14. Juni 2009
Laut Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az. VIII ZR 74/08, muss der Vermieter den Mietspiegel seinem Mieterhöhungsverlangen, in dem er auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, nicht beifügen, wenn er dem Mieter gleichzeitig anbietet, diesen Mietspiegel in den Räumen seines Kundencenters am Wohnort des Mieters einzusehen.
14. Juni 2009
Der Bundesgerichtshof (Pressemitteilung des BGH Nr. 124 vom 8. 6. 2009)
hat das Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen den so genannten „Jagdpfeil-Täter“ wegen Totschlags bestätigt. Der 39 jährige Bad Harzburger soll nach den Feststellungen des Landgerichts seiner Ehefrau aus nächster Nähe einen Jagdpfeil in den Rücken geschossen haben. Der Angeklagte hatte vorgetragen, dass er seine Frau nur erschrecken wollte.
13. Juni 2009
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 16.12.2008, Az. B 4 AS 1/08 R, festgestellt, dass ein Anspruch auf Leistungen für einen zusätzlichen Lagerraum bestehen kann. Dies ist der Fall, wenn der angemietete Wohnraum so klein ist, dass der Hilfsbedürftige darin seine persönlichen Gegenstände nicht angemessen unterbringen kann.
13. Juni 2009
Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Forbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet. Die Bindungsdauer darf den Arbeitnehmer nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den Regelwerten, die jedoch einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind. Gibt der Arbeitgeber eine zu lange Bindungsdauer vor, ist die daran geknüpfte Rückzahlungslkausel grundsätzlich unwirksam.
13. Juni 2009
Das Bundesverfassungsgericht hat über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) und gegen Normen des Gesetzes zur Reform des Vertragsversicherungsrechts entschieden (Urteile vom 10. 6. 2009 – 1 BvR 706/08; 1 BvR 814/08; 1 BvR 819/08; 1 BvR 832/08; 1 BvR 837/08).
12. Juni 2009
Ein Student, der im Haushalt eines Elternteils lebt, kann im Verhältnis zu dem anderen, auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil darauf verwiesen werden, am Studienort zu wohnen. Das kommt in Betracht, wenn hohe Fahrtkosten zum Studienort anfallen und dem Interesse des anderen Elternteils, die Unterhaltsbelastung in Grenzen zu halten, keine gewichtigen, gegen einen Umzug sprechenden Belange des Studenten gegenüberstehen.
12. Juni 2009
Der Unterhaltspflichtige hat eine gesteigerte Verpflichtung zur Ausnutzung seiner Arbeitskraft. Dies gilt insbesondere, wenn der Unterhaltspflichtige lediglich einer Teilzeittätigkeit nachgeht. Dann besteht für ihn eine Verpflichtung eine zusätzliche Beschäftigung zu suchen. Durch diese soll er in der Lage sein, zusätzliche Mittel für den Kindesunterhalt zu erwirtschaften. Seine Bemühungen hierzu muss der Unterhaltspflichtige darlegen. Tut er das nicht, dann muss er sich so behandeln lassen, als wenn er über solche Einkünfte verfügt. (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 29.01.2009, 9 WF 115/08)
12. Juni 2009
Mutter und Kind hatten Leistungen nach dem SGB II beantragt. Der Kindsvater war auf Grund einer Unterhaltsvereinbarung verpflichtet, Unterhaltsleistungen in Höhe von 381,00 € monatlich zu zahlen. Tatsächlich zahlte er 125,00 € und rechnete gegen den weiteren Unterhaltsanspruch mit einem Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen in Höhe von 256.00 € auf.
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.04.2009; Az.: L 5 AS 81/07) entschied, dass der Unterhaltsteil, welcher wegen der Aufrechnung nicht ausgezahlt werde, nicht als Einkommen bei der Mutter angerechnet werden dürfe, da er nicht als bereites Mittel zur Verfügung stehe.
7. Juni 2009
Auf Antrag von Bundesjustizministerin Zypries hat sich der Wettbewerbsfähigkeitsrat der EU mit dem Vorgehen von Google bei der Digitalisierung von Büchern befasst. Google scannt in den USA Bücher aus US-amerikanischen Bibliotheken für den Aufbau einer sog. Google Buchsuche ein. In der Datenbank sollen Internetnutzern die Ansicht der Titelseite und in vielen Fällen auch kurze Ausschnitte aus den Büchern angezeigt werden. Dies geschieht ohne vorherige Zustimmung der Rechtsinhaber. In Europa ist hierfür die Zustimmung des Urhebers einzuholen. Amerikanische Autoren- und Verlegerverbände haben in den USA wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen Google geklagt. Der angestrebte Vergleich („Google Book Settlement“) würde auch europäische Autoren und Verlage betreffen. Entziehen können sich die Urheber und Verlage diesem Vergleich nur, wenn sie bis zum 04.09.2009 ihren Austritt aus dem Vergleich erklären. Unabhängig hiervon können bis zum 04.09.2009 Einwände gegen den Inhalt des Vergleichs vorgebracht oder Änderungen beantragt werden. Die EU-Kommission ist aufgefordert, sich dieses Themas anzunehmen. Nach Ansicht von Ministerin Zypries ist das Vorgehen von Google nicht nur urheberrechtlich bedenklich, sondern kann sich auch auf die Medienkonzentration und die kulturelle Vielfalt in Europa auswirken.
6. Juni 2009
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des sog. Deals verabschiedet. Sie soll der schon bestehenden Praxis die nötige Rechtsgrundlage geben und hierdurch eine gleichmäßige Rechtsanwendung, Transparenz und Rechtssicherheit gewährleistet werden.
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