Inhalt
Die Erkenntnisse der Kommunikationspsychologie sind an der deutschen Rechtspflege nahezu ohne jede Wirkung vorübergezogen (vgl. inzwischen allerdings § 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG). Kaum jemand weiß zum Beispiel, nach welchen Regeln zwischenmenschliche Kommunikation überhaupt funktioniert, welche Art von Kommunikation bei welchem Typ Mensch gut ankommt, wie man versteckte eigene Anteile am Misslingen einer Kommunikation erkennt und wie man konstruktiv mit Vorbehalten und Einwänden umgehen kann.
Leitlinie der Veranstaltung soll die praktische Umsetzbarkeit im Gerichtsbetrieb sein:
- Technik des "aktiven Zuhörens" und seine Wirkung im arbeitsgerichtlichen Vergleichsgespräch in Güte- und Kammerverhandlungen
- NLP (Neurolinguistische Programmierung)-Formate und ihr Nutzen für gelungene Vergleichsgespräche
- Auffinden von Vergleichshindernissen auf verschiedenen Persönlichkeitsebenen und deren Begegnung anhand eines Persönlichkeitsmodells
- Mediation und ihr Nutzen für Vergleichsgespräche im arbeitsrechtlichen Mandat
- Umgang mit der speziellen psychologischen Verfassung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Kündigungsschutzprozess
- Herausarbeiten mediativer Elemente des typischen Kündigungsschutzprozesses und ihre Strukturierung an Hand des „Harvard-Konzepts“
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Arbeitsrecht sowie im Zivilrecht tätige Rechtsanwälte/innen, die ihre beruflichen und sozialen Kompetenzen erweitern wollen.
Unser Referent
Wolfram Henkel, Vorsitzender Richter am LAG
Zeit
14:00 bis 18:30 Uhr (4 Nettozeitstunden)
Gebühr
205,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Die Seminargebühr beinhaltet:
Seminarunterlagen, Tagungsgetränke und Kaffeepausen.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO.
Kombinierbar mit Professionelle Vertretung in der Einigungsstelle
Gebühr beide Tage: 450,00 Euro zzgl. ges. MwSt.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Brigitte Ludt
Tel. 07066 -90 08 25
Dieser Lehrgang ist geeignet für Rechtsanwälte. Dieses Seminar ist FAO §15 geeignet.
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