Archive: 2009-07

Gasversorgungsvertrag wegen unangemessener Benachteiligung von Kunden unwirksam

21. Juli 2009

Eine Klausel, welche es dem beklagten Versorgungsunternehmen erlaubt, die Gaspreise auch während der laufenden Vertragsbeziehungen an die geänderten Gasbezugskosten anzupassen, ist nach Ansicht der Bundesgerichtshofs (Urt. v. 15. 7. 2009 – VIII ZR 225/07) unwirksam. Dem Versorgungsbetrieb stehe in dem entschiedenen Fall ein Recht, den Gaspreis einseitig zu ändern nicht zu. § 4 AVBGasV ermögliche die Änderung wegen gestiegener Bezugskosten nur, wenn die Kostensteigerung nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werde. Das beklagte Versorgungsunternehmen war durch die angefochtene Klausel auch unabhängig hiervon zur Preiserhöhung berechtigt. Außerdem fehlte die Verpflichtung einer entsprechenden Preisabsenkung, wenn die Bezugspreise fallen.

Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Provider

20. Juli 2009

Die Beschlagnahme von E-Mails, welche auf dem Mailserver eines Providers und nicht auf dem lokalen Rechner gespeichert sind, greift in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG ein, da der Kommunikationsteilnehmer keine technische Möglichkeit hat, die Weitergabe der E-Mails durch den Provider an Dritte zu verhindern. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 6. 2009 (Az.: 2 BvR 902/06) ermöglichen die §§ 94 ff. StPO aber die Sicherstellung und Beschlagnahme dieser E-Mails, die auf dem Mailserver des Providers gespeichert sind.

Gewerbe in der Mietwohnung

19. Juli 2009

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 14. 7. 2009 (Az.: VIII ZR 165/08) entschieden, dass ein Vermieter von "zu Wohnzwecken" vermieteter Räume verpflichtet sein kann, seine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilten. In dem entschiedenen Fall ist der Mieter als Immobilienmakler tätig und betreibt seine Tätigkeit von der angemieteten Wohnung aus. Der BGH entscheid, dass der Vermieter die Erlaubnis zu einer solchen Nutzung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht verwehren kann, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnungsnutzung.

Bad-Bank-Modell beschlossen

18. Juli 2009

In seiner Sitzung vom 10.07.2009 hat der Bundesrat die Einführung des sog. Bad-Bank-Modells beschlossen. Banken können künftig ihr toxischen Wertpapiere aus der Bilanz nehmen und an sog. Bad Banks übertragen.

Kein Ehegattenunterhalt bei bewusst falschen Angaben zum Einkommen

17. Juli 2009

Das Oberlandesgerichts Brandenburg hat in einem Urteil vom 07.05. 2009 (Az.: 9 UF 85/08) entschieden, dass eine Frau, welche von ihrem Ehemann auf Grund unvollständiger und falscher Angaben einen zu hohen Geschiedenenunterhalt erhalten hat, auf Grund der Verletzung ihrer Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität ihren Anspruch auf Unterhaltsleistungen ganz verliert. Vor einem derartigen Hintergrunde sei es dem Mann nicht zumutbar, weiterhin Unterhalt zu zahlen.

Arbeitslosengeld II: Kosten für das Eigenheim nur in Höhe der Kosten für eine angemessene Mietwohnung

9. Juli 2009

Leistungen für Unterkunft und Heizung sind nach § 22 SGB II in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Hierzu hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung vom 2. 7. 2009 (Az.: B 14 AS 32/07 R) nun entschieden, dass die Angemessenheit der Wohnkosten für ein selbstgenutztes Eigenheim an dem Kosten zu messen sind, welche im maßgeblichen örtlichen Bereich für vergleichbare Mietwohnungen als angemessen anzusehen sind.

Arbeitslosengeld II für die Zeiten der Wahrnehmung des Umgangsrechts

8. Juli 2009

Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 2. 7. 2009 (Az.: B 14 AS 75/08 R) entschieden, dass auch ein nicht sorgeberechtigter Elternteil für die Zeiten, in welchen sich ein Kind bei ihm aufhält, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beantragen kann. Gemäß der zwischen den Eltern getroffenen Umgangsvereinbarung halten sich die Kinder alle 2 Wochen von Freitag bis Sonntag bei der Mutter auf. Die Mutter erhält für diese Zeiten auf Antrag auch für die Kinder Grundsicherungsleistungen.

Urteil gegen Sharehosting-Dienste

6. Juli 2009

Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 12. 6. 2009 dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes „rapidshare.com“ auf eine Klage der GEMA untersagt, ca. 5.000 Musiktitel öffentlich zugänglich zu machen. Der Betreiber und auch andere Sharehoster sind hiernach nun verpflichtet wirksamere und umfangreichere Maßnahmen zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen zu schaffen, als diese derzeit eingerichtet haben. Die fortlaufende und aufwändige Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig.

Pilotverfahren zum Schadensersatz wegen des Verkaufs von „Lehman“-Papieren

5. Juli 2009

Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse in einem Urteil vom 23. 6. 2009 (Az.: 310 O 4/09) wegen des Verschweigens von „Margen“ und dem unterlassenen Hinweis auf die fehlende Einlagensicherung zum Schadensersatz verurteilt. Die Hamburger Sparkasse treffe insoweit ein Beratungsverschulden.

Die Hamburger Sparkasse hat Rechtmittel angekündigt.

Bewertung von Lehrern im Internet weiter zulässig

4. Juli 2009

Geklagt hatte eine Lehrerein, deren Unterricht auf der Website www.spickmich.de, die von der Beklagten gestaltet und verwaltet wird, von Schülern bewertet wurde. Dieses Erheben, Speichern und Übermitteln von Daten auf www.spickmich.de ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. 6. 2009 (Az.: VI ZR 196/08) auch ohne Einwilligung des Betroffenen nach § 29 Bundesdatenschutzgesetz zulässig, wenn ein entgegenstehendes schutzwürdigen Interesses an dem Ausschluss der Datenerhebung und -speicherung nicht gegeben ist. Nach Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch der Schüler andererseits sah der BGH kein entgegenstehendes Interesse der Klägerin.

Die Bewertungen seinen Meinungsäußerungen, welche die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen. Hierbei würde grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre eröffnet. Die Tatsache, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, mache sie nicht unzulässig, da das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden sei. Die Meinungsfreiheit umfasse daneben grundsätzlich auch das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.

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