Vorsicht bei Überweisungen.
Dez 09
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Die wichtigsten Änderungen:
Überweisungen werden dem benannten Konto sofort gutgeschrieben, selbst wenn der angegebene Name nicht mit der Kontonummer übereinstimmt. Hier ist also in Zukunft noch mehr Genauigkeit nötig.
EC- und Kreditkartenzahlungen:
Unabhängig von dem Verschulden des Karteninhabers können bei Missbrauch Banken in Zukunft bis zu 150 Euro Selbstbeteiligung bei Sperrung der Karte vom Kunden fordern. Die Sparkassen haben jedoch signalisiert, dass sie vorerst keine Kosten vom Betreffenden fordern wollen.
Europäische Lastschrift:
Die sogenannte Sepa (single Euro payment area = einheitlicher europäischer Zahlungsraum) kann innerhalb von acht Wochen nach Buchung rückgängig gemacht werden. Für die innerdeutsche Lastschrift gilt bis Ende 2010 nach wie vor die Frist von sechs Wochen zum Rechnungsabschluss, das ist meist das Quartalsende.
Veröffentlicht Donnerstag, den 17. Dezember 2009 um 08:16 von Redaktion
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Bank- und Kapitalmarktrecht
Tags bankenrecht, fehlüberweisung, lastschriftrückgabe, Überweisungen, zahlungsverkehr
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