Wer haftet bei einem Wildschaden ?

Jan 10
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Wenn Sie beim Auto fahren mit einem Reh zusammen gestoßen sind und Ihren Schaden bei der Teilkasko geltend machen wollen, so müssen Sie die Kollision nachweisen. Für Vollkaskokunden besteht diese Nachweispflicht nicht. Die Versicherung muss den Schaden bezahlen, auch wenn nicht eindeutig geklärt ist, ob es sich wirklich um einen Wildunfall handelt oder etwas anders zu dem Schaden geführt hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer geklagt. Er konnte den Unfallhergang nicht eindeutig beweisen und seine Vollkaskoversicherung hatte die Regulierung verweigert. Die Richter sagten zu Unrecht. Anders als bei der Teilkasko sei hier nicht der Versicherte, sondern der Versicherer in der Pflicht. Er müsse beweisen, dass es sich um keinen Wildschaden handele und etwas anders zum Schaden geführt habe und somit der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht habe.
Fazit: Rufen Sie die Polizei zur Hergangsbelegung und fotografieren Sie den Schaden. Sichern Sie gegebenenfalls Blutspuren und Haare die an Ihrem Auto haften geblieben sind. Dies erleichtert später Ihre Beweisführung.
OLG Hamm Az 20 U 134/07

Veröffentlicht Donnerstag, den 7. Januar 2010 um 08:48 von Redaktion

Zugeordnet in Verkehrsrecht
Tags autounfall, schadenregulierung, teilkaskoversicherung, vollkaskoverischerung, wildschaden



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