13. August 2010
Wenn Sie ihr Wohnmobil nur mit einem Saisonkennzeichen nutzen, dann ist es auch dann versichert, wenn Sie nicht fahren und es auf ihrem Grundstück steht. Voraussetzung ist, dass es „ausreichend gesichert“ ist. Dies ist der Fall, wenn es von drei Seiten umfriedet und nach vorn mit einer Kette gesichert ist. Das Oberlandesgericht entschied jetzt zugunsten eines Geschädigten in dessen Wohnmobil in der Winterzeit eingebrochen worden war und verurteilte die Teilkaskoversicherung zur Zahlung des Kaskoschadens.
AZ 16 U 143/08
Bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand mit unseren kostenfreien NewsFeed.
Abrufe des Premium-Netzwerkes im