7. Oktober 2009
Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung, muss er bei der Beauftragung eines Anwaltes genau aufpassen. Mehr und mehr Versicherer zahlen den Rechtsstreit nur, wenn der Anwalt sofort Klage einreicht. Tut er das nicht und versucht zuerst eine gütliche Einigung, so kann der mehr
6. Oktober 2009
Wenn ein Beamter wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen kann, und geht er dann in den Ruhestand, hat er keinen Anspruch auf Auszahlung von nicht genommenem Urlaub. Ein Beamter klagte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz und bezog sich auf ein Urteil des europäischen Gerichtshofes, welches mehr
1. Oktober 2009
Arbeitnehmer, die nicht über Änderungen im Arbeitsvertrag mit sich reden lassen wollen, dürfen nicht abgemahnt werden. Personalgespräche seien zwar Pflicht für den Arbeitnehmer, aber nur, wenn es um das Verhalten des Arbeitnehmers gehe, so das Bundesarbeitsgericht (Az: 2 mehr
30. September 2009
Wenn ein Arbeitsloser eine mehrtätige Probearbeit nicht beim Arbeitsamt meldet, verliert er nicht zwangsläufig seinen Arbeitslosengeldanspruch. Drei Tage Probearbeit, bei einem Job, den man am Ende nicht antritt, sind nach einem Urteil des Sozialgerichtes Frankfurt am Main nicht mehr
24. September 2009
Das Arbeitsgericht Duisburg hatte über eine Kündigungsschutzklage von einer unbelehrbaren Raucherin zu entscheiden. Im Betrieb der Arbeitgeberin herrschte Rauchverbot. Um den Rauchern gerecht zu werden, wurden Raucherräume eingerichtet. Man hatte ich im Betrieb zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmern dahingehend geeinigt, dass bei einer sog. "Raucherpause" vorher auszustempeln sei. Die Klägerin hatte sich nicht daran gehalten und war deswegen 2008 auch mehrfach abgemahnt worden. Im Jahr 2009 hat die Klägerin wieder Raucherpausen in den dafür vorgesehen Raucherräumen gemacht, ohne sich auszustempeln und auch ohne hinterher Korrekturen im Zeiterfassungssystem vorzunehmen. mehr
23. September 2009
Wenn ihr Arbeitgeber seine Einzahlungen in die Betriebsrente vom Brutto des Arbeitnehmers zahlt, wird, da dies bei Kurzarbeit in der Regel sinkt, auch zu weniger Betriebsrente im Alter führen. Jeder Arbeitnehmer sollte sich in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat hierzu genau mehr
9. September 2009
Das Arbeitsgericht Mainz (Az: 4ca1795/08) hat entschieden, dass umfangreiche Nebentätigkeiten eines Beamten gegen beamtenrechtliche Vorschriften verstoßen und damit eine außerordentliche fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen können. Das Gericht hatte eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Leiter einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebaus außerordentlich fristlos gekündigt werden hätte dürfen für die von ihm ausgeübten Nebentätigkeiten. Der agile Beamte hatte nämlich u. a. gebührenpflichtige Seminare gehalten sowie eine umfassende Gutachtertätigkeit für den Städte- und Gemeindebund ausgeübt. Diese Nebentätigkeiten verhalfen ihm in einem Zeitraum von 10 Jahren zu einem zusätzlichem Einkommen von 200.000,00 Euro. Nach der Nebentätigkeitsverordnung für Beamte sind jedoch lediglich 5.000,00 Euro jährlich zulässig im öffentlichen Dienst. mehr
1. September 2009
Grundsätzlich gilt: Soll ein Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens im Betrieb gekündigt werden, bedarf es einer Abmahnung. Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (3 Sa 410/08) entschieden, dass eine Abmahnung im Falle einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz unter Umständen entbehrlich ist. Auch bei verbalen sexuellen Belästigungen. Im dort zu entscheidenden Fall ging es um das ungewollte Zeigen pornographischer Bilder und das ungewollte Anbieten von Geschlechtsverkehr. In dem Fall des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein lag ein 1960 geborener Kläger zu Grunde der zwei weibliche Mitarbeiterinnen sexuell belästigte. Der Einen zeigte er Bilder und gegenüber der Anderen machte er anzügliche Bemerkungen, so dass diese davon ausgehen musste der Kläger wolle mit ihr den Geschlechtsverkehr. mehr
26. August 2009
Vor einiger Zeit hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Klage eines leitenden Ingenieurs auf einem Mehrzweckschiff zu entscheiden. Das Schiff befindet sich durchgehend im Einsatz. D. h. es ist 7 Tage in der Woche und 24 Stunden am Tag unterwegs. Nach einem Einsatztag verbleibt es auf See und geht dort vor Anker. Häfen werden nur selten angefahren. An Bord wird in Wochenwechselschicht gearbeitet. Die Schichtlänge dauert 7 Tage. Eine Tagesschicht dauert durchschnittlich 12 Stunden. Nach einer Arbeitswoche an Bord schließt sich eine Freiwoche sowie eine Arbeitswoche an Land an. mehr
18. August 2009
Verabschiedet wurde das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) um in Zukunft stärkere Anreize für eine nachhaltige Unternehmenensentwicklung zu schaffen.
Zukünftig können damit auch Verschlechterungen in den Bezügen besser durchgesetzt werden. mehr
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