Werbung für versicherten Versand von Waren.

Okt 09
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Händler dürfen nicht damit werben, den Versand von Waren zusätzlich und aufpreispflichtig zu versichern. Das Versandrisiko trägt in jedem Fall der Händler und somit brächte es einem Kunden keinerlei Vorteil und führe ihn in die Irre. Lassen Sie sich also nicht unnötige Versandversicherungen aufschwatzen. Ist ein Produkt, das sie zugesandt bekommen haben, nicht in Ordnung oder durch den Versand beschädigt, trägt der Händler dafür die Verantwortung. Das entschied das Landgericht Bochum Az. I-12O 12/09

Veröffentlicht Dienstag, den 27. Oktober 2009 um 10:49 von Redaktion

Zugeordnet in Internetrecht
Tags amazon, beschädigte ware, ebay, internetrecht, transportschaden, versandversicherung



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