteil hat das Amtsgericht Frankfurt am Main zugunsten des Geschädigten entschieden, dem die ec - Karte gestohlen wurde. Überraschend deshalb, weil der Bundesgerichtshof im Jahr 2004 für die Anscheinshaftung entschieden hatte. Danach haftet der ec - Karteninhaber, wenn mit Karte und Geheimnummer Geld abgehoben wurde. Das Gericht ging damit davon aus, dass der Dieb Zugang zur Geheimnummer aufgrund von Fahrlässigkeit des Kontoinhabers haben konnte. (Az. 30 C 2223/08-45)

Einen Porsche mit 300 PS für 10 Euro

3. September 2009

Wenn Sie im Internet eine Ware zu einem Preis ersteigern, die kein vernünftiger Mensch für so wenig Geld hergeben würde, dürfen sie nicht auf die Lieferung bestehen. Es sei zwar ein Vertrag zustande gekommen, aber es wäre „rechtsmissbräuchlich" darauf zu bestehen, wenn es sich offensichtlich um einen Irrtum handele. (Az: 5 U 429/09)

Kreuzfahrt ohne Gepäck

2. September 2009

Versäumt der Reiseveranstalter das Gepäck eines Reisenden rechtzeitig auf das Schiff zu bringen, kann der Passagier den Reisepreis pro Tag um 30% kürzen. Das entschied das Amtsgericht München ( Az: 132C 20772/08)

Sex am Arbeitsplatz

1. September 2009

Grundsätzlich gilt: Soll ein Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens im Betrieb gekündigt werden, bedarf es einer Abmahnung. Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (3 Sa 410/08) entschieden, dass eine Abmahnung im Falle einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz unter Umständen entbehrlich ist. Auch bei verbalen sexuellen Belästigungen. Im dort zu entscheidenden Fall ging es um das ungewollte Zeigen pornographischer Bilder und das ungewollte Anbieten von Geschlechtsverkehr. In dem Fall des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein lag ein 1960 geborener Kläger zu Grunde der zwei weibliche Mitarbeiterinnen sexuell belästigte. Der Einen zeigte er Bilder und gegenüber der Anderen machte er anzügliche Bemerkungen, so dass diese davon ausgehen musste der Kläger wolle mit ihr den Geschlechtsverkehr.

In beiden Fällen war der Kläger stark alkoholisiert.

Aus der Sicht des Landesarbeitsgerichtes wog das Verhalten des Klägers so schwer, zumal und gerade weil der Kläger auch anderen weiblichen Personal gegenüber für seine sexualisierte Sprache bekannt war.

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