Winterreifenpflicht verfassungswidrig ?

30. August 2010

Rechtsanwalt Redaktion

Wenn Sie im Winter mit Sommerreifen fahren, können Sie bestraft werden. Das weiß mittlerweile jeder. Doch jetzt ist diese Regelung ins Wanken geraten. Ein Autofahrer hatte geklagt, weil ihm ein Bußgeld für das Fahren mit Sommerreifen auferlegt worden, als er in Rutschen gekommen, in ein Schaufenster gekracht war. Das OLG Oldenburg erklärte jetzt den entsprechenden Paragrafen in der StVO für verfassungswidrig, da er zu unbestimmt sei. Laut OLG Oldenburg sei die Formulierung, dass man im Winter mit „geeigneten und an die Straßenverhältnisse angepasster Bereifung“ zu fahren habe, zu unbestimmt und damit verfassungswidrig. Die existierende Regelung lasse nicht erkennen, ob nicht auch Sommerreifen ausreichen könnten. Zudem hätten Tests auch nicht zweifelsfrei ergeben, dass sie auf Eis besser seien, als Winterreifen. Die existierende Regelung bleibt jedoch vorerst in Kraft, das Verkehrministerium hat jedoch die Auflage bekommen, hier für eine eindeutige Regelung zu sorgen.

OLG Oldenburg Az 2 SsRs 220/09

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