22. September 2009
Zukünftig müssen Berater, egal ob Versicherungs- oder Anlageberater über jedes Beratungsgespräch ein Protokoll führen und dem Anleger aushändigen. Dies hat der Bundestag beschlossen. Der Berater muss außerdem in Zukunft nachweisen, warum er gerade diese eine Risikoeinstufung für den Anleger gewählt hat. Auch gelten künftig längere Verjährungsfristen für Falschberatungsforderungen. Innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis muss der Schaden angemeldet sein. Nach 10 Jahren verjähren Ansprüche in jedem Fall.
21. September 2009
Immer wieder fallen Menschen auf dubiose, scheinbar kostenlose Angebote im Internet herein. Anwälte raten, hier auf keinen Fall zu zahlen, denn es liegt ein Willensmangel vor, sodass kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Verbraucherzentralen bieten hier auf ihren Internetseiten Musterbriefe an, die Geschädigte nutzen können. Mahnungen und Inkassobriefe sollte man einfach ignorieren. Nur einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte und muss man fristgerecht widersprechen.
18. September 2009
Wieder hat ein Gericht bestätigt, dass Kreditkarte und PIN ausreichend vor Missbrauch schützen. Wenn es Betrüger schaffen, dennoch Geld abzuheben, geht das OLG Frankfurt davon aus, dass man fährlässig mit der Geheimnummer umgegangen ist. Im vorliegenden Fall war es sogar um sehr viel Geld gegangen. Der Geschädigte blieb auf 24.000 Euro Schaden sitzen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(Az: 23 U 22/06)
17. September 2009
Mehr und mehr Institute sperren Kreditkartenzahlungen von 1 oder 2 Cent. Sie wollen so Missbrauch vorbeugen, informieren aber ihre Kunden nicht. Das Hin- und Herbuchen von Kleinstbeträgen dient mehr und mehr dazu, Kontoverbindungen zu prüfen. Viele Firmen, so auch das bekannte paypal Zahlsystem, nutzen diesen Weg, um eine Kundenverbindung auf Legitimität zu prüfen. Wenn Sie hier Probleme haben, und nur eine Fehlermeldung erhalten, dann sprechen Sie mit Ihrem Kreditkartenanbieter.
16. September 2009
Hat ein Arbeitsloser Streit mit dem Arbeitsamt, so hat er Anspruch auf anwaltliche Beratung. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvR 1517/08). Es dürfe keinen Unterschied machen, ob jemand einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlen könne oder nicht.
Besonders qualifizierte Anwälte findet man im ganzen Bundesgebiet unter
www.premium-rechtsanwalt.com
15. September 2009
Die Stadt muss Schmerzensgeld bezahlen, wenn man über Hindernisse auf dem unbeleuchteten Gehweg fällt. Ein Mann war über einen Absperrklotz gefallen und hatte sich den Arm gebrochen. Ihn trifft aber eine 50-prozentige Mitschuld, weil im Dunklen nun mal Vorsicht geboten sei. ( Landgericht München Az: 25 = 9420/08)
14. September 2009
Wenn ein Schild auf dem Parkplatz steht, das darauf hinweist, dass widerrechtlich abgestellte Autos kostenpflichtig abgeschleppt werden, muss ein Parker, der „nur in der Nähe" kurz einkaufen gegangen ist, das Abschleppen in Kauf nehmen. Er musste 150 Euro Abschleppgebühr bezahlen. Der Bundesgerichtshof hat dies jetzt höchstrichterlich für rechtens befunden. (Az: V ZR 144/08/)
11. September 2009
Das Schild „Eltern haften für Kinder" kann man sich wohl in Zukunft sparen.
Der Bundesgerichtshof entschied jetzt klar, dass selbst dann, wenn Kinder 17 Autos mit dem Schlüssel zerkratzen, die Eltern nicht haften, wenn sie vorher auf einem Spielplatz gespielt haben und von den Eltern schon einmal ermahnt wurden, fremdes Eigentum zu respektieren.
Das Kind war vom Amtsgericht Bochum ( Az. VI ZR 51/08) zu 700 Euro Schadenersatz verurteilt worden, es hatte jedoch kein Geld, sodass sich der Autofahrer an die Eltern wandte. Dies blieb jetzt höchstrichterlich erfolglos.
11. September 2009
Ab dem 01.09.2009 müssen die "großen Fische" wieder mehr fürchten, dass ihre Machenschaften aufgedeckt werden. Es tritt nämlich eine neue Kronzeugenregelung in Kraft. Danach können bei Straftätern die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, Richter und Richterinnen entweder von Strafe ganz absehen oder aber die zu erwartende Strafe kräftig mildern.
Etwas ähnliches hatten wir schon einmal. Es war ein Motivationsinstrument, um die Kooperationsbereitschaft von Straftätern zu honorieren. Dieses Kronzeugengesetz, welches bis 1999 galt, fand Anwendung auf kriminelle oder terroristische Vereinigungen. Für die "kleinen Fische", also für den normalen Straftäter, gab es vergleichbare Kronzeugenregelungen nicht. Ausnahmen sind hier lediglich bei Geldwäsche und im Betäubungsmittelrecht zu nennen.
Die bedeutendste Vorschrift ist jedoch die aus dem Betäubungsmittelrecht (§ 31 BtMG).
Der alte Satz: "Die kleinen hängt man und die großen lässt man laufen" könnte in Zukunft vielleicht ein bisschen widerlegt werden. Zu hoffen ist es jedenfalls.
10. September 2009
Ein Mieter hat erfolgreich die Miete um 10% gemindert, weil sein Nachbar immer im Stehen pinkelt und er das Plätschern hören muss. Das entschied jetzt kurioserweise das Landgericht Berlin ( Az: 65 S 335/08). Sollten sie sich doch verabreden und beide im Stehen pinkeln und sich gegenseitig die Miete mindern. Vermieter haben es wirklich nicht leicht in Deutschland.
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